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17.02.2009, 15:45 Uhr
Stephan
Moderator
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Das Problem mit der Abschleppbrille am Schiebeplateau liegt zum einen, wie schon richtig bemerkt wurde, an der etwas mangelhaften Beleuchtung. Allerdings kann man hier mit einfachen, magnetischen Leuchtmitteln Abhilfe schaffen, indem Brems-, Blink- und Fahrlicht am Heck des abzuschleppenden Fahrzeuges befestigt werden und mit der Anhängersteckdose des Zugfahrzeuges verbunden werden. Nicht eben wenige Fahrer von olchen Schleppverbänden sind aber schlicht zu faul, diese Beleuchtung zu installieren und verlassen sich lieber auf Festbeleuchtung auf dem Kabinendach...
Viel schwerwiegender ist aber die Tatsache, daß man einen in der Schleppbrille gezogenen Havaristen nur dann in das Bremssystem des Zugfahrzeuges einbinden kann, wenn auch hier eine Druckluftbremsanlage vorhanden ist. Ansonsten hat man es der Wirkung nach mit einem ungebremsten Anhänger zu tun und genau deshalb ist der Gebrauch der Abschleppbrille am Plateaufahrzeug schlicht und ergreifend verboten...!
Klar, so ein Fahrzeug ist technisch, also auch bremstechnisch auf den Betrieb einer Brille ausgelegt. Das aber berücksichtigt der Gesetzgeber bislang nur mit dem so genannten Nothilfe-Gedanken, der ein abschleppen in der Brille unter besonderen, eine Not kennzeichnende Bedingungen erlaubt, also etwa zum raschen frei machen der Verkehrswege auf kürzestem Wege zu einem geeigneten Standort wie Werkstatt oder Verwahrplatz. Aufgekaufte Wracks vom Teileverwerter können so nicht als Notfall berücksichtigt werden. Aber gerade in diesem Zusammenhang sieht man die Brille oft im Einsatz. Oder mit nagelneuen Autos vom Autohaus...
Dennoch gillt: Wenn hinten ein ungebremstes Anhängesel gezogen wird, muß vorne mit Blinklicht gewarnt werden. Insofern hat das Blinklicht auf dem Dach seine Berechtigung. Wiederum was ganz anderes sind die so genannten Straßenräumer an der Fahrzeugfront eines Abschleppfahrzeuges. Die sind hier vor allem bei Fahrten durch den Stau überaus praktisch, und manchmal auch bei Arbeiten im fließendenden Verkehr sicher sinnvoll, aber auch sie sind schlicht und einfach nicht zugelassen. Bei Gebrauch einer nicht zulassungsfähigen Lichtanlage erlischt die ABE...! Richtig interessant wird das im Falle eines Falles, wenn zum Beispiel mal jemand behauptet, er sei vom Blitzen dieser Straßenräumer geblendet worden und deshalb sei es zum Unfall gekommen...
Und ja, man kann es sogar noch ein bisschen weiter treiben...: Gestern kam mir ein vierachsiger LKW-Abschleppwagen entgegen, mit einer zweiachsigen Sattelzugmaschine in der Brille. Dieser Havarist war defintiv nicht mehr aus eigener Kraft fahrfähig. Dahinter folgte ein Container-Fahrzeug des örtlichen THW, beladen mit den Trümmern der ehemaligen Fracht der besagten Sattelzugmaschine. Und dieses THW-Auto hatte das Blaulicht eingeschaltet... Noch Fragen...?
Gruß vom Rhein Stephan -- Gruß vom Rhein Stephan
"Hätten Sie aber können!!!" |