007 — Direktlink
12.06.2007, 12:34 Uhr
BKT
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Hallo Harry ,
erstmal schöne Grüsse und einen erholsammen Urlaub in unbekannter Himmelsrichtung .
Zur Bewertung
Positiv werde ich Ihn mit Sicherheit nicht bewerten , das steht schonmal klar . Im Moment siehts nach einer neutralen Bewertung aus wenn die Abwicklung jetzt auch in die gewünschte Richtung weitergeht.
Ich will dem Verkäufer da jetzt mal keine böse Absicht unterstellen und gehe davon aus das die Schäden am Modell beim Transport passiert sind da das Modell unzureichent verpackt war.
Zum Punkt Privatverkauf, Gewährleistungsrecht , Haftungsausschlüsse .
Hier mal ein kleiner Auszug den rauskopiert habe :
Gewährleistung oder Garantie
Gewährleistung, korrekterweise als Sachmängelhaftung (je nachdem auch Rechtsmängelhaftung) bezeichnet, ist vereinfacht gesagt die Pflicht eines Verkäufers, für die Korrektheit seiner Verkäufe zu sorgen, d.h. für auftretende Mängel an einer Sache (die bereits bei der Übergabe an den Kunden existierten) innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Verkauf zu haften. Das ist eine gesetzliche Pflicht, die demnach für jeden gilt. Für einen Käufer bzw. Kunden ergibt sich so der Eindruck, der Verkäufer würde für die reibungslose Funktion oder Beschaffenheit seines Produktes garantieren. Mit "Garantie" hat das aber nichts zu tun - Garantie ist immer ein freiwilliges zusätzliches Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus für eine reibungslose Funktion oder bestimmte Produktbeschaffenheit zu sorgen ("Garantie" muss man daher auch nicht ausschließen, wenn man sie erst gar nicht anbietet). An ein Garantieversprechen muss sich der Verkaufende dann natürlich auch halten, wenn er es einmal gegeben hat. Die Gewährleistung hingegen greift nur dann, wenn Probleme auftauchen, z.B. wenn eine verkaufte Sache nicht der ursprünglichen Beschreibung oder dem "Normalzustand" entspricht, etwa der verkaufte Artikel nicht so verwendet werden kann, wie der Käufer es z.B. nach dem Beschreibungstext erwarten konnte.
Ende !!!
Und hier mal der Link zu der Seite :
http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html
Fakt ist, er kann sich noch so auf seine Hinweise stützen , die helfen Ihm nicht !
Ich habe einen Artikel bzw. ein Modell erhalten was stark von der Beschreibung des Verkäufers abweicht und aus diesem Grund ist er verpflichtet mir passenden Ersatz oder aber mein Geld zurück zu überweisen .
Da kann er sich noch so oft auf seine Textbausteine berufen . -- Gruß Daniel
Menschenkenntnis ist das einzige Fach, in dem man ständig unterrichtet wird. |