Hansebubeforum
Registrieren || Einloggen || Hilfe/FAQ || Suche || Memberlist || Home || Statistik || Kalender || Staff Willkommen Gast!


Hansebubeforum » Technik » 70 iger nund 29 iger » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
27.12.2007, 11:15 Uhr
Gast:Karl-Konfetti
Gäste


Morgen ,

mal ne frage zu den beiden genehmigungen :

die 70iger braucht man um einen auflieger oder ein fahrzeug überhaupt im straßenverkehr bewegen zu dürfen oder ?? sprich man hat einen auflieger mit z.b. 4 achsen der aber nicht zu breit oder zu lang ist, braucht man trotzdem die 70iger oder ?? un wenn man dann den auflieger auszieht braucht man die 29iger für fahrstrecke , auflagen und so oder ??

Dieser Post wurde am 27.12.2007 um 11:16 Uhr von SNAIL editiert.
Seitenanfang Seitenende
(Gast) Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
001 — Direktlink
27.12.2007, 21:30 Uhr
Modellmicha



hallo Daniel
aber mal soviel dazu, die 70er ist notwendig, wenn das Fahrzeug die Abmessungen der StVZO überschreitet, also Länge, Höhe , Breite, Gewicht. Also ist sozusagen die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug was nicht der StVZO entspricht.
Die 29er ist für alle Transporte über den StVZO Dimensionen da und gibt vor, wo gefahren wird und welche Achslasten genehmigt sind.
Dann gibts noch die 46er, die ist für normale StVZO-Fahrzeuge da, die mit einer Ladung fahren, die die StVZO Abmaße überschreitet, also zum Beispiel normaler Sattelzug mit 2,50m Breite und Ladung 4,50 m Breite.

ich hoffe Dir geholfen zu haben Gruß Micha
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
002 — Direktlink
27.12.2007, 21:45 Uhr
Dirty-Harry




Zitat:
Modellmicha postete
hallo Daniel
aber mal soviel dazu, die 70er ist notwendig, wenn das Fahrzeug die Abmessungen der StVZO überschreitet, also Länge, Höhe , Breite, Gewicht. Also ist sozusagen die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug was nicht der StVZO entspricht.
Die 29er ist für alle Transporte über den StVZO Dimensionen da und gibt vor, wo gefahren wird und welche Achslasten genehmigt sind.
Dann gibts noch die 46er, die ist für normale StVZO-Fahrzeuge da, die mit einer Ladung fahren, die die StVZO Abmaße überschreitet, also zum Beispiel normaler Sattelzug mit 2,50m Breite und Ladung 4,50 m Breite.

ich hoffe Dir geholfen zu haben Gruß Micha

Micha... 2-3, setzen!! Eine 1-2 hätte es gegeben, wenn Du geschrieben hättest, das die 29er das Fahren mit dem nicht StVZO-konformen Fahrzeug "erlaubt"..... und eine fast glatte 1 hätte es gegeben, wenn Du das normale Fahrzeug mit einer Breite von 2,55 m angegeben hättest und die Fahrt mit die zulässige Länge, Breite und/oder Höhe überschreitender Ladung i.S.d. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO "genehmigt" hättest........gibs zu - ich hätte Lehrer werden sollen.....

Besonderer Gruß aus dem Süden

Harry
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
003 — Direktlink
28.12.2007, 21:15 Uhr
Modellmicha



Mensch Harry

ich habs so genau auf die Schnelle nicht geschrieben, aber gibs zu, vom Sinn her stimmt es !!

Gruß Micha
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
Seiten: -1-     [ Technik ]  


Linktips:

Kranliste von Carsten Thevessen

Kran-und Schwerlast-FAQ von Sebastian Suchanek

RAL Farbliste von Burkhardt Berlin


Hansebube.de - Modellbau und Vorbild

powered by ThWboard 3 Beta 2.84
© by Paul Baecher & Felix Gonschorek


Impressum und rechtliche Hinweise
Datenschutzerklärung