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Hansebubeforum » Technik » Rundum- / Warnlichter bei Abschleppfahrzeugen » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
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17.02.2009, 14:31 Uhr
der Bjoern



Hallo,

jeder von uns kennt das Bild: ein Abschleppfahrzeug (die kleinen, nix über 7,5t) hat einen PKW "am Haken" (besser : auf der Brille) oder auf der Ladefläche und ist mit zahlreichen gelben Rundumlichter, gelben Blitzleuchten, etc. unterwegs.
Meine Frage hierzu ist: Diese Fahrzeuge haben weder Übermaße, fahren besonders langsam oder sind besoders schwer! Warum wird also der gesamte Verkehr mit diesem, wie ich persönlich meine, übermässigen bis überflüssigen Gelblichteinsatz desensibilisiert???
Ich erlebe es immer häufiger, dass man mit wirklich großem oder langsamen Gerät unterwegs ist und darauf im Rahmen der StVO mit gelben Rundumleuchten hinweist, aber die Warnwirkung nicht mehr gegeben ist.
Gibt es für Abschleppfahrzeuge andere Gesetze???
Ich kenne mehr Regeln, die den Einsatz von Rundumleuchten untersagen, als diesen erlauben, bzw. vorschreiben!
--
Viele Grüße aus dem Marburger Land

Dieser Post wurde am 17.02.2009 um 14:32 Uhr von der Bjoern editiert.
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17.02.2009, 15:08 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste


unzureichende Beleuchtung nach hinten, wenn der Wagen hinten auf der "Brille" liegt.
Brems- und Blinkleuchten sind am hinteren Fahrzeug nicht aktiv und daher ist eine besondere Vorsicht für den hinterherfahrenden Verkehr von Nöten.

Und was ist mit losen Teilen, die sich während der Fahrt lösen könnten?
Die evtl. umherfliegenden Teile sind keine Gefahr, oder?
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002 — Direktlink
17.02.2009, 15:30 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Steve12777 postete
Und was ist mit losen Teilen, die sich während der Fahrt lösen könnten?
Die evtl. umherfliegenden Teile sind keine Gefahr, oder?

Sagt Dir "Ladungssicherung" etwas?
Mit der selben Begründung könnten sich auch Muldenkutscher ein Blinklicht aufs Dach schnallen und dafür das Sicherungsnetz verzichten.

Ich gebe Björn recht, einige (nicht alle!) Abschlepper scheinen RKLs irgendwie als Schw*nzersatz anzusehen. (Siehe auch hier.)


Tschüs,

Sebastian
--
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17.02.2009, 15:45 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Das Problem mit der Abschleppbrille am Schiebeplateau liegt zum einen, wie schon richtig bemerkt wurde, an der etwas mangelhaften Beleuchtung. Allerdings kann man hier mit einfachen, magnetischen Leuchtmitteln Abhilfe schaffen, indem Brems-, Blink- und Fahrlicht am Heck des abzuschleppenden Fahrzeuges befestigt werden und mit der Anhängersteckdose des Zugfahrzeuges verbunden werden. Nicht eben wenige Fahrer von olchen Schleppverbänden sind aber schlicht zu faul, diese Beleuchtung zu installieren und verlassen sich lieber auf Festbeleuchtung auf dem Kabinendach...

Viel schwerwiegender ist aber die Tatsache, daß man einen in der Schleppbrille gezogenen Havaristen nur dann in das Bremssystem des Zugfahrzeuges einbinden kann, wenn auch hier eine Druckluftbremsanlage vorhanden ist. Ansonsten hat man es der Wirkung nach mit einem ungebremsten Anhänger zu tun und genau deshalb ist der Gebrauch der Abschleppbrille am Plateaufahrzeug schlicht und ergreifend verboten...!

Klar, so ein Fahrzeug ist technisch, also auch bremstechnisch auf den Betrieb einer Brille ausgelegt. Das aber berücksichtigt der Gesetzgeber bislang nur mit dem so genannten Nothilfe-Gedanken, der ein abschleppen in der Brille unter besonderen, eine Not kennzeichnende Bedingungen erlaubt, also etwa zum raschen frei machen der Verkehrswege auf kürzestem Wege zu einem geeigneten Standort wie Werkstatt oder Verwahrplatz. Aufgekaufte Wracks vom Teileverwerter können so nicht als Notfall berücksichtigt werden. Aber gerade in diesem Zusammenhang sieht man die Brille oft im Einsatz. Oder mit nagelneuen Autos vom Autohaus...

Dennoch gillt: Wenn hinten ein ungebremstes Anhängesel gezogen wird, muß vorne mit Blinklicht gewarnt werden. Insofern hat das Blinklicht auf dem Dach seine Berechtigung. Wiederum was ganz anderes sind die so genannten Straßenräumer an der Fahrzeugfront eines Abschleppfahrzeuges. Die sind hier vor allem bei Fahrten durch den Stau überaus praktisch, und manchmal auch bei Arbeiten im fließendenden Verkehr sicher sinnvoll, aber auch sie sind schlicht und einfach nicht zugelassen. Bei Gebrauch einer nicht zulassungsfähigen Lichtanlage erlischt die ABE...! Richtig interessant wird das im Falle eines Falles, wenn zum Beispiel mal jemand behauptet, er sei vom Blitzen dieser Straßenräumer geblendet worden und deshalb sei es zum Unfall gekommen...

Und ja, man kann es sogar noch ein bisschen weiter treiben...: Gestern kam mir ein vierachsiger LKW-Abschleppwagen entgegen, mit einer zweiachsigen Sattelzugmaschine in der Brille. Dieser Havarist war defintiv nicht mehr aus eigener Kraft fahrfähig. Dahinter folgte ein Container-Fahrzeug des örtlichen THW, beladen mit den Trümmern der ehemaligen Fracht der besagten Sattelzugmaschine. Und dieses THW-Auto hatte das Blaulicht eingeschaltet... Noch Fragen...?


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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004 — Direktlink
18.02.2009, 13:41 Uhr
mg




Zitat:
Stephan postete

... Und dieses THW-Auto hatte das Blaulicht eingeschaltet... Noch Fragen...?


Gruß vom Rhein
Stephan

Naja wiso auch nicht? War doch 'ne Einsatzfahrt . Ne Spass beiseite. Es fahren wirklich zuviele blinkende Christbäume in der Gegend 'rum.
--
Gruss Markus


Keep on rocking!
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005 — Direktlink
21.02.2009, 19:47 Uhr
BUZ



bald dürfen auch Autotransporter mit RKL draußen rum fahren; allerdings wegen der Vielzahl an Kfz auf der Ladefläche, sind vorne und hinten jeweils 20 RKL vorgeschrieben

Jedenfalls ist das von den Abschleppern lachhaft, in meinen Augen "Wichtigtuerei", man möchte eben zeigwie toll man ist.
Das gilt übrigens auch für Müllsammelwagen auf dem Weg zur Kippstelle usw., so Spezialisten haben wir bei uns in der Firma!

Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
---------------
www.schwerlast-rhein-main.de
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006 — Direktlink
21.02.2009, 20:29 Uhr
Carsten Manner

Avatar von Carsten Manner

Hmm, ich weiß ja nicht, in wie weit, das Einschaltung der Festbeleutung auf dem Fahrtenschreiber registriert wird. Ich erinner mich nur an unseren Erste-Hilfe-Kurs in der Realschule, in dem der Sani extra darum bat doch bitte nicht das Blaulicht des Fahrzeugs einzuschalten, weil er sonst einen Bericht verfassen müsste, wieso und warum er mit Blaulicht auf unserem Schulhof gestanden hat.

Wir waren (komischerweise) wirklich alle artig und haben nicht an den Knöpfen gespielt.

Carsten
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007 — Direktlink
21.02.2009, 21:40 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Ja, so einen Vermerk gibts bei Blaulichtfahrzeugen tatsächlich. Bei gelber RKL habe ich es aber noch nicht gesehen. Wäre aber bestimmt machbar...


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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008 — Direktlink
21.02.2009, 22:24 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,


Zitat:
BUZ postete
... sind vorne und hinten jeweils 20 RKL vorgeschrieben

Jedenfalls ist das von den ... lachhaft, in meinen Augen "Wichtigtuerei", man möchte eben zeigwie toll man ist.
Das gilt übrigens auch für Müllsammelwagen auf dem Weg zur Kippstelle usw., so Spezialisten haben wir bei uns in der Firma!

Ist ja alles wahr was ihr schreibt - aber - da gibt es Zulassungsstellen die schreiben einem 2-Achs-Kran mit 24 to GG beim Befahren öffentlicher Straßen die RKL vor !!! Das dürfen die auch denn das Fahrzeug hat zwar keine Überlänge oder Überbreite aber eine Achslast von 12 to -- das ist wirklich lächerlich aber der Fahrer des betreffenden Kranes hat sich halt an seine Genehmigung zu halten !
Und dann kommen "Otto-Normalverbraucher" zehn Fahrzeuge dieser Bonität entgegen -
und dann kommen wir - mit 80 oder 90 oder noch mehr to GG und Überbreite und Überlänge und wundern uns das NIEMAND unsere Festbeleuchtung beachtet und alle ( wenn sie denn endlich merken was da tatsächlich kommt ) fast "in den Graben jagen" !

Ist eigentlich traurig - aber der deutsche Amtsschimmel ist zufrieden ( ist aber in anderen Ländern nicht unbedingt besser ) !!

Gruß aus Bremen

Georg
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21.02.2009, 22:41 Uhr
Der Michel

Avatar von Der Michel


Zitat:
Carsten Manner postete
Hmm, ich weiß ja nicht, in wie weit, das Einschaltung der Festbeleutung auf dem Fahrtenschreiber registriert wird. Ich erinner mich nur an unseren Erste-Hilfe-Kurs in der Realschule, in dem der Sani extra darum bat doch bitte nicht das Blaulicht des Fahrzeugs einzuschalten, weil er sonst einen Bericht verfassen müsste, wieso und warum er mit Blaulicht auf unserem Schulhof gestanden hat.


Carsten

Bei analogen Kontrollgeräten und Tachographen gibt es die Möglichkeit einen vierten Schreibstift (Zusatzschreibstift) mit ausgewählten Funktionen anzusteuern. Z.B. RKL an, Ladebordwand auf, Kaffeemaschine aus, Nebenantrieb an und vieles mehr.
Diese Stift markiert dann den Zustand dann auf der Diagrammscheibe, neben den Stiften für Geschwindigkeit, Wegstrecke und Zeitgruppe.
Der normale Tacho hat nur 3 Stifte. Das Vier-Stift-Gerät konnte optional geordert werden.
--
LKW aus ganz Europa und aller Welt, Schwertransport, Krane, Bau- und Landmaschinen, Oltimer u. v. m. :

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Dieser Post wurde am 21.02.2009 um 22:42 Uhr von Der Michel editiert.
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010 — Direktlink
21.02.2009, 22:44 Uhr
Gast:kranguru
Gäste


Moin

@Hebelzupfer Das ist genau das Problem das man mit den Behörden und den Verkehrsteilnehmern hat!
Erst fühlen sich alle verarscht weil "Babykrane" mit RKL fahren(wegen der Genehmigung) und wenn sie dann sorglos in der Gegend rumträumen wenn man z.B. mit dem LTM 1400 um ne Ecke kommt, fahren sie vor Schreck auf den Bürgersteig oder in den nächsten Graben! Und ich habe für so nen Scheiss dann auch noch ne Anzeige bekommen!

Ist zwar eingestellt worden, aber es hätte ja auch schlimmeres passieren können.

Nur zur Richtigstellung! Wenn bei nem 2-Achser die RKL in der Genehmigung gefordert werden, MUSS der Kollege sie anhaben während der Fahrt, keine Frage!

Es wird aber Zeit das dieser ganze Genehmigungskram endlich vereinheitlicht wird, damit endlich alle gleich behandelt werden. Teilweise ergeben sich durch die unterschiedlichen Genehmigungspraxen ja auch starke Wettbewerbsverzerrungen!

In dem Sinne: Es kann nur noch besser werden!

Gruß
Kranguru
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011 — Direktlink
22.02.2009, 12:11 Uhr
Gast:Vogel
Gäste



Zitat:
Hebelzupfer postete
..und dann kommen wir - mit 80 oder 90 oder noch mehr to GG und Überbreite und Überlänge und wundern uns das NIEMAND unsere Festbeleuchtung beachtet und alle ( wenn sie denn endlich merken was da tatsächlich kommt ) fast "in den Graben jagen" ..
Georg

Das ist ja inzwischen Alltag das jeder meint auf Landstraßen entgegenkommende
gelbe Rundumleuchten seien Müllmänner oder Kehrmaschinen..
Oft genug sehe ich beim Begleiten erste Reaktionen des Gegenverkehrs
erst direkt vor oder neben dem begleiteten Transport - im Rückspiegel!
Aber eben auch kein Wunder bei der Flut an Gelblichtern heutzutage.
Schließlich fährt beinahe jeder Dreiachskipper oder Baustellengolf mit Genuß
seine Lämpchen spazieren..

Andreas
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012 — Direktlink
22.02.2009, 17:56 Uhr
Oliver Thum

Avatar von Oliver Thum

....in Österreich müssen Fahrzeuge die Gefahrengut Transportieren mit einer Rundumleuchte ausgerüstet sein und diese bei der Einfahrt in ein Tunnel einschalten.
--
© - Copyright liegt bei "Oliver Thum".

+++ Ein Gruß aus meiner Heimat "HIER" Tirol! +++

~~~~~~~~~~~ Oliver Thum ~~~~~~~~~~~
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013 — Direktlink
22.02.2009, 21:12 Uhr
tomh



Hallo zusammen,

wie ist dass eigentlich in Italien?

Da haben die größeren Kipper und Baufahrzeuge ja alle eine RKL auf dem Dach. Wann müssen Die diese einschalten?
--
Ciao

Tom

Wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach......
Bergegurt und Sch�kel - wir kennen keinen Ekel

Dieser Post wurde am 22.02.2009 um 21:14 Uhr von tomh editiert.
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014 — Direktlink
23.02.2009, 20:11 Uhr
Oliver Thum

Avatar von Oliver Thum


Zitat:
tomh postete
Hallo zusammen,

wie ist dass eigentlich in Italien?

Da haben die größeren Kipper und Baufahrzeuge ja alle eine RKL auf dem Dach. Wann müssen Die diese einschalten?

........so wie ich das öfters sehe,eigentlich immer!!!???
--
© - Copyright liegt bei "Oliver Thum".

+++ Ein Gruß aus meiner Heimat "HIER" Tirol! +++

~~~~~~~~~~~ Oliver Thum ~~~~~~~~~~~
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015 — Direktlink
27.02.2009, 13:13 Uhr
Jens P.



Hab jetzt ne Anzeige bekommen weil ich sie bei 29m Länge leer auf der Autobahn vorne nicht anhatte. Der Spaß wird mich 35,-€ kosten.
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016 — Direktlink
27.02.2009, 13:41 Uhr
ChefvonsGanze



Hallo Jens!

Mal ´ne Frag dazu!
Wie ist es dazu gekommen? Hast du es schlichtweg verpennt sie einzuschalten, oder warst du der Überzeugung, dass es nicht notwendig ist? Wogegen hast du denn jetzt eigentlich verstoßen?? Stvo, Bundesrecht, Landesrecht...??


Gruß aus dem Sauerland

Andreas
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017 — Direktlink
27.02.2009, 19:52 Uhr
Jens P.



Ich habe sie nicht angemacht weil ich leer war. Das fahren mit Rkl überlasse ich lieber den Leuten mit 50cm Überhang hinten.
Verstoßen habe ich gegen die Stvo weil ich nicht auf eine Gefahrenstelle hingewiesen habe. Hinten hatte ich ein BF3 und 2 RKL am Auflieger. Gibts auf der Autobahn den so viele Geisterfahrer?
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27.02.2009, 20:53 Uhr
Gast:kranguru
Gäste


Moin

Sei froh das sie dir nicht über die andere Schiene einen verpasst haben!
Bei mir war's ein Genehmigungsverstoß und damit ein bischen teurer. (

Gruß
Lutz
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