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Autor Thread - Seiten: -1-
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20.08.2008, 23:09 Uhr
Roland



Hallo,

kann mir jemand einen Tipp geben: Ich habe vorhin einige Herpa/Kibri Modelle verkauft, jetzt hat sich der Käufer (aus Italien) mit folgendem Text gemeldet:

Hello again,
I would like to know the scale of these objects...because I have only 1:50 and if they are another scale for me is a problem...excuse me again. Best regards!

Ich hatte das Angebot ohne Maßstabsangabe bei Herpa eingestellt. Kann ich trotzdem darauf bestehen, dass der Käufer die Ware abnimmt oder wäre es am vernünftigsten bei ebay eine Gutschrift zu beantragen, und neu einzustellen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Roland
--
Qualität aus Franken: Herpa, MAN, adidas, NZG, Conrad, Schaeffler, Preiser, Puma, Faun.
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20.08.2008, 23:36 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Roland postete
Ich habe vorhin einige Herpa/Kibri Modelle verkauft, [...]
Ich hatte das Angebot ohne Maßstabsangabe bei Herpa eingestellt.

Die Kibri-Modelle auch?
Im Ernst: Ich persönlich messe der gewählten Kategorie bei eBay nur sehr wenig Bedeutung zu, weil leider viele Verkäufer aus Doofheit oder aus Vorsatz ohnehin die falsche Kategorie wählen.
Stand denn in der Auktion selbst nochmal was von Kibri oder Herpa?


Zitat:
Roland postete
Kann ich trotzdem darauf bestehen, dass der Käufer die Ware abnimmt oder wäre es am vernünftigsten bei ebay eine Gutschrift zu beantragen, und neu einzustellen?

Können kannst Du schon, immerhin habt ihr beide einen gültigen Kaufvertrag und "pacta sunt servanda". Aber klag das mal in Italien ein - noch dazu wegen (vermutlich) nur einer Hand voll Euro...
Leider sind mir in der Vergangenheit immer wieder ausländische Bieter, namentlich aus Italien und Spanien, aufgefallen, die zwar bieten wie die Besessenen, man aber an der relativen Gebotshöhe ziemlich klar sehen kann, daß sie gar nicht wissen, auf was sie da wirklich bieten. (Z.B. leere OVPs oder Werbemodelle teurer Kameras, die für zig Hundert Euro weggehen.)
Dummerweise kannst Du dank einer Neuregelung bei eBay Käufer auch nur noch positiv bewerten, als nicht mehr neutral oder negativ[1].

Um zu einem praktischen Rat zu kommen: Schreib ihm, daß es 1:87-Modelle sind (gerne auch mit dem Hinweis, daß Herpa nur 1:87 baut ) und frag ihn ob er sie trotzdem abnimmt. Falls nicht, bei eBay Gebührenerstattung beantragen und die Sache abhaken. (Oder bei besonderen Rachegelüsten Deinerseits noch einen nicht bezahlten Artikel melden. )


HTH,

Sebastian

[1] Es scheint sich aber so langsam ein inoffizieller Quasi-Standard zu etablieren, wonach Verkäufer bei Problemfällen die zwangspositive Bewertung des Käufers mit einem Vermerk wie "neg" versehen, um eine negative Bewertung zu "simulieren". Toolhaus.org bietet bereits die Option, auch nach sowas zu suchen: http://toolhaus.org/negs-falsepositive.html

.
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Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de

Dieser Post wurde am 21.08.2008 um 09:55 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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002 — Direktlink
21.08.2008, 22:54 Uhr
Roland



Hallo Sebastian,

hatte ich leider vergessen zu erwähnen: Ich hatte die Modelle auch unter der Kibri Rubrik eingestellt. In der Beschreibung wurde auch Kibri und Herpa erwähnt. Da es sich um Liebherr Bagger handelt, und es bei Herpa keine Unterkategorie Baumschinen gibt, habe ich die Artikel unter sonstige eingestellt. Das richtige Einstellen ist bei ebay manchmal etwas schwierig wenn ein Artikel nicht so richtig in eine Kategorie passt (z.B. US PKW von Classic Metal Works)
Dem Käufer habe gerade geschrieben mit der freundlichen Bitte in den nächsten 3 Tagen zu antworten. Falls es Dich interessiert, worum sich das ganze dreht, hier die Artikelnummer: 130246721502

Gruß und schönen Abend noch

Roland
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22.08.2008, 09:36 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste


Hallo Roland,

genauso ist es richtig; kläre mit dem Käufer ab, ob er die Artikel haben will oder nicht, wenn nicht, könnt ihr ja im Einvernehmen vom Geschäft zurücktreten und Ebay refundiert die Gebühren.
Weiters besteht bei Ebay genau für solche Fälle die Möglichkeit, an unterlegene Bieter ein Angebot zu stellen.

Vielleicht klappt der Verkauf dann auch so und du kriegst dann statt EUR 24,49 "nur" EUR 23,99 vom nächsthöchsten Bieter, die 50 Cent sollten verkraftbar sein.
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004 — Direktlink
25.09.2011, 20:16 Uhr
Roland



Hallo,

aus aktuellem Anlass grabe ich den Thread nochmals aus. Ich habe am 11.09. einen Faller Gebäude Bausatz verkauft (siehe Link, sofern er noch funktioniert).

http://www.ebay.de/itm/130571882628?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649
Der Text dazu war folgender:
Hallo, Sie bieten auf eine kleines Verwaltungs/Bürogebäude von Faller im Maßstab 1:87 welches noch ungebaut ist. Die Originalverpackung habe ich leider nicht mehr. Das Gebäude entspricht z.b. dem aus Bausatz 130356 (Baustoffhandlung). Die ungefähren Maße sind 14,5 cm x 13,2 cm x 7,5 cm. Bauanleitung liegt bei ebenso einige Kleinigkeiten zur weiteren Ausgestaltung.

Jetzt hat sich der Käufer gemeldet und beschwert dass das Zubehör (aus dem Bausatz Baustoffhandlung wie Rohre, Regale, Ziegel etc.) fehlt. Ich hatte mich anscheinend in der Artikelbeschreibung falsch ausgedrückt. Ich hatte in der Bauanleitung nicht die fehlenden Teile durchgestrichen.

Kann mir jemand einen Tipp geben wie die Rechtslage aussehen könnte? Müsste ich aufgrund der ungenauen Artikelbeschreibung Ersatz leisten oder hätte der Käufer notfalls noch nachfragen müssen?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

Gruß

Roland
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25.09.2011, 20:33 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Roland postete
Kann mir jemand einen Tipp geben wie die Rechtslage aussehen könnte? Müsste ich aufgrund der ungenauen Artikelbeschreibung Ersatz leisten

IANAL, aber ich denke ja,...


Zitat:
Roland postete
oder hätte der Käufer notfalls noch nachfragen müssen?

...gerade weil der/ein Käufer nachgefragt hat und die geantwortet hast, daß der Bausatz vollständig sei. (Siehe Kästchen "Fragen und Antworten zu diesem Artikel".)


Tschüs,

Sebastian
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25.09.2011, 20:52 Uhr
Roland



Hallo Sebastian,

danke für die Antwort. Am Bild sind allerdings alle Teile zu sehen aus denen der Artikel (Gebäude) besteht. Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass es sich um die komplette Baustoffhandlung handelt. Aber dass ist jetzt wahrscheinlich Wortklauberei, oder täusche ich mich?

Die einfachste Lösung wäre bestimmt Rückerstattung des Kaufpreises bei gleichzeitiger Rücksendung des Artikels.

Was bedeutet IANAL? Bin etwas ungebildet und frage daher etwas naiv. Hoffentlich bedeutet es keine Schweinerei ;-)

Gruß

Roland
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25.09.2011, 20:57 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Roland postete
Die einfachste Lösung wäre bestimmt Rückerstattung des Kaufpreises bei gleichzeitiger Rücksendung des Artikels.

Wahrscheinlich, ja.


Zitat:
Roland postete
Was bedeutet IANAL? Bin etwas ungebildet und frage daher etwas naiv. Hoffentlich bedeutet es keine Schweinerei ;-)

'Tschuldigung.
IANAL = I am not a lawyer = Ich bin kein Jurist/Anwalt.


Tschüs,

Sebastian
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