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Hansebubeforum » Einsatzfahrzeuge » Wer darf Blaulichter benutzen? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ]
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09.06.2004, 22:09 Uhr
Roland



Hallo,

ich habe diese Woche in Nürnberg einen Ford FK (Vorbild zum Roco Modell) im Dienste eines Schlüsseldienstes gesehen. Der Ford ist feuerrot lackiert und mit einem Blaulicht versehen. Vielleicht war der ja vorher als TSF bei einer Feuerwehr. Dürfen private Schlüsseldienste überhaupt mit Blaulicht fahren? Wie schaut es denn bei Sicherheitsdiensten aus, gilt da ähnliches? Rietze hat vor einigen Jahren einen Ford Turnier eines Sicherheitsdienstes mit Blaulichtbalken herausgebracht, der Firmenname ist mir leider nicht mehr bekannt.

Gruß

Roland
--
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09.06.2004, 22:34 Uhr
Burkhardt
Admin
Avatar von Burkhardt

Hallo Roland,

wer darf mit Blaulicht fahren?

Nun vor allem natürlich eiligeSchwerlastfans auf dem Weg zu einem dringenden Kraneinsatz Klappt immer hervorragend ...

Nein, Spaß beiseite.

Soweit ich weiß ist das in der Stvo geregelt und ungefähr so beschrieben:

Mit Blaulicht dürfen nur Dienste und Institutionen fahren die hoheitliche Rechte in Anspruch nehmen dürfen, welche zum Schutze und Gefahrenabwehr der Allgemeinheit dienen . Das sind Polizei,Feuerwehr,THW,Hilfsorganisationen (DRK, JUH,ASB,etc.) sowie teilweise die Hilfs- Entstörungsdienste der großen Energieversorgsunternmehmen (Strom,- Wasser- Gaswerke) In Hamburg haben die Entstördienstfahrzeuge der Wasser- und Gaswerke Gelb- und Blaulicht auf den Fahrzeugen.
--
Beste Grüße aus dem Alstertal und den Vierlanden, in Hamburg

Burkhardt Berlin
---


...ein dickes Fell? Das hatte ich früher nie... ich habs mir wachsen lassen...
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09.06.2004, 23:55 Uhr
UNN

Avatar von UNN

Hallo Burkhardt,
nicht zu vergessen, diese banalen orangenen Autos, die vorne Schnee beiseite schieben und hinten ihre salzhaltige Ladung verliehren.
Davon gibt es sogar schon Bilder im Netz. Ob diese oragenen Wuchtbrummen auch mit "Ta-tü-ta-ta" daherkommen, kann ich nur vom höhren-sagen bestätigen.

Achja.....dazu gab es auch schon einen Thread:


Der
Schneeräumfahrzeug mit Blaulicht-Thread





Zu Rolands Frage:


Zitat:
Roland postete

Hallo,

ich habe diese Woche in Nürnberg einen Ford FK (Vorbild zum Roco Modell) im Dienste eines
Schlüsseldienstes gesehen. Der Ford ist feuerrot lackiert und mit einem Blaulicht versehen. Vielleicht war der
ja vorher als TSF bei einer Feuerwehr. Dürfen private Schlüsseldienste überhaupt mit Blaulicht fahren?
.....

Nunja, wenn eine Privat-Person ein ausgedientes Feuerwehr-Auto in seinen Besitz bringt, der hat er Sorge zu tragen, daß Beleuchtungs-/Signaleinrichtungen, zu denen er keine Berechtigung hat, außer Funktion gesetzt werden. Und weil doch angebrachte Beleuchtungs-/Signaleinrichtungen funktionieren müssen (in diesem Fall aber nicht dürfen), hat er diese komplett zu demontieren. Ein abdecken mit kleinen Säckchen ist im allgemeinen auch nicht gestattet.
Wenn er allerdings den zulassenden Behöhrden weiß machen konnte, das er mit seinem Türöffnungsdienst hoheitliche (lebensrettende) Aufgaben übernimmt, und auf einen verständnisvollen Beamten gestoßen ist, könnte ich mir vorstellen, daß er diese blauen Pikel nicht nur durch die gegend fahren darf, sondern auch im Besitz einer "Benutzungslizens" ist.
Ich denke aber eher, er hat aus Werbewirkungszwecken ein altes Feuerwehrauto erworben und ist sich der Tatsache mit den "blauen Rundumkennlichtern" (wie diese im Amtsdeutsch genannt werden) garnicht bewust.
--
Gruß von einem der geographischen Mittelpunte der EU (wie es das Institut für theoretische Geodäsie in Bonn im April 1998 ermittelte),
Thorsten R.

Dieser Post wurde am 10.06.2004 um 02:03 Uhr von Hajo editiert.
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10.06.2004, 00:15 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
UNN postete
nicht zu vergessen, diese banalen orangenen Autos, die vorne Schnee beiseite schieben und hinten ihre salzhaltige Ladung verliehren.
[...]

Das gilt AFAIK nur für die Räumfahrzeuge der Autobahnmeistereien, nicht aber für kommunales Gerät. Wohl, weil die ersteren binnen zwei Stunden "ihren" Autobahnabschnitt incl. Auf- und Abfahrten geräumt und gestreut haben sollen/müssen. (Und gerade bei Eis und Schnee ist ja eine starke Tendenz zu Stau gegeben...)


Zitat:
UNN postete
Nunja, wenn eine Privat-Person ein ausgedientes Feuerwehr-Auto in seinen Besitz bringt, der hat er Sorge zu tragen, daß Beleuchtungs-/Signaleinrichtungen, zu denen er keine Berechtigung hat, außer Funktion gesetzt werden. Und weil doch angebrachte Beleuchtungs-/Signaleinrichtungen funktionieren müssen (in diesem Fall aber nicht dürfen), hat er diese komplett zu demontieren. Ein abdecken mit kleinen Säckchen ist im allgemeinen auch nicht gestattet.

Und was machen dann die ganzen Oldtimer-Fans? Ich habe IIRC noch kein historisches Feuerwehrauto gesehen, bei dem die Rundumkennleuchten demontiert waren. (Artfremde Verwendung wie "Durstlöscher" o.ä. mal außen vor gelassen.)


Tschüs,

Sebastian
--
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10.06.2004, 00:39 Uhr
UNN

Avatar von UNN


Zitat:
Sebastian Suchanek postete
..... Und was machen dann die ganzen Oldtimer-Fans? Ich habe IIRC noch kein historisches Feuerwehrauto gesehen, bei dem die Rundumkennleuchten demontiert waren. (Artfremde Verwendung wie "Durstlöscher" o.ä. mal außen vor gelassen.)

.....

Hallo Sebastian,
werden diese Oltimer in der Regel nicht mit "Roten-Kennzeichen" im öffendlichen Verkehr bewegt? Mir fällt zumindest auch kein außerdienst stehender Löscholdi mit ständiger normaler Zulassung ein. Da dürfte es dann rechlich etwas anderst aussehen (Überführungsfarten zu Veranstalltungen?). Bei "Artfremder Verwendung" wird in der Regel recht hart durchgegriffen.
Lasse mich aber gerne vom Gegenteil belehren!
--
Gruß von einem der geographischen Mittelpunte der EU (wie es das Institut für theoretische Geodäsie in Bonn im April 1998 ermittelte),
Thorsten R.

Dieser Post wurde am 10.06.2004 um 00:40 Uhr von UNN editiert.
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005 — Direktlink
10.06.2004, 10:28 Uhr
Gast:malte
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Zitat:
Burkhardt Berlin postete
Mit Blaulicht dürfen nur Dienste und Institutionen fahren die hoheitliche Rechte in Anspruch nehmen dürfen, welche zum Schutze und Gefahrenabwehr der Allgemeinheit dienen . Das sind Polizei,Feuerwehr,THW,Hilfsorganisationen (DRK, JUH,ASB,etc.)...

Bei den Hilfsorganisationen dürfen auch nur Fahrzeuge Blaulicht führen, die zur Gefahrenabwehr/ Lebensrettung dienen und vom Landrat anerkannt sind.
Wir (DLRG) dürfen auf unserem VW T4 zwar Leuchtstreifen führen und der Wagen ist auch als "Sonderkfz. Zivilschutz (MTW)" zugelassen, aber da wir bei uns im Ort weder eine Schnelleinsatzgruppe stellen, noch per Rettungsdienstgesetz in den Rettungsdienst eingebunden sind kein Blaulicht führen. Das selbe gilt natürlich auch auch für die Schulbusse/ Behindertentransporte von DRK/JUH/...

Es kommt nicht nur auf den Träger des Fahrzeugs an, sondern auch auf seine Verwendung.

Bis denn dann,

Malte
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10.06.2004, 12:04 Uhr
Gast:Raupenbär
Gäste


@ll,
nein, nun doch noch einen Tipp:
Bei der Rurgas AG in E stehen zwei OLdies mit blauen Rundumleuchten ,sind auch noch zugelassen .Haben aber nun einen anderen Einsatzzweck: Sind als Spielmobile für Kinderveranstaltungen ausgestatte worden. Der Sponser ist Ruhrgas. Dort werden die Kfz auch gewartet. Nutzer ist die Stadt und der Kinderschutzbund.
Tipps wo nur noch über PM hier im F..
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007 — Direktlink
15.06.2004, 20:31 Uhr
Roland



Hallo,

danke für Eure Infos. Es gibt doch einige Zirkusse (richtig geschrieben????) die eine eigene Feuerwehr haben (Krone, Barelli). Die dürfen doch wohl auch Sonderrechte in Anspruch nehmen?

Schönen Gruß aus Franken der Seele von Bayern

Roland
--
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008 — Direktlink
15.06.2004, 20:38 Uhr
Hinnerk Peine



Hi Roland.
"Sonder- und Wegerechte" nehmen die aber sicher nicht auf der freien Straße in Anspruch, eher, um von Punkt A zu Punkt B auf dem Ziruksplatz zu kommen, wenn Besucher/Schaulustige mal wieder alles blockieren. Das aber nur im Notfall, da ein Martinhorn nicht sehr beruhigend auf Tiere wirkt.
--
Gruß aus Göttingen
Hinnerk
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009 — Direktlink
16.06.2004, 20:59 Uhr
Jürgen Schild



Hallo Roland, hallo Hinnerk,

bei den Zirkusfeuerwehren handelt es sich meines Wissens nach um Betriebsfeuerwehren oder sogar anerkannte Werkfeuerwehren. Dann könnten die sogar ne Genehmigung haben Sosi auf der Strasse zu benutzen. Ich weiss es aber nicht genau und werde das morgen mal bei der Abt. VB unserer Feuerwehr recherchieren, denn die müssten das wissen, da die auch immer die Auflagen für die Sicherheitswachen erteilen. Ich melde mich dann wieder wenn ich was weiss.

Schöne Grüsse aus dem Pott
Jürgen Schild

www.lz-querenburg.de
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010 — Direktlink
16.08.2004, 22:24 Uhr
Roderich Uhlenkörper



Ich hab mal in Köln gesehen, dass ein Wagen der Verkehrsbetriebe (KVB) mit Blaulicht daherkam, weil ein parkendes Fahrzeug die Straßenbahnschienen blockierte.
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011 — Direktlink
19.08.2004, 18:47 Uhr
Gast:dennis
Gäste


Hallo,

Das kann ich erklären! Die Schiene bzw. die Fahrtrasse muss so schnell wie möglich wieder befahrbar gemacht werden, deshalb sind einige Fahrzeuge wie der Entsörungs- bzw. Bergungsdienst der KVB mit Blaulicht ausgestattet wurden, dazu zählt auch der eigene Bergekran!

Außerdem arbeitet die KVB sehr stark mit der BF Köln und FF Köln zusammen. Die Feuerwehr sucht auch gemeinsam mit der KVB die Gerätschaften für eine eventuelle Straßenbahn-Bergungen bzw. Aufgleisungen aus. Ich hoffe ich konnte euch weiterhelfen!

Gruß
Dennis
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012 — Direktlink
19.08.2004, 19:05 Uhr
Gast:Michael Bergmann
Gäste


Hi Dennis, dann frag ich mich nur warum unsere Stadtwerke auch Blaulichter haben, wo wir doch gar keine Schienenfahrzeuge haben die am Boden/Straße fährt!? Das muss einen anderen Grund haben außer das die Schienen schnell wieder befahrbar sind, ich denke es sollte die Straße schnell wieder frei sein!?

Und die Schwebebahn sollte mit Verkehrsunfällen keine Probleme haben

Dieser Post wurde am 02.11.2004 um 11:55 Uhr von Michael Bergmann editiert.
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013 — Direktlink
19.08.2004, 20:08 Uhr
Gast:dennis
Gäste


Hi Michael,

es dürfte wohl mehrere Fahrzeuge geben, die aus irgend einen wichtigen Grund mit Blaulicht fahren dürfen. Z.B Sicherheitsdienste usw. Hätte die KVB kein Blaulicht, müsste die Feuerwehr so lange auf die nötigen Gerätschaften warten, die extra für Straßenbahnunfällen etc. angeschafft wurden. Über so spezielle Einsatzmittel verfügt die Feuerwehr nicht! So ähnlich ist das auch mit den Stadtwerken, das würde einfach zu lange dauern, die Gefahr ist auch Größer! Z.B bei Gasaustritt etc.

Gruß
Dennis
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014 — Direktlink
20.08.2004, 12:33 Uhr
Quancho



hi Micha und Dennis,

die Stadtwerke haben Blaulicht um z.b. bei austretendem Gas schneller zu Einsatzstelle kommen zu können!
--
MFG
Christian

------
Alle Angaben ohne Gewähr!
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015 — Direktlink
17.09.2004, 20:05 Uhr
Bernd.T



ich kann mir vorstellen das Schneeräumfahrzeuge mit Blaulicht fahren um besser gesehen zu werden. Das dient auch noch der Sicherheit.
Die Gelblichter beachtet doch kaum noch einer, da es manchmal viel zu viel davon gibt.
--
Bernd grüßt alle aus Hamburg
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016 — Direktlink
30.10.2004, 14:06 Uhr
Caterpillaralex



Die Deutsche Bahn hat auch das recht mit Blaulicht zu fahren! Hab ich selbst gesehen!
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017 — Direktlink
30.10.2004, 14:22 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Caterpillaralex postete
Die Deutsche Bahn hat auch das recht mit Blaulicht zu fahren! Hab ich selbst gesehen!

Das dürfen AFAIK aber auch nur die Handvoll "Notfall-Manager", die sich die Bahn hält.


Tschüs,

Sebastian
--
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018 — Direktlink
30.10.2004, 19:35 Uhr
Feuerwehr_Seppstadt



Blaulicht alleine hat keinen besonderen Einfluss auf den Straßenverkehr. Es ist, ähnlich wie eine gelbe Rundumkennleuchte, ein Warnsignal vor Gefahren.
Wird aber im Straßenverkehr das Blaulicht zusammen mit einer Akustischen Signalanlage verwendet (Martins- oder Elektrohorn) hat der Fahrer das sog. Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer müssen Platz machen. Er kann die Regeln der STVO überschreiten, allerdings nur so lange keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar verletzt werden (Sonderrechte).
Diese Sonderrechte können auch von Angehörigen von Hilfsorganisationen in Anspruch genommen werden wenn sie z.B. zum Feuerwehrhaus fahren.
Allerdings ist immer erhöhte Vorsicht geboten wenn man diese "Privilegien" nutzt!
--
Das perlt
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019 — Direktlink
31.10.2004, 09:19 Uhr
Caterpillaralex



Aber was manchmal blöd is, wenn man mitn Auto unterwegs is und man hört ein Signalhorn bricht bei manchen Autofahrern eine kleine Hektik aus!
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020 — Direktlink
31.10.2004, 19:07 Uhr
Marko Leib

Avatar von Marko Leib

Im Stadtverkehr ist es für die Rettungsorganisationen immer am schlimmsten. Heute weiss keiner mehr wie er sich zu verhalten hat. Bei Sondersignal bricht vor dir immer das Chaos aus.

Gruß
Marko
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021 — Direktlink
01.11.2004, 09:41 Uhr
Roderich Uhlenkörper




Zitat:
Marko Leib postete
Im Stadtverkehr ist es für die Rettungsorganisationen immer am schlimmsten. Heute weiss keiner mehr wie er sich zu verhalten hat.

Gibt's denn dazu irgendwelche Tipps? Ausweichen geht in der Stadt ja schlecht. :o)
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01.11.2004, 09:53 Uhr
Kalla




Zitat:
Roderich Uhlenkörper postete
Gibt's denn dazu irgendwelche Tipps? Ausweichen geht in der Stadt ja schlecht. :o)

Hallo Roderich,

dürfte heute noch genauso wir vor 25 Jahren in der Fahrschule gelehrt werden: "Möglichst weit Rechts ran und langsam weiterfahren. Und vorsichtig in die Kreuzung einfahren, wenn einer mit Sondersignal quer kommt."

Das scheinen nur viele vergessen zu haben. Dann ist es kein Wunder wenn das Chaos ausbricht.
--
Viele Grüße aus dem Rödertal, wo das gute Radeberger herkommt

Thomas
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01.11.2004, 11:13 Uhr
Feuerwehr_Seppstadt



Wichtig ist das man nicht wie manche einfach stehen bleibt und so z.B. Kreuzungen unpassierbar macht. Auch sollte man an Kreuzungen aufpassen wenn das Fahrzeug mit Sonderrechten auf der Gegenfahrbahn kommt. Uns passiert es immer wieder das wir mit den großen Feuerwehrfahrzeugen (LF, DLK, RW) an Kreuzungen links an den Verkehrsinseln, also gegen die Fahrtrichtung fahren müssen weil alles verstopft ist.
Am wichtigsten ist es ruhig und überlegt zu handeln.
--
Das perlt
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024 — Direktlink
01.11.2004, 15:13 Uhr
Caterpillaralex



Darf man eigentlich wenn ein RTW zum beispiel von hinten bei roter Ampel kommt schnell rüberfahren?
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