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Hansebubeforum » Vorbild » Welche Funktion hat dieses Teil? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
30.05.2007, 19:36 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste


Ist das auf dem beigefügten Bild eine Art "Transportsicherung" gegen das Verdrehen des Oberwagens zum Unterwagen während dem Straßentransport?
Oder hat das Teil irgendeine andere Funktion?

Edit: Bild auf Wunsch des Users entfernt


Beste Grüsse
Tom

Dieser Post wurde am 01.07.2010 um 23:00 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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001 — Direktlink
30.05.2007, 19:47 Uhr
Flo-Litronic

Avatar von Flo-Litronic

Genau dafür ist das Teil, Raupenbagger ham das meist auf beiden seiten des Drehkranz, damit der Oberwagen für den Transport gesichert werden kann! Mobilbagger haben auch mindestens eine Sicherungspfanne,ebenfalls um den Bagger gegen verdrehen zu sichern, hauptsächlich für den Transport auf nem Tieflader oder manchmal auch bei Straßenfahrt, ob das jedoch vorschrift ist weis ich nicht!
--
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002 — Direktlink
30.05.2007, 20:06 Uhr
ela s

Avatar von ela s

soviel ich weiß iss das ne oberwagenverbolzung,in manchen bundesländern muß der oberwagen bei straßenfahrt verbolzt sein
--
viele grüße ela s
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003 — Direktlink
30.05.2007, 22:17 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Unabhängig von länderspezifischen Straßenverkehrsordnungen steht eigentlich in jeder Betriebsanleitung von Fahrzeugkranen, daß die Oberwagenverbolzung regelmäßig zu benutzen ist. Interessant sind für solche Beispiele vor allem ältere Lösungen, bei denen zusätzliche Sicherungen manuell installiert werden müßen, etwa bei den LEOs von GOTTWALD.


Gruß vom Rhein
Stephan


P.S.: @ ela s

Interessanter Avatar! Hast Du das Bild selbst aufgenommen?
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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004 — Direktlink
30.05.2007, 23:10 Uhr
ela s

Avatar von ela s

@stephan knipsen kann ich schon gefällts dir??oder kennst du es??
--
viele grüße ela s
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005 — Direktlink
31.05.2007, 07:22 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Ja, doch, scheint gut ganz getroffen...

Und stimmt, die Aktion ist mir gut bekannt. Deshalb hab' ich danach gefragt.

Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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006 — Direktlink
31.05.2007, 07:59 Uhr
Backflip



Soviel ich weiss gibt es keinen Unterschied zwischen den Vorschriften der Bundesländer.

Das ist die mechanische Oberwagenverriegelung, diese muss zusätzlich zur Schwenkbremse, bei Arbeiten 0° nach hinten und beim Verfahren mit Last unbedingt verriegelt werden.

Natürlich auch bei Strassenfahrt.

Es gibt Ausführungen bei denen der Bolzen weit entfernt von der Kabine aussen mechanisch per Bolzen verriegelt werden muss. Standard ist inzwischen eine hydraulische oder elektrische Betätigung vom Sitz aus.
Bei einigen Modellen dient sie auch dazu die richtige Stellung des Oberwagens bei der Ballastaufnahme sicher zu stellen.

Dieser Post wurde am 31.05.2007 um 08:00 Uhr von Backflip editiert.
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