4007 — Direktlink
31.05.2017, 20:28 Uhr
JanK
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Allgemeine Auflagen 1. Der Bescheidinhaber hat unmittelbar vor Transportbeginn zu prüfen, - ob die in der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung festgelegten Maße und Gewichte, insbesondere die vorgeschriebene bzw. genehmigte Höhe eingehalten und - ob der genehmigte Transportweg für die Durchführung des Transportes tatsächlich geeignet ist (Linienführung, Zustand und Breite der Straße und Brücken, Bahnübergänge einschließlich Oberleitungen, Verkehrsbeschränkungen, Sperrungen und Umleitungen).Bei Überhöhe ist die Prüfung zusätzlich in Bezug auf das Lichtraumprofil und Freileitungen vorzunehmen.
klarer Verstoß gegen die allgemeinen Auflagen. Wird bei uns leider viel zu harmlos geahndet! -- ++++ für alle scheint die Sonne gleich, aber nicht alle haben den gleichen Horizont! ++++ |