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Hansebubeforum » Technik » Ausnahmegenehmigung nach §70 » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
19.11.2007, 16:48 Uhr
Volli



Hallo Zusammen,

kennt sich hier einer mit 70er Genehmigungen aus. Folgendes Problem habe ich mit meiner 70er Behörde.
Letzte Woche haben wir einen neuen Auflieger bekommen, dieser lässt sich bis zu einer Länge von 35,5m teleskopieren. Da wir ein Dienstleister im Bereich Windkraft sind, möchte ich damit ein Rotorblatt mit 30m Länge transportieren. Grundsätzlich sind in Deutschland alle 70er Genehmigungen auf 27m begrenzt. In diesem Fall bekommt man dafür eine Einzel 70er. Hierfür müsste ich allerdings 3 Monate auf meine Genehmigung warten, wobei befreundete Unternehmer maximal 2 Wochen wie üblich auf eine Genehmigung warten. Ist das normal.


Gruß Volker
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001 — Direktlink
19.11.2007, 19:54 Uhr
BUZ



nicht verzagen, Dirty-Harry fragen

Habe die Tage von einem ehemaligen Kollegen erfahren, das keine 70er mehr benötigt werden. Ich halte das aber für unwahr.

Harry wird uns dazu was schreiben!

Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
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002 — Direktlink
20.11.2007, 18:06 Uhr
Volli



Hallo BUZ,

das keine 70er mehr benötigt wird ist defenitiv nicht richtig. Es wird allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich durchgeführt. Ich habe es jetzt tatsächlich geschafft, das wir eine Erweiterung der 70er bekommen. Der Grund hierfür lag einfach darin, das unser Landkreis im Bereich Transporte mit erheblicher Überlänge keine Erfahrung hat und sich diesbezüglich erst einmal belehren lassen musste.

Gruß Volker
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003 — Direktlink
24.11.2007, 16:46 Uhr
Gast:Daf105xf
Gäste


Hallo,


Die 70er wirst du immer benötigen.
Was glaube ich der Kollege von BUZ meinen könnte ist,wenn du deine Transportgenehmigungen über VEMAGS beantragen tust dann kannst du dort in der Datenbank deine Daten wie Genehmigungen 70er und 29er Auflieger angeben,Zugmaschienen angaben bisher erlaubte Fahrtrouten etc. dort Hinterlegen und brauchst nicht jedes mal bei einen Anhörungsverfahren diese Genehmigungen etc. mit zum Straßenverkehrsamt zu schicken da sie deine Angaben bzw was du laut Dauergenehmigungen machen kannst oder darfstauch über VEMAGS erfahren können.(Voausgesetzt mann Pflegt seine angaben da man ja auch regelmäßigen abständen die Genehmigungen verlängern laßen muß.

Mit den einzelnen Bundesländern ist das auch so eine sache da hat Volker recht.
Wir können und dürfen mit unseren Tele-Aufliegern z.b unter Berücksichtigung der 70er in jeden Bundesland auf ca.26,5 Meter Ausziehen.
Außer in Bayern da dürfen wir nur auf 25 Meter Ausziehen.

Gruß Patrick
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