003 — Direktlink
26.08.2004, 18:54 Uhr
Gast:bert
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Servus Quancho,
auf die Gefahr hin, dass es mächtig Ärger gibt, aber ich kanns mir nicht verkneifen. Wie heisst es so schön:
Für das selbstständige Führen von Kranen dürfen nur Personen eingesetzt werden, die folgende Kriterien erfüllen:
-Vollendung des 18. Lebensjahres,
-körperliche und geistige Eignung,
-unterwiesen im Führen von Kranen, Nachweis der Befähigung hierzu,
-zu erwartende Zuverlässigkeit in der Erfüllung der übertragenen Aufgaben.
Erfüllst Du alle Kritierien?
MfG Bebbo |