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Hansebubeforum » Vorbild » Bf3- was genau muss es haben? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ]
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25.02.2004, 16:49 Uhr
MAN 41680



Hallo Zusammen,

ich habe eben mal auf schwerlastinfo.de und auf milk-boenen.com mal die Vorschriften für BF 3 s angeschaut und bin da auf was gestoßen was mich verwundert.

auf der Hp von milk steht: ....4 beidseitig wirkende Blitzleuchten und 2 Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumleuchten).....

So was ist den da nun der Unterschied??
Denn wenn ich mir mal einige BF 3 s, anschaue, z.B. von Voss, Wirzius,...
fällt mir auf das die zwar die 2 Rundumleuchten haben aber wo sind diese 4 Blitzer?

Ich finde hier erkennt man es ganz gut:


---------------
(c) beider Bilder by Michael Mester

Das Wirzus BF3 hat ja wohl die Rundumleuchten aber wo sind da die 4 Blitzer?

Grüße aus Aalen

Lennart
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001 — Direktlink
25.02.2004, 16:56 Uhr
Rene



Hallo Lennart,
ich glaube damit sind solche Lampen gemeint die auf solche Asperr-Kegel draufkommen.-so wie man das auch von Baustellenabsperrungen kennt.
Tschüß Rene
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002 — Direktlink
25.02.2004, 17:07 Uhr
Thömen-Liebhaber



Hallo
so weit ich weis sind die Blitzer die 4 runden Leuchten oberhalb der
Windschutzscheibe.Es kann aber auch sein dass ich mich da gewaltig täusche.
MFG Thömen
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003 — Direktlink
25.02.2004, 17:20 Uhr
Arie van Urk

Avatar von Arie van Urk

DIESE BF3 HAT BLITZER !!!! ( und das ist ein hollander :-)







edit:Bilder eingefügt
--
Sorry fur mein Deutsch, ich habe es nur ein jahre af die schule gelernt ..
und das ist fast 35 jahre zuruck...

Dieser Post wurde am 25.02.2004 um 21:37 Uhr von Burkhardt Berlin editiert.
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004 — Direktlink
25.02.2004, 17:25 Uhr
MAN 41680



Hallo Zusammen,

also erst mal danke für eure Antworten, aber zu Thömen, das glaube ich nicht, denn mit Blitzer denke ich, dass Gelblichtleuchten gemeint sind und das auf dem Wirzius Bf3 sind ja "nur normale Strahler" nach vorne!

Hier noch ein anders wo es auch gut zusehen ist!

-------
(c) Markus Wienand / www.man-schwerlastzugmaschinen.de

Grüße Lennart

Dieser Post wurde am 25.02.2004 um 17:25 Uhr von Lennart Köder editiert.
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005 — Direktlink
25.02.2004, 17:34 Uhr
Joe



Tjo - also, wenn man sich die Seite bei milk-boenen mal genau durchliesst, sollte eigentlich sofort klar sein, WAS gemeint ist:

Zitat:
2 Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumleuchten) nach & 52 Abs. 4 StVZO

Das sind die gelb/orangen Rundumleuchten (neuerdings auch Blitzleuchten) oben auf dem Dach des Fahrzeuges.

Zitat:
5 Leitkegel-Zeichen 610 StVO (Lübecker Hüte) / 4 beidseitig wirkende Blitzleuchten / 4 aufstellbare Ständer Zeichen 101 StVO

Das dürften entweder "normale" Blitzlampen sein, wie sie jeder LKW sowieso zur Unfallabsicherung mitführen muss, oder eben die oben erwähnten aufsteckbaren Blitzlampen, die in die "Lübecker Hüte" reinpassen.
Im Textzusammenhang werden die Blitzlampen hier nämlich mit den weiteren Beladungsgegenständen genannt, nicht mehr mit den Fahrzeuganbauteilen.

Gruß: Joe
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006 — Direktlink
25.02.2004, 18:08 Uhr
MAN 41680



Hallo Joe

Danke für n Hinweis, ich dachte das das 3 verschiedene (Unter)Punkte sind
(5 Leitkegel-Zeichen 610 StVO (Lübecker Hüte) / 4 beidseitig wirkende Blitzleuchten / 4 aufstellbare Ständer Zeichen 101 StVO)

Lennart
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007 — Direktlink
25.02.2004, 18:47 Uhr
BUZ



Außenaustattung:
nach vorne gelbe RKL,
nach hinten Wechselverkehrszeichenanlage (WVZ) mit:
-zwei Blitzern oben rechts und links
-mind. Höhe Unterkante WVZ 2,00 m
-nach außen weisende, reflektierende Schraffierungen in rot/weiss
Das WVZ darf nur bei BF 3 Transportbegleitung aufgestellt sein, bei Leerfahrten ist es einzuklappen

Schild "Achtung Schwertransport" und Schraffierungen, dies MUSS bei nicht-Begleitung abgedeckt oder zugeklappt sein!

Innenausstattung:
Telefon, 2 Handfunkgeräte gleicher Frequenz, diverse Leitkegel, Blitzleuchten und "Achtung"-Schilder, Warnwesten/-jacken, ein Fahrer mit spezieller BF 3 Ausbildung

Übrigens wird die Ausbildung nur bei Begleitungen gefordert, Leerfahrten kann jeder mit dem BF 3 machen.


Hier noch ein Link Tipp in Sachen BF 3 und Vorschriften/Ausstattung:

www.schwerlast-stg.de

Dort findet ihr auch einige interessante Fotos von Riga, Eisele bzw. R+E Einsätzen.



Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
---------------
www.schwerlast-rhein-main.de

Dieser Post wurde am 25.02.2004 um 18:58 Uhr von BUZ editiert.
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008 — Direktlink
25.02.2004, 20:06 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Joe postete
Das dürften entweder "normale" Blitzlampen sein, wie sie jeder LKW sowieso zur Unfallabsicherung mitführen muss

Seit wann das denn? Ich kann mich nicht erinnern, daß sowas bei Y-Tours erwähnt worden wäre. (Und die sollten ob der dunklen Fahrzeuge ja ein besonderes Interesse an guter Sicherung im zivilen Straßenverkehr haben...)


Tschüs,

Sebastian
--
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009 — Direktlink
25.02.2004, 20:07 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
BUZ postete
Übrigens wird die Ausbildung nur bei Begleitungen gefordert, Leerfahrten kann jeder mit dem BF 3 machen.

Alles andere wäre ja auch arg blödsinnig. Obwohl, hierzulande...

Wobei mich ja immer noch interessiert, ob ich mit CE nun einen leeren Bus fahren darf oder nicht...


Tschüs,

Sebastian
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25.02.2004, 21:00 Uhr
Jürgen Schild



Hallo zusammen,

ich hoffe hier mal ein bischen zur Aufklärung beitragen zu können. Mit den 4 "beidseitig wirkenden Blitzleuchten" sind die Blitzlampen gemeint, die man auf die Erde oder mit Halterung auf Pylonen (Verkehrsleitkegel ) oder auf Leitbaaken und dgl. stellen kann. Es gibt auch solche mit einem Rohr am unteren Ende, ähnlich einer Maclight, die man dann in die Verkehrsleitkegel stecken kann. Bei den Lampen, die jeder LKW mitführen muss, ist es m.W nach so, dass jeder LKW ab, schlagt micht tot, 7,5T eine-zwei Warnlampe(n) und zwei Warndreiecke mitführen muss.
Bei dem alten Klasse 2 FS konnte man einen Bus mit einem Beifahrer fahren. Ab der 3. Person war es dann wieder Personenbeförderung und nicht erst ab 10 Personen, wenn er als KOM (Kraftomnibus) eingetragen war. Wenn er aber als Sonderfahrzeug eingetragen war (ELW 3 der Feuerwehr) galt wieder Fahrer plus acht Personen. Kompliziert oder?????
Wenn ich falsch liege bitte verbessert mich.

Ansonsten schone Grüße aus dem verregneten Pott
Jürgen Schild
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011 — Direktlink
25.02.2004, 21:05 Uhr
watermaster01

Avatar von watermaster01

Hallo @all,

jedes Fahrzeug ab 2,8 To. im gewerblichen Bereich muss mit einer Warnweste ausgestattet sein, egal ob BF 3 oder 40 Tonner.
Alle Lastwagen müssen eine Gelbe/Orangenen Blitzleuchte (Bodenblitzleuchte) zb. Hella im Bodwerkzeug mitführen um bei Gefahrensituationen warnen zu können. Dies war zumindest bei meinen 2er Führerschein so.

@Sebastian,

bei der alten Klasse 2 war es erlaubt einen leeren Bus natürlich auch mit Beifahrer zu führen. Bei der neuen Klasse bin ich mir nicht sicher aber wenn Du mal etwas nachdenken würdest.......wo kann ich das erfahren;-)
Auf dem Landratsamt oder bei einer Verkehrskontrolle den Polizisten fragen;-)

MfG
Uwe
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012 — Direktlink
25.02.2004, 21:39 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi Sebastian

Ich weiss ja nicht wo du warst bei Y-Tours aber jedes BW-Fahrzeug muss diese Warn/Arbeitsleuchte mitführen.War im Paket mit Warnweste,Winkerkelle,Warndreieck und Verbandkasten.

Auf meinem 2t gl Wtg Trp gabs sogar nen Unfallsicherungssatz mit je 2 Warnleuchten,Warndreiecken und Westen.

BW sichert sich doch doppelt und dreifach ab.

Mfg Markus K
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013 — Direktlink
25.02.2004, 22:44 Uhr
McOtti

Avatar von McOtti

Hallo für die Leerfahrt eines Busses muß nach den Neuen Recht ein Vermerk ´´Bus leer`´ eingetragen werden .Dies betrifft insbesondere zum Hohnmobil und/oder Oldtimerfahrer ich habe schon von Problemen gehört.

MFG.Otti
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014 — Direktlink
25.02.2004, 23:03 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Markus K postete
Ich weiss ja nicht wo du warst bei Y-Tours

Dillingen/Donau.


Zitat:
Markus K postete
aber jedes BW-Fahrzeug muss diese Warn/Arbeitsleuchte mitführen.
War im Paket mit Warnweste,Winkerkelle,Warndreieck und Verbandkasten.

Auf meinem 2t gl Wtg Trp gabs sogar nen Unfallsicherungssatz mit je 2 Warnleuchten,Warndreiecken und Westen.

Ich will ja gar nicht ausschließen, daß das doch an Bord war. Die Nummer liegt nun auch schon wieder über fünf Jahre hinter mir. Da kann man solche Details schon mal vergessen. Man wird ja auch nicht jünger.


Zitat:
Markus K postete
BW sichert sich doch doppelt und dreifach ab.

Eben. So kenne ich das auch.


Tschüs,

Sebastian
--
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015 — Direktlink
25.02.2004, 23:09 Uhr
Jürgen Schild



@McOtti

würd mich aber wundern, denn das würde ja bedeuten, dass jeder Werkstattangehörige, der eine Probefahrt macht einen KOM-Schein braucht!
Ich werde mich morgen mal bei unserer Feuerwehr-Fahrschule hier bei der BF erkundigen, denn die haben auch einen zum Einsatzleitwagen umgebauten Reisebus.

@Sebastian

auch zu den Warngeräten mach ich mich da mal schlau.
Denn auch mir ergeht es so wie Dir. Mein Klasse 2 ist auch schon etwas älter und da werden die Lücken grösser.

Gruß
Jürgen Schild
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016 — Direktlink
26.02.2004, 11:51 Uhr
Jürgen Schild



Hallo zusammen,

habe soeben mit unserer Feuerwehr Fahrschule gesprochen und folgende Auskunft erhalten:
Sowohl mit altem Kl.2 als auch mit den neuen Führerscheinen darf man einen Bus fahren zur Überführung oder techn. Überprüfung. Dann darf auch ein oder mehrere Begleiter an Bord sein, solange es zur techn. Überprüfung notwendig ist.
Warneinrichtungen:
Bei gewerblicher Nutzung immer Warnweste, eine Lampe und ein Warndreieck, egal ob PKW oder LKW egal welches Gewicht.
LKW ab 3,5t immer 1 Warnweste, 1 Warndreieck und eine Warnlampe, bei Gefahrgut 2 Warnlampen und 2 Warndreiecke sowie weitere Ausrüstung.
Ich hoffe geholfen zu haben.

Gruß aus dem verschneiten Pott
Jürgen Schild
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017 — Direktlink
23.02.2008, 09:48 Uhr
Eifel-Kran



Hallo,

bei uns hab ich gestern gerade einen gesehe, mit Rundleuchten und Blinke

Es gibt einfach zu viele Vorschriften die beachtet werden müssen... bin geraden den LKW Führerschein am machen...

gruß
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018 — Direktlink
23.02.2008, 17:26 Uhr
Braunbaer



Ich habe meinen Führerschein beim Bund gemacht, war schon zu C,E Zeiten und dort habe ich öfters Busse (die ersten Setra's) leer zur großen Inst nach Jülich gefahren. Du darfst sogar jemand mitnehmen.


Die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) sagt aus:

§6

.......

(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

-------
--
Wie immer - nur meine eigene Meinung!
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019 — Direktlink
23.02.2008, 20:55 Uhr
Jack Sparrow




Zitat:
BUZ postete

Schild "Achtung Schwertransport" und Schraffierungen, dies MUSS bei nicht-Begleitung abgedeckt oder zugeklappt sein!

Es MUSS nicht abgedeckt sein, es gibt keine Vorschrift die so etwas besagt, es sollte aber schon zugeklappt oder abgenommen werden.

Zitat:
BUZ postete 2 Handfunkgeräte gleicher Frequenz,

Falsch, ein Handfunkgerät, vorzugsweise CB-Funk

Hier mal ein richtige Austattungsliste.
Eratmal das eigentliche Fahrzeug mit erwähnter BF-3-Anlage gemäß Merkblatt der BSK, RGST 1992. Diese Anlage muß eine Freigabe der BASt haben.

Das Fahrzeug ist wie folgt auszurüsten:
Autotelefon, entweder im Schwertransport oder im BF-3, Funkverbindung zum Transport und zusätzliches Handfunkgerät.
5 Leitkegel Zeichen 610 StVO, 4 beidseitig wirkende Blitzleuchten, 4 StVO-Zeichen 101 Kantenläne 600mm, 2 Warnflagge rot-weiß, Warnweste.
Feuerlöscher 6kg, Höhenmeßgerät, Maßband(Min 20m).
das Rückwärtige Verkehrszeichenbild muß dem Merkblatt entsprechen.

Siehe auch hier:
http://www.bf3-team.de/html/bf2_bf3__was_ist_das_.html

Es gibt daneben auch noch viele viele Eigenkreationen, viele Spielereien wie zusätzliche Blitzlampen, Frontblitzer und ähnlicher nicht zugelassener Kram werden angebaut. Schätzungsweise sind nicht einmal 50% der BF-3-Fahrzeuge regelkonform. Eigentlich schade, weil es so schwer nicht ist, die paar Auflagen umzusetzen.

Dieser Post wurde am 23.02.2008 um 20:55 Uhr von Jack Sparrow editiert.
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020 — Direktlink
23.02.2008, 21:24 Uhr
Gast:Vogel
Gäste


Ein richtig schönes Beispiel von..

"ich weis es besser" - Haarspalterei..

Denn wenn der Herr Kollege BUZ von zwei Handfunkgeräten schreibt
muss man dies natürlich sofort verbessern..
Abgesehn davon ist das Schildchen "Achtung Schwertransport"
definitiv abzunehmen bzw. in der Halterung umzudrehen/deaktivieren..

Was die hier gescholtenen SPIELEREIEN und KRAM Angeht,
da empfehle ich mal einen intensiven Eigenversuch!
Begleitfahrzeuge werden dank des Müllmann- und GaLa-Bauer-Syndrom (Gelbe RUL) liebend gern übersehn, bedrängt und abgeschossen! Selbst Blaulichtträger werden regelmäßig vor und hinter Transporten massiv bedrängt..

So ist es durchaus verständlich und oft Lebensrettend das Begleitfahrzeug
ausreichend zu beleuchten und kenntlich zu machen. Meine letztes derart genutztes Fahrzeug (BF2) war ein Opel Campo 3.1 Sportscab, mit Lichtbalken, Halogen-Arbeitsscheinwerfern nach hinten am Überrollbügel, Ramme und 275er Bereifung.. Im Gegenverkehr kaum zu übersehen.. ;o)

Und trotzdem hätte ich liebend gern die heut gebräuchlichen Blitzer gehabt,
dieser Job ist Lebensgefährlich, jeder Entgegenkommende meint auf einen fahrbaren Mülleimer oder einen Abschleppwagen zuzufahren und schreckt erst neben oder schlimmstenfalls in der Ladung auf..

Zudem kenn ich einige Begleitfirmen deren vorschriftsmäßig ausgerüsteten Fahrzeuge samt Fahrer verschrottet wurden!

Für mich gilt jedenfalls beim Begleiten dem Fahrer des Transports
genügend Platz und Zeit zu schaffen um auch bei energischem Gegenverkehr
rechtzeitig und gefahrlos anhalten zu können oder im Idealfall auch eine Bergauf
Kurvenkombination ohne anzuhalten müssen durchfahren zu können..

Andreas
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021 — Direktlink
24.02.2008, 11:07 Uhr
Jack Sparrow



Das hat nichts mit Haarspalterei zu tun. Hier wurde gefragt wie ein BF-3 auszusehen hat, bzw. wie es ausgestattet sein muß. Es ist nunmal nur ein Handfunkgerät vorgeschrieben und da ich zu dem Thema eh etwas schreiben wollte, habe ich das verbessert. Man möge mir das verzeihen. Mein Besserwisen möchte ich aber noch etwas fortführen und sage noch einmal, das man das Schild "Schwertransport" (nicht "Achtung Schwertransport"), nicht zwingend abnehmen muss, das aber zu diskutieren wäre wohl sinnlos, da eh jeder normal denkende das Teil umdreht oder abnimmt. Der Grund ist übrigens, das dieses Schild alleine kein offizielles Verkehrszeichen darstellt, im Gegensatz zur WVZ-Anlage. Dein Beitrag hat allerdings auch etwas besserwisserisches an sich wie ich finde, aber das stört mich nicht weiter. Dafür ist das ja schließlich ein Forum in dem jeder seine Meinung äußern darf(und soll).

Trotzdem möchte ich anmerken das ich nun seit mittlerweile 8 Jahren BF-3 fahre, zwischenzeitlich auch LKW, aber zu 95% Begleitfahrzeug. In dieser Zeit habe ich keine Situation erlebt, in der ich zu meinen 4 Rundumleuchten und der WVZ-Anlage noch zusätzliche Blitzer oder Leuchtbalken oder so etwas gebraucht hätte und ich fahre fast regelmäßig in Schrittgeschwindigkeit eine Autobahnausfahrt runter oder mache mit 20 km/h die rechte Spur zum einfädeln frei. Wer ein normales BF-3 übersieht, der ist auch anders nicht wach zu bekommen. Auch in meinem Kollegenkreis gab es schon mehrere Unfälle, aber keiner von denen war auf mangelnde Beleuchtung zurückzuführen.
Wenn die Frimen ein wenig darauf achten würden die vorhandenen Leuchten usw. in Ordnung zu halten, wäre das schon viel wert. Wenn man aber um ein paar Euro zu sparen zum Beispiel die billigste Ausführung einer Leuchte kauft, dann muß man sich nicht wundern wenn diese nach einem halben Jahr nur noch auf halber Kraft dreht oder von innen total verdreckt ist weil das Gehäuse nicht dicht ist. An Fahrzeugen mit eben dieser mangelhaften Ausstattung sind dann auch meist diese tollen Eigenkrationen zu finden. Es ist nunmal einfach so, man auch auf legale Weise ein BF-3 zusätzlich sichern. Zum Beispiel wie erwähnt hochwertige Lampen kaufen oder gerade jetzt im Winter die Rückwand regelmäßig säubern und bei Beschädigungen auszubessern.

Die Geschichte mit der mangelnden Beachtung kann bestätigen, jeder Idiot fährt heute mit einem Rundumlicht durch die Gegend ohne zu wissen was er tut.

So, jetzt würde ich vorschlagen das wir zum eigentlichen Thema zurück kommen, die genauen Beschreibungen eines BF-3-Fahrzeuges findet sich in dem Link meines ersten Beitrages.

Dieser Post wurde am 24.02.2008 um 11:09 Uhr von Jack Sparrow editiert.
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022 — Direktlink
24.02.2008, 13:21 Uhr
Braunbaer



Kleine Frage am Rande:

Wie weit ist es mit dem Gerücht, das man mit einem nicht im Einsatz befindlichen BF-3 nur mit dem dafür nötigen BF3 Schein fahren darf?

Und weiter: Darf man ohne Schein mit einem BF3 eine "normale" Absicherung für einen Schwertransport fahren?

Für jede Antwort will ich Beweise!! (o; (Also wo kann man es nachlesen?)
--
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023 — Direktlink
24.02.2008, 18:11 Uhr
Jack Sparrow



Sehr gute Frage, auf die es keine Antwort gibt. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften über das führen solcher Fahrzeuge außerhalb der Begleitung. Die Herren der BSK sehen es zwar nicht gerne das ein BF-3 "zweckentfremdet" wird, bzw. auch neben Einsätzen von anderen Personen ohne Schein gefahren wird, verhindern werden sie es aber nicht können. Es gibt für das BF-3 schließlich keine seperate Fahrerlaubnis, es ist ein ganz normales Fahrzeug, das von jedem gefahren werden darf der einen entsprechen Führerschein hat. Genau so ist der BSK ein Dorn im Auge das es viele Begleitfahrzeuge mit Anhängerkupplung gibt, es gibt nunmal auch Firmen die das Fahrzeug für andere Aufgaben einsetzen, aber auch dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage die das verbietet.
Vor zwei Jahren habe ich eben diese Themen auf der Nachschulung in Großmaischeid angesprochen, eine explizite Antwort habe ich nicht erhalten, das Thema wurde gewechselt. So wurde zum Beispiel zum Thema Leerfahrt ohne BF-3 Schein gesagt, das derjenige die WVZ-Anlage ja benutzen könnte, man geht also immer gleich vom Mißbrauch aus und unterstellt allen nur das schlimmste. Habe damals auch Beweise verlangt die die Ansicht der BSK untermauern, man ist mir diese bis heute schuldig und ich werde das dieses Jahr bei der Wiederholungsschulung wieder ansprechen, vielleicht hat man sich ja schon was ausgedacht.
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024 — Direktlink
24.02.2008, 18:22 Uhr
Braunbaer



Großen Dank für diese Antwort, untermauert meine vorherige Meinung!
--
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