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Autor Thread - Seiten: -1-
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08.06.2007, 19:54 Uhr
BKT



Hallo ,

mir ist folgendes passiert und zwar habe ich mir bei Ebay das Bauer BG 24 Bohrgerät gekauft welches laut Artikelbeschreibung ich zitiere " Zustand absolut Neuwertig ", sein sollte.

So das Modell kam heute an und ich bekam schon einen Anfall als ich sah wie dieses sehr fein detailierte Modell verpackt war.
Ich habe das Modell vorsichtig der Verpackung entnommen und sah schon die ersten defekten Teile.

Auf den Fotos kann man einen Teil der Schäden ganz gut erkennen .Das grosse teil lässt sich jetzt natürlich nicht mal mehr am Turm montieren da die Ösen abgerissen sind .

Ich habe den Verkäufer angeschrieben und ihm Fotos der Schäden zugeschickt.
Ich habe Ihm desweiteren geschrieben das ich das Modell auf gar keinen Fall behalten werde und ihm das Modell morgen direkt versichert zurück senden werde.

Ich habe 100,-€ für das Bauer Bohrgerät bezahlt in der Hoffnung der Artikelbeschreibung glauben zu können.

Wie würdet Ihr euch in der Situation verhalten bzw. was würdet Ihr mir raten?
Nicht das ich nicht weiß was ich will oder wie ich zu handeln habe , nur würde mich eure Meinung interessieren wie ihr mit solchen Geschichten umgeht .






--
Gruß
Daniel


Menschenkenntnis ist das einzige Fach, in dem man ständig unterrichtet wird.

Dieser Post wurde am 08.06.2007 um 20:47 Uhr von Burkhardt Berlin editiert.
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001 — Direktlink
11.06.2007, 21:13 Uhr
Schwertransport-Online

Avatar von Schwertransport-Online

Moin Daniel,

würde den Verkäufer kontaktieren ihm Fotos schicken. Wurde Paket versichert versendet ? Ich nehme mal stark an das die Schäden nichts mit dem Transport zutun haben. Sieht man mal wieder wie unzuverlässig Ebayer sein können. " Zustand absolut neuwertig" da würde ich dem was anderes erzählen.

Hoffe du kriegst dein Geld zurück - für so einen "Schrott" sollte man keine 100 Euro investieren. Denke der Verkäufer wird wohl in deine Richtung einschlagen. Falls das nichts mit einer Einigung wird.. würde ich die Möglichkeiten ausschöpfen die Ebay anbietet und zusätzlich negativ bewerten damit andere Ebayer gewarnt sind.

PS:
Mir wurde vor ein paar Wochen ne schwere PA Endstufe geliefert. Diese wurde so ziemlich mangelhaft verpackt und kam beschädigt an. Musste sogar ein Teil aus dem Gerät schneiden damit sich der Lüfter drehen konnte. Leider mal wieder unversicherter Versand. Bekam aber eine Entschädigung vom Verkäufer... da ich das Gerät auch behalten wollte und der Schaden sich in grenzen hielt. (Was bei deinem Artikel ja nicht der Fall ist)
--
Mit freundlichen Grüßen
T. Zech
www.zech-foto.de
www.instagram.com/shipspottergermany/

Dieser Post wurde am 11.06.2007 um 21:19 Uhr von Schwertransport-Online editiert.
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002 — Direktlink
11.06.2007, 21:37 Uhr
Michael Basler

Avatar von Michael Basler

Hallo BKT Daniel,

Du kannst ihm ja, sollte er einer Rücknahme nicht zustimmen, vorschlagen, das Du das Modell bei einer Eurer nächsten Ausfahrten mit dem Motoradclub "Einäugiger Welly" oder "Die letzten 100 Mohikaner" o.Ä. vorbeibringen könntest und gleichzeitig Dein Geld entgegen nehmen möchtest:-)))))))))))))). Hat bei mir schon funktioniert:-)))))))))))).
--
Gruß aus Lörrach
Michael Basler

http://www.fotocommunity.de/fotograf/basi70/1903258

Dieser Post wurde am 11.06.2007 um 21:40 Uhr von Michael Basler editiert.
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003 — Direktlink
11.06.2007, 23:21 Uhr
BKT



Hallo Ihr beiden ,

bis jetzt ist die Sachlage folgende , als ich das Modell am Freitag erhalten habe ( kam versichert ) und die Schäden festgestellt habe habe ich direkt Fotos gemacht und sie dem Verkäufer geschickt mit der bitte um Stellungnahme.
Das Wochenende über meldete er sich nicht und Montag morgen , sprich heute wollte ich den Fall Ebay melden bzw. einen Artikel melden der wie ich meine doch sehr stark von der Artikelbeschreibung abgeht, denn absolut Neuwertig wie es in der Artikelbeschreibung deklariert worden ist, scheint das Modell ja nun nicht zu sein.

Jedoch konnte ich die Funktion heute morgen bei Ebay noch nicht benutzen und hätte bis zum Abend warten müssen die Meldung an Ebay zu schicken , da dort immer eine gewisse Karenzzeit verstreichen muss bevor ich den Vorfall melden kann.

Heute Mittag meldete sich der Verkäufer dann bei mir und schrieb halt das das Modell doch nicht Schrott sei so wie ich es bezeichnete ( Für mich ist das Modell in diesem Zustand absolut Schrott um es mal platt auszudrücken )und das es bei Ihm 1 Jahr lang nur in der Vitrine gestanden hätte und zuvor niemals bespielt worden sei.Nun gut, ich muss sagen so wie er es verpackt hatte ist es eigentlich klar das ich da nicht auf ein funktionstüchtiges Modell hoffen konnte, denn nur mit ein wenig Papier und jede Menge freien Raum im Paket so das das Modell hin und her schlenkern kann ist das schon grob fahrlässig und dann sind solche Schäden bei einem solch detailierten und filigranen Modell vorprogrammiert .

Er schrieb halt noch das dies eine Privatauktion gewesen sei und das der Artikel als gebraucht deklariert worden sei usw.

Aber wenn ich das Modell nicht haben möchte soll ich es Ihm zurück schicken und er überweist mir dann mein Geld zurück.Tja ein wenig brodelte es schon in mir wie er schrieb , Privatauktion , gebraucht deklariert etc. , jedoch bin ich sachlich geblieben da er schon von sich aus eingelenkt hat und habe Ihm geschrieben das ich das Modell noch heute versichert wieder zurück schicken würde, was ich heute Mittag auch sofort getan habe.

Wenn das Modell am Mittwoch bei Ihm ankommt und er mir mein Geld direkt zurück überweist ohne irgendwelche Komplikationen werde ich es auf sich beruhen lassen.

Natürlich gehören solche Leute eigentlich via negativer Bewertung bei Ebay angeprangert um andere Käufer zu schützen bzw. drauf aufmerksam zu machen sprich gewarnt zu werden.Jedoch kann ich nicht ganz ausschlissen das das Modell tatsächlich bei der lapidaren nicht sachgemäßen Verpackung zu Bruch gegangen ist , was natürlich auch seine Schuld wäre aber wenn die Geschichte jetzt reibungslos von Statten geht lasse ich das auf sich beruhen .

Anhand seiner 100% Bewertungen die er bei Ebay hat, unterstelle ich Ihm da jetzt mal keine Absicht und hoffe das man die Aktion ohne viel Aufsehens regeln kann.

@ Schwertransport-Online

Solange man sich doch irgendwie einvernehmlich und ohne großen Wirbel einig werden kann und Du doch noch Verwendung für die Endstufe gehabt hast ,finde ich das immer die bessere Lösung als gleich Ebay etc. zu kontaktieren.

Hängt natürlich immer vom Einzelfall ab .

@Michael

Der mit dem Motorrad Club Einäugiger Welly oder die letzten 100 Mohikaner ist echt gut

Den muss ich mir merken
--
Gruß
Daniel


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Dieser Post wurde am 11.06.2007 um 23:24 Uhr von BKT editiert.
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004 — Direktlink
12.06.2007, 00:48 Uhr
Schwertransport-Online

Avatar von Schwertransport-Online

Siehste wie ich vermutet hab @Daniel! Verkäufer lenkte ein - Problem gelöst Fall erledigt.
--
Mit freundlichen Grüßen
T. Zech
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Dieser Post wurde am 12.06.2007 um 00:49 Uhr von Schwertransport-Online editiert.
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005 — Direktlink
12.06.2007, 06:55 Uhr
BKT



Guten Morgen ,

eingelenkt hat der Verkäufer und jetzt bleibt nur noch zu hoffen das er auch die Richtung beibehält .
--
Gruß
Daniel


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006 — Direktlink
12.06.2007, 11:41 Uhr
Hawe

Avatar von Hawe


Zitat:
BKT postete
Guten Morgen ,

eingelenkt hat der Verkäufer und jetzt bleibt nur noch zu hoffen das er auch die Richtung beibehält .

Hallo

Hier mal mein Senf zum Thema aus dem Urlaub. :-)
Egal ob Privatauktion oder nicht... Der Verkäufer hat für eine Ware zu sorgen/diese zu liefern, die der Artikelbeschreibung entspricht.
Da das Bauer-Bohrgerät über Ebay verkauft wurde, nehme ich mal an, das er versucht hatte, die 1-jährige Gewährleistung, die er als Privatmann geben muss, im Angebotstextmehr oder minder - juristisch erfolgreich - auszuschliessen. Ob ihm das gelungen ist, müsste ein Jurist ggfs. klären. Trotz alle dem muss das Produkt der Beschreibung entsprechen. Ausgerissene Scharniere etc. die nicht beschrieben sind, stellen einen Mangel dar, den der Käufer sicherlich nicht hinnehmen muss.

Mangelhafte Verpackung ist auch erstmal ein Verkäuferproblem, denke ich. Und dies unabhängig vom Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.

Ebay-Bewertung:Obwohl ich das Bewertungssystem für "Banane"-halte, da es positiv bewertet wenn der Normalfall eintritt, denke ich mal, das es der falsche Weg ist, nun noch eine positive Bewertung abzugeben.
Denn das ist das falsche Signal. Zumindestens eine neutrale Bewertung ist meiner Meinung nach hier angebracht. Denn die mangelhafte Verpackung zählt ja zum Produkt. Bspw. lese ich nur neutrale und negative Bewertungen eines Verkäufers durch, so sie vorhanden sind. Du solltest halt den Bewertungstext sachlich und so ausführlich wie möglich gestalten.

Dies nur meine Meinung zum Thema. Mit Sicherheit keine Rechtsberatung.

Harry
--
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.
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007 — Direktlink
12.06.2007, 12:34 Uhr
BKT



Hallo Harry ,

erstmal schöne Grüsse und einen erholsammen Urlaub in unbekannter Himmelsrichtung .

Zur Bewertung

Positiv werde ich Ihn mit Sicherheit nicht bewerten , das steht schonmal klar .
Im Moment siehts nach einer neutralen Bewertung aus wenn die Abwicklung jetzt auch in die gewünschte Richtung weitergeht.

Ich will dem Verkäufer da jetzt mal keine böse Absicht unterstellen und gehe davon aus das die Schäden am Modell beim Transport passiert sind da das Modell unzureichent verpackt war.

Zum Punkt Privatverkauf, Gewährleistungsrecht , Haftungsausschlüsse .

Hier mal ein kleiner Auszug den rauskopiert habe :

Gewährleistung oder Garantie

Gewährleistung, korrekterweise als Sachmängelhaftung (je nachdem auch Rechtsmängelhaftung) bezeichnet, ist vereinfacht gesagt die Pflicht eines Verkäufers, für die Korrektheit seiner Verkäufe zu sorgen, d.h. für auftretende Mängel an einer Sache (die bereits bei der Übergabe an den Kunden existierten) innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Verkauf zu haften. Das ist eine gesetzliche Pflicht, die demnach für jeden gilt. Für einen Käufer bzw. Kunden ergibt sich so der Eindruck, der Verkäufer würde für die reibungslose Funktion oder Beschaffenheit seines Produktes garantieren. Mit "Garantie" hat das aber nichts zu tun - Garantie ist immer ein freiwilliges zusätzliches Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus für eine reibungslose Funktion oder bestimmte Produktbeschaffenheit zu sorgen ("Garantie" muss man daher auch nicht ausschließen, wenn man sie erst gar nicht anbietet). An ein Garantieversprechen muss sich der Verkaufende dann natürlich auch halten, wenn er es einmal gegeben hat. Die Gewährleistung hingegen greift nur dann, wenn Probleme auftauchen, z.B. wenn eine verkaufte Sache nicht der ursprünglichen Beschreibung oder dem "Normalzustand" entspricht, etwa der verkaufte Artikel nicht so verwendet werden kann, wie der Käufer es z.B. nach dem Beschreibungstext erwarten konnte.

Ende !!!

Und hier mal der Link zu der Seite :

http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

Fakt ist, er kann sich noch so auf seine Hinweise stützen , die helfen Ihm nicht !

Ich habe einen Artikel bzw. ein Modell erhalten was stark von der Beschreibung des Verkäufers abweicht und aus diesem Grund ist er verpflichtet mir passenden Ersatz oder aber mein Geld zurück zu überweisen .

Da kann er sich noch so oft auf seine Textbausteine berufen .
--
Gruß
Daniel


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008 — Direktlink
12.06.2007, 15:24 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste


Ich kann nur allen, die regelmäßig und auch mit hochpreisigen Artikeln bei Ebay handeln (egal ob Käufer oder Verkäufer), den Abschluss einer Rechtschutzversicherung empfehlen, die auch auf solche Geschäfte Anwendung findet.
Wenn Käufer oder Verkäufer auf eine sachliche und korrekte Argumentation nicht reagieren, reicht oft der Hinweis auf die RS-Versicherung aus, dass der Käufer oder Verkäufer seinen Pflichten nachkommt.
Natürlich sollte dann bei so einem "Wink mit dem Zaunpfahl" auch wirklich eine RS-Versicherung bestehen, wenn die Sache doch heiss werden sollte.

@Michael Basler
Solche "Drohungen" können auch nach hinten losgehen. Besonders dann, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast und vielleicht einen angehenden Juristen erwischt.

Es ist immer besser sachlich und korrekt zu bleiben, auch wenn man innerlich auf 1000 ist.

Dieser Post wurde am 12.06.2007 um 17:43 Uhr von tom_hobby editiert.
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009 — Direktlink
12.06.2007, 15:34 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste


Nachsatz:
Der Artikel muss im Auslieferungszustand immer der Artikelbeschreibung entsprechen, darüber gibt es keine Diskussion.

Eine privater Verkäufer kann die Gewährleistung zwar ausschließen, aber das bezieht sich auf Schäden oder Mängel, die - bei ordnungsgemäßer Verwendung des Artikels - also NACH DEM KAUF und Erhalt des der Artikelbeschreibung entsprechenden Artikels auftreten.

Dieser Post wurde am 12.06.2007 um 17:44 Uhr von tom_hobby editiert.
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010 — Direktlink
12.06.2007, 18:14 Uhr
Michael Basler

Avatar von Michael Basler


Zitat:
tom_hobby postete
@Michael Basler
Solche "Drohungen" können auch nach hinten losgehen. Besonders dann, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast und vielleicht einen angehenden Juristen erwischt.

Drohungen, wie Du das nennst, würde ich nie aussprechen. Man kann doch aber das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden. Ich könnte ja auch nach einer Krantour mit meinen Kumpels vorbeikommen oder mit Opas Altenclub die immer Hunger auf Frischfleisch haben:-)))))))))))))).

P.S. Ich bin in gar keinem Motorrad-Club
P.P.S. Ich hab auch keinen Opa mehr
--
Gruß aus Lörrach
Michael Basler

http://www.fotocommunity.de/fotograf/basi70/1903258
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011 — Direktlink
12.06.2007, 18:21 Uhr
Gast:tom_hobby
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@Michael
Habe es absichtlich etwas übertrieben formuliert und wollte damit nur darauf hinweisen, dass man bei der Wortwahl vorsichtig sein sollte.

Vielleicht kennst du ja den Spruch, wie das mit Spass und Ernst so ist:
Franz und Maria hatten Spass miteinander, aus Spass wurde Ernst,
... Ernst ist heute drei Jahre alt. )
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012 — Direktlink
12.06.2007, 18:28 Uhr
börge



Hi ,
ich kenne die Auktion,das Modell war auf den Fotos im einwandfreien Zustand,stand auch nicht direkt bei den großen Modellmarken,so das jeder Bieter gedacht hat da ein günstiges Schnäppchen zu schießen...:-))

Fakt ist aber( ich spreche aus eigener erfahrung )das das Transportrisiko beim Transporteur liegt und der Verkäufer auch nicht schrieb das eine OVP vorhanden ist.Jeder der diese Modelle kennt,weiß das das auch beim besten einpacken nicht ohne Schäden abgehen kann,wer weiß wie unsere gelbes Unternehmen arbeitet (und nicht nur die) sollte wissen auf was er sich einläßt.Bestellt mal was aus Übersee,da kann man Sachen erleben...

Ich habe mich speziell über das Transportrisiko damals mal schlau gemacht,um Ansprüche geltend zu machen,muß die Sendung im Beisein eines Postbeamten geöffnet werden,um gleich Mängel festzustellen,Versicherte Pakete sind in der Regel bis 500,00€ abgesichert.

Ich würde jetzt mal sagen das Verkäufer da nicht schuld hat,und das Modell zurücknehmen müßte,wie gesagt am besten unter Zeugen öffnen,dann hättet Ihr beide das Risiko abgegeben.

Grüße

Börge/Martin
--
Viele Grüße

Martin
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013 — Direktlink
12.06.2007, 18:40 Uhr
BKT



Hallo Börge ,

wenn du die Auktion kennst musst du aber auch gesehen haben das er 2 Bilder eingestellt hat .Das 1. Bild was er verwendet hat war vom Hersteller im aufgebauten Zustand , also kein eigenes Bild .

Das 2. Bild war von Ihm gemacht, aber in der Transportstellung auf weiter Distanz geschossen.Auf dem 2. Bild konnte man die Schäden also nicht erkennen wenn welche dagewesen sind.

Hier mal der Link zur Auktion :

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=014&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&viewitem=&item=330125022704&rd=1&rd=1

Auch ein solches Modell lässt sich sicher verpacken dazu brauche ich nicht unbedingt die Ovp.

Der Markt bietet genug Verpackungsmaterial für verschiedenste Ansprüche um ein Modell sicher zu versenden .

Das bringt mich jetzt aber auch nicht mehr weiter .
Jetzt hoffe ich das man die Angelegenheit auf normaler Ebene klären kann.
--
Gruß
Daniel


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014 — Direktlink
12.06.2007, 18:59 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste



Zitat:
börge postete
...

Fakt ist aber( ich spreche aus eigener erfahrung )das das Transportrisiko beim Transporteur liegt
...


Grüße

Börge/Martin

Dies Aussage stimmt so leider nicht, denn das Transportrisiko geht bei einem privaten Verkäufer im Moment der Übergabe des Paketes (an den Transporteur) auf den Käufer über und nicht auf den Transporteur.

Im Falle eines Transportschadens kann sich der Käufer daher nur an den Tranporteur wenden und von ihm Schadenersatz fordern, wenn nachweisbar ist, das der Schaden auf dem Transportweg entstanden ist.

Der Transporteur kann sich dagegen am Verkäufer schadlos halten, wenn er wiederum nachweisen kann, dass der Artikel nicht ordnungsgemäß bzw. transportsicher verpackt war.

Das ist die Theorie, die aber im vorliegenden Fall nicht zum tragen kommt, da sich ja der Käufer und der Verkäufer auf anderem Wege geeinigt haben.

@Daniel
Ich wünsche dir, das die Sache gut ausgeht und mach dir zwischenzeitlich nicht zu viele Gedanken darüber, egal was wir hier alles so an theoretischen Möglichkeiten aufzählen´.
Wichtig ist, dass du mit dem Verkäufer kommunizierst und das hat bisher anscheinend hervorragend geklappt.

Dieser Post wurde am 12.06.2007 um 19:02 Uhr von tom_hobby editiert.
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12.06.2007, 21:08 Uhr
BKT



Hallo Tom ,

das sehe ich genauso wie Du .Ich mache mir da keine großartigen Gedanken wo beim wem etc. das Risiko liegt .

Ich denke eine Vielzahl an Problemen lassen sich über sachliche Gesprächsführung so aus der Welt schaffen .

Sicherlich ist man im ersten Augenblick wenn man das Modell vor Augen hat und die Schäden sieht wütend und könnte ausrasten .

Naja , ich warte mal ab und morgen müsste das Modell beim Verkäufer angekommen sein.
--
Gruß
Daniel


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016 — Direktlink
19.06.2007, 20:29 Uhr
BKT



Nur mal eben ein kleiner Zwischenstand , das Modell ist beim Käufer angekommen ( abgeschickt mit DHL am 11.06.07 und bereits am 12.06.07 eingetroffen ) , jedoch warte ich bis jetzt vergebens auf ein Statement bzw. mein Geld .

Ich werde den morgigen Tag noch verstreichen lassen und dann den Vorfall Ebay melden .

Ich habe Ihn gestern nochmals angeschrieben daß das Modell doch schon längst angekommen sei und wann ich denn mit meinem Geld rechnen kann.

Das ist jetzt erstmal ein kleiner Zwischenstand.

Selbst wenn die Geschichte positiv für mich ausgeht habe ich daraus jetzt meine Konsequenzen gezogen und werde mir meine Modelle ab zukünftig nur noch beim Händler kaufen wo ich dann zu 99% weiß was ich bekomme .
--
Gruß
Daniel


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017 — Direktlink
22.06.2007, 14:19 Uhr
BKT



Hallo zusammen ,

mein Geld habe ich gestern wieder bekommen .
Schön das es so problemlos geklappt hat ohne irgendwelche Ellenlangen Diskusionen .
--
Gruß
Daniel


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22.06.2007, 21:40 Uhr
Champagnierle



Meine 10 Cent:
Hab mir letztes Jahr ein cooles Motherboard gegönnt. Verkäufer - Privatperson - schrieb "neu und unbenutzt". Als das Board kam, habe ich es erst mal gesichtet und dabei Staub auf dem Ventilator und zwischen den Elkos entdeckt.

Auf meine Rückfrage, wieso denn dann da Staub draufsein könnte, schrieb er, er habe seine alte CPU da eingebaut und festgestellt, dass sie nicht ging. Daraufhin hat er sich eine neue CPU mit anderem Sockel gekauft und infolge dessen war das Mainboard überflüssig.

Und weil ja schliesslich nix ging, sei das Board noch neu und unbenutzt....

Ich hab dann für die echt unglaubliche Dämlichkeit eine negative Bewertung gegeben. Wenn man eine kaputte CPU auf ein Board packt, dann bedeutet kaputt nicht, dass _kein_ Strom fliesst, sondern, dass der Strom falsch fliesst. Und damit kann auch eine kaputte CPU ein neues Mainboard töten. Aber das Mainboard war ja "neu und unbenutzt"....

Er hat übrigens bis zum Schluss nicht verstanden, warum ich so sauer war.

Gruss

Marc
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019 — Direktlink
22.06.2007, 22:02 Uhr
Manuel



lol, sry aber was ein versager, dás verstehe ja sogar ich :-).


und Daniel schön daste dein Geld wieder bekommen hast.

Manuel
--
AMK 1000-103 der König der Krane
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