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Hansebubeforum » Technik » Transport mit Überbreite u. Höhe....aber wie? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
07.06.2004, 11:40 Uhr
UNN

Avatar von UNN

Hallo alle zusammen,
ich hab da ein paar Fragen an die Profis zum Thema Transport mit Überbreite u. -höhe.

-Nach Euren Erfahrungen, welche Situation läßt sich besser über die Straßen tranportieren:

eine Fahrt zu: Breite 4,20m und Höhe 4,8m alternativ Breite 3,80m Höhe 5,20m
oder zwei Fahrten zu: 1. Breite 4,00m u. Höhe 4,10m
2. Breite 3,80m u. Höhe 3,00m

Gesamtgewicht: unter 40to
Gesamtlänge: unter 16m

-Wo kann ich Information über die Zulassungsbestimmungen eines solchen Transportes bekommen (im Bereich mittel Hessen)?

(Sollte jemand nicht der Meinung sein, diesen Tread hier im Technikbereich zu bearbeiten, dann bitte ich einen der Admins, diesen an die Richtige Stelle zu schieben)
--
Gruß von einem der geographischen Mittelpunte der EU (wie es das Institut für theoretische Geodäsie in Bonn im April 1998 ermittelte),
Thorsten R.
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001 — Direktlink
07.06.2004, 15:40 Uhr
Gast:Henning Richter
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das kommt auf die Stercke an, hast du viele Brücken drumrum wo du durchmusst dann zählt jeder cm, hast du zwar enge Straßen aber die höhe ist vollkommen egal zählt in der Breite jeder gesparte Zentimeter....

Henning
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002 — Direktlink
07.06.2004, 20:17 Uhr
Gast:Raupenbär
Gäste


Hi Unn,
ich gebe dir gerne einen Tipp: Wende dich mit solch einem Fall mal an die Genehmigungsbehörde (Straßenverkehrsamt, Landratsamt oder Regierungspräsidenten, Kreisbehörde). Oder an einen Schwerlastspedieur, der hat alle seine Möglichkeiten..,und kann die ggf. richtig einsetzen.
Hoffe konnte helfen?!.
@ Henning,
Spaß gehabt???,gute Bilder??
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003 — Direktlink
07.06.2004, 20:46 Uhr
Gast:Henning Richter
Gäste


Jepp sehr gut!
Komm grade aus OB-Sterkrade wieder. Da wird ja die Monsterkirmes aufgebaut.
Leider war die Zugmaschine vom Power Tower 2 nicht da, TGA 6x4 mit schicker Verzierung
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004 — Direktlink
08.06.2004, 19:41 Uhr
UNN

Avatar von UNN

Ich schon wieder,

ich merke schon.....ziemlich mies beschrieben, mein Problem.
Also nach mal etwas bessere Butter bei die Fische:
Ich bin in der Konstruktion tätig. Und nun hab ein eine Entstabung, mit entsprechenden Ausmaßen, auf dem Rechner. Komplett nicht sonderlich transportabel. Wenn ich alles in Baugruppen aufteile, bekomme ich die oben beschriebenen Maße. Bevor ich jetzt ans aufteilen gehe, wollte ich von den Praktikern wissen, mit welchen der kombinationen ich eher Probleme bekommen werde.
Vieleicht gibt es z.B. Faustregeln, wie etwa: "Besser in die höhe stapeln, als Breit werden lassen"
Gibt es Richtlinien, wann Begleitschutz (BF3, Grünweiß usw) nötig wird. Jetzt kann ich an den Abmaßen noch (geringfügig) drehen. Schließlich soll der Transport möglichst ohne großen Aufwand von Statten gehen. Wäre ergerlich, wenn es irgendwo an 10cm hakt.

Wie werden eigendlich bei so einem Transport die strecken festgelegt? Muß man da mit Maßband an Bord, die möglichen Strecken abfahren und jede Engstelle vermessen? Oder gibt es zentrale Register, wo alle Brückenhöhen und Straßenbreiten zentral erfaßt werden?
Mir geht es also Haupsächlich um Ausagen, wie z.B.: ab 3,5m ist sowiso Begleitung notwendig". Oder wird soetwas von Behörden (welche auch immer, aber schon mal schön zu wissen, an welche man sich da genau wenden muß) von Fall zu Fall festgelegt?
Die einzigsten Maße, die mir bekannt sind, ist Höhe 4m, Breite 2,5-2,6m und Länge 16/18m. Gibt es darüber hinaus noch eine Staffelung, ab der man zwar Genemigung benötigt, aber ansonsten ohne großen Aufwand transportieren lassen kann?


Nachtrag: Wäre Sicherlich auch für unsere Diorahmenbauer interessant, wenn mal jemand von seinen Erfahrungen erzählt.
--
Gruß von einem der geographischen Mittelpunte der EU (wie es das Institut für theoretische Geodäsie in Bonn im April 1998 ermittelte),
Thorsten R.

Dieser Post wurde am 08.06.2004 um 19:55 Uhr von UNN editiert.
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005 — Direktlink
08.06.2004, 20:34 Uhr
Gast:Raupenbär
Gäste


Hi Unn,
@ all,
du kannst mit deinem Problem besser in die breite gehen. Viele Brücken haben nicht mehr ihre Originalen Höhenangaben. z.B. der Fahrbahnbelag ist erneuert worden. Weist von nichst fahrst mit deinem Transport daher und bleibbst stecken, sorry, wird ein teurer Spaß!! Wenn du so etwas durch führen möchstest, ist dieses ( manchmal Jahre lange Vorbereitung, in dienem Fall vielleicht Monate,Wochen??) ( Sehe " Riesen auf Raupen").
Jetzt zu dienem eignetlichen Punkt: Du mußt der BGeh. mitteilen : Schwertransport von A nach B, gleichzeitig beantragst du eine Genehmigung für solch einen Transport. Die Kosten sind sehr hoch!!
Aber vorher hast du dich davon zuz überzeugen ,:" Wie du gerne fahren möchtest, mußte auch einreichen, die prüfen..
Und wenn alles stimmt was du beantragt hast.. zahlste..kriegsten Genehmigung..und für dich stimmt dann alles.!
Weit gedacht, mit erhalt der Genehmigung"zu Durchführung eines Großraum- oder Schwertransportes" bist du wieder dran ! Du must die ganze Fahrtstrecke noch einmal abfahren und alles kontrollieren..hat sich was geändert Behörde einschalten.. Schluß mit lustig ist dann angesagt! Es Kommt ? : Wie gehts nun weiter!?
Gut dem ...der VB..hat!

Ist doch recht lang geworden,hoffe habt alle was von..
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006 — Direktlink
08.06.2004, 21:18 Uhr
Gast:Raupenbär
Gäste


@ all,
Hi Unn,
mir ist gerade eingefallen , "man müßte auf die schnelle mal den BUZ ansprechen". Er kann bestimmt noch mehr dazu sagen.. leider kann ich nicht, sowie ,ich möchte...leider.
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007 — Direktlink
08.06.2004, 21:55 Uhr
Dirty-Harry



Hi Thorsten,

also grundsätzlich fährst Du immer mit "Breite" günstiger als mit "Höhe"...eine Brückenüberführung kannst Du eben mal nicht höher machen...eine Bautselle die Dich "behindert" kann u. U. geräumt werden. Und bei der Höhe geht es nicht um 10 cm - da ist bereits 1 cm zuviel....!!

Um eine Aussage zu treffen, wo Du mit 4,8m oder gar 5,2m Höhe fahren kannst, bedingt natürlich zu wissen, von wo das Teil abgeht und wo es ankommen soll. Über größere Strecken kannst Du diese Höhen auf den Autobahnen vergessen - also wäre nur das untergeordnete Straßennetz für die Aufnahme des Transport denkbar.

Die Streckenführung sucht Dir entweder das Transportunternehmen oder auch Begleitunternhemen Deiner Wahl - natürlich für gutes Geld, denn die Mannen müssen oft tage- und wochenlang rumgurken, messen, verwerfen, neu suchen und das kostet eben ein paar Mark achtzig, die Du als Kunde bezahlst.

Solche Strecken dürfen auch von den Behörden mir nix - Dir nix geradeso herausgegeben werden, da ja hier einiges an "Geld" investiert wurde.

Grundzlätzlich gilt für die Begleitpflicht von Transporten, Stadt-/Landstraßen: von 3,00m - 3,5m Breite = firmeneigenes Begleitfahrzeug; über 3,5m Breite = Polizeibegleitung. Auf Autobahnen oder ähnlich ausgebauten Straßen (zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn) von 3,75m bis 4,5m Breite = firmeneigenes Begleitfahrzeug, von 4,51m bis 5,5m Breite = Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichen Anlage (sog. BF-3 Fahrzeug), über 5,51m Breite gehts nur noch mit Polizeibegleitung.

Den Ablauf einer solchen Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung hat ja Raupenbär schon beschrieben, die Sache mit den Kosten eines solchen Papiers sehe ich zwangsweise etwas anderst, denn es Bedarf schon einiges an Arbeit, bis so ein Teil ausgehändigt wird. (Vielleicht kann er ja mal mitteilen, was sein Cheffe bei welcher Behörde löhnen muss....)

Zusammenfassend kann ich Dir nur Raten, baue das Teil Breit und nicht hoch und beauftrage ein Schwertransportunternehmen mit der gesamten Sache...die wissen und kennen die Strecken -leider nicht alle-, die für Deinen Auftrag nötig sind...

Hoffe geholfen zu haben,

Gruß aus dem Süden


Harry
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008 — Direktlink
10.06.2004, 10:46 Uhr
Gast:Raupenbär
Gäste


Hi,Unn,Hi Harry @ all,
da mir die Ganze Sache nur aus der Erfahrung geläufig ist, ( Behördenlatein mir nicht so sehr viel sagt,ist der Bericht von Harry sehr zutreffend. Danke dir Harry für die gute Erklärung.).Herr H.K.aus .....!.
BUZ kennt sich dort auch aus .Wäre gut auch seine Meinung dazu zu hören.

MfG
aus dem Pott Fa.Raupenbär

P.s.
Euch Alle ein erholsames langes Wochenende.!

Dieser Post wurde am 10.06.2004 um 10:49 Uhr von Raupenbär editiert.
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009 — Direktlink
11.06.2004, 08:42 Uhr
BUZ



Die Erfahrung sagt:

Lieber breit als hoch!!!!!!!!

Lass' die Teile max. 3,0 m Breit und auch max. 3,0 m hoch. Bei der Länge würde ich bei 10-12 m Schluß machen, das Konstruktionsgewicht sollte bei ca. 22 t liegen (Zug mit 2+3 oder 3+2 Achsen) oder max. 14 t (3+3 Achsen).
Das kann Dir jeder Schwerlastunternehmer mit einer Dauererlaubnis nach §29 StVO transportieren; ohne Sperrzeiten, Behördengänge, BF 3, Polizei und Wartezeiten!!

Ganz wichtig:
Vergiß' in den Maßangaben nicht die Anschlagösen. Es wäre nicht das erste mal, das man eine 3,0 m hohe Maschine nicht transportieren kann weil oben 20 cm hohe Ösen drauf geschweisst sind, die keine beachtet hat!

Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
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