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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Pflichten eines (ebay) Käufers? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
18.07.2012, 23:23 Uhr
Roland



Hallo,

ich habe einen Artikel für über 100 Euro verkauft. Obwohl in der Artikelbeschreibung deutlich stand, keine Pay Pay Zahlung möglich, wollte der Käufer nur mit Pay Pal zahlen. Nachdem ich das abgelehnt habe, kommt jetzt die Mail er möchte vom Kauf zurücktreten wenn das gehen würde.
Nach § 433 BGB wäre er aber doch verpflichtet die Ware abzunehmen. Würdet Ihr notfalls den Kaufpreis einklagen, falls der Käufer auf stur schaltet und nicht bezahlen will (ebay dürfte dabei keine große Hilfe sein, nachdem was man so hört)?

Danke schon mal für Eure Hilfe.

Gruß

Roland
--
Qualität aus Franken: Herpa, MAN, adidas, NZG, Conrad, Schaeffler, Preiser, Puma, Faun.
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001 — Direktlink
18.07.2012, 23:56 Uhr
Neo

Avatar von Neo

Der Käufer ist verpflichtet den Artikel zu bezahlen, darauf kannst du bestehen, eventuell mal bei Ebay melden, kann nicht schaden.
Es wäre Kulanz, wenn du seiner Bitte nachgeben würdest.
Ich wüsste allerdings nicht, ob ich bei 100€ versuchen würde den Betrag einzuklagen.
Wohl eher nicht. Musst du letztendlich wissen, ob es dir das wert ist (Zeit ect.).

Dieser Post wurde am 18.07.2012 um 23:58 Uhr von Neo editiert.
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002 — Direktlink
19.07.2012, 08:38 Uhr
Gast:wsi-fan
Gäste



Zitat:
Neo postete
Es wäre Kulanz, wenn du seiner Bitte nachgeben würdest.

Das war zunächst auch mein Gedanke.

Allerdings kann man mit Paypal gerade als Käufer sehr viel Schindluder treiben. Deshalb wäre ich bei dieser Bitte als Verkäufer sehr misstrauisch. Ich würde nachfragen, warum der Käufer auf Paypal-Zahlung besteht.
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003 — Direktlink
19.07.2012, 10:10 Uhr
schwerlastemst



Außerdem kostet die Nutzung von Paypal dem Geldempfänger auch noch Geld, nämlich die Paypal-Provision.
--
Gruß - Ulrich
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004 — Direktlink
19.07.2012, 11:16 Uhr
Sikukranefan

Avatar von Sikukranefan

Bei solchen Käufern wäre ich vorsichtig; kommt dann auch in erster Linie drauf an, was du verkauft hast. Per paypal ist es dann schnell gemacht, wenn der Käufer dann meint, der Artikel wäre falsch; kaputt oder gar nicht angekommen (bei unversichert).
Und da du in deinem Angebot kein Paypal angeboten hast, der Käufer dies auch so gelesen haben sollte vor dem Kauf, kann er jetzt nicht wieder zurücktreten, nur weil er etwas falsch gelesen haben sollte.
Aber mal ein anderer Punkt. War es ein Sofortkauf oder als Auktion, also gibt es da noch einen Zweitbieter? man könnte es ja dann dem anbieten, wenn der erste so einen Hickhack macht.
Zudem würde ich dem Käufer einfach sagen, du hättest gar kein Paypal und könntest es daher auch nicht anbieten und er würde es daher per Überweisung tätigen müssen.
Auf jeden Fall würde ich es an Ebay melden; könnte ja auch sein, das dieser Käufer schon öfters aufgefallen ist.
Im Endeffekt hast du als Verkäufer natürlich nichts in der Hand, du kannst ja noch nicht einmal negeativ bewerten, was früher immer mal als Drohung geholfen hat.
Aber bevor du da jetzt auf Paypal eingehst würde ich diesen Verkauft lieber stornieren; im beiderseitigem Einverständnis, dann bekommst du deine Gebühren wieder und das ganze neu einstellen. Oder aber den Zweitbieter anschreiben.
Aber auch hier lauern dann Gefahren, wenn man einfach so den Zweitbieter anschreibt und dann der Erstbieter doch überweist. Wer weiß, welche Gedanken solche Leute im Hinterkopf haben, wenn sie mit solchen Forderungen kommen.
Wenn du Paypal zustimmen solltest, auf jeden Fall Aufschlag wegen Gebühren hinzurechnen.
--
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005 — Direktlink
19.07.2012, 11:34 Uhr
Roland



Hallo,

der genaue Verkaufspreis war 150 Euro (hatte 2 Optionen: Auktion oder Sofortkauf für 150). Ob ich den Betrag nochmals erzielen würde, halte ich für etwas fraglich. In meiner Beschreibung hatte ich groß und deutlich erwähnt, das ich kein PayPal akzeptiere. Das hat der Käufer anscheinend ignoriert. Hier der Originalsatz aus der Antwortmail nachdem ich ihm das mit PayPal nochmal erklärt habe, Rechtschreibung mangelhaft...
Hallo,wegen dem kauf müsste ich zurück treden würde das gehen,

Interessanterweiser hat er zum selben Zeitpunkt als er meinen Artikel gekauft hat, auch Kibri Bausätze im Wert von über 100 Euro bei einem Händler gekauft (kann man über das Bewertungsprofil nachverfolgen). Anscheinend hat er dadurch kaum noch Kohle für meinen Artikel übrig.
--
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006 — Direktlink
19.07.2012, 11:44 Uhr
Gast:wsi-fan
Gäste



Zitat:
Roland postete
Interessanterweiser hat er zum selben Zeitpunkt als er meinen Artikel gekauft hat, auch Kibri Bausätze im Wert von über 100 Euro bei einem Händler gekauft (kann man über das Bewertungsprofil nachverfolgen). Anscheinend hat er dadurch kaum noch Kohle für meinen Artikel übrig.

Das ist erstmal aber nicht dein Problem. Eventuell möchte er ja Paypal verwenden, weil er da mit Kreditkarte zahlen kann. Ich würde ihm an deiner Stelle vorschlagen, den Artikel bspw. erst nächsten Monat zu bezahlen und freundlich, aber bestimmt darauf hinweisen, dass er mit dir einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen hat und - in einem zweiten Schritt - du notfalls auch einen Anwalt mit der Durchsetzung deiner Rechte beauftragen würdest.
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007 — Direktlink
19.07.2012, 12:37 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Roland postete
der genaue Verkaufspreis war 150 Euro (hatte 2 Optionen: Auktion oder Sofortkauf für 150). Ob ich den Betrag nochmals erzielen würde, halte ich für etwas fraglich. In meiner Beschreibung hatte ich groß und deutlich erwähnt, das ich kein PayPal akzeptiere. Das hat der Käufer anscheinend ignoriert.

Dann ist das das Problem des Käufers. Setze ihm eine angemessene Frist, in der den Artikel bei per Überweisung bezahlen soll. Zahlt er nicht, melde bei eBay einen nicht bezahlten Artikel.


Tschüs,

Sebastian
--
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008 — Direktlink
19.07.2012, 12:54 Uhr
drp16



Schau mal hier:

http://pages.ebay.de/help/buy/questions/unwanted-item.html
dort insbesonders:
"Wenn Sie dem Verkäufer offen und ehrlich sagen, dass Sie vom Kauf zurücktreten möchten, gehen die meisten Verkäufer darauf ein."

Auf ebay solltest du also schon mal nicht zählen, die machen nix.

Durchsetzen würde ich den Verkauf auch nicht, das lohnt nicht. Auf das Generve hast du garantiert keine Lust und fängst dir ggf. auch noch eine Negative ein, die ebay nicht löscht. Den Käufer negativ bewerten kannst du ja sowieso nicht.

Akzeptiere den Rücktritt vom Kauf, informiere ebay wie beschrieben, warte noch ein Weilchen und stell den Artikel noch mal ein.
--
Gruß
Ludwig
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009 — Direktlink
19.07.2012, 13:26 Uhr
Sikukranefan

Avatar von Sikukranefan


Zitat:
Roland postete
Interessanterweiser hat er zum selben Zeitpunkt als er meinen Artikel gekauft hat, auch Kibri Bausätze im Wert von über 100 Euro bei einem Händler gekauft (kann man über das Bewertungsprofil nachverfolgen). Anscheinend hat er dadurch kaum noch Kohle für meinen Artikel übrig.

Klingt ein bißchen danach, als hätte er sich verkauft bzw gesehen, das es woanders günstiger geht und jetzt versucht, aus dieser Sache wieder herauszukommen.
Ich würde ihm erst einmal schreiben, das es eben nicht geht, da du eben kein Paypal hast bzw es eben nicht anbietest. Evtl ist es ja auch nur der versuch, sich vor dem Kauf zu drücken. Wenn du da dann zeigst, das du das nicht mitmachst, wird er wahrscheinlich zähneknirschend(was dich aber auch nicht interessieren wird) per Überweisung zahlen.
--
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010 — Direktlink
19.07.2012, 13:43 Uhr
Neo

Avatar von Neo

Bei der Rechtschreibung werden der Wahrscheinlichkeit nach auch noch paar
Synapsen den Dienst quittiert haben, da würde ich durchaus mal erwähnen, dass
bei Nichtzahlung eine Meldung an Ebay rausgeht, eventuell schafft das schon etwas Druck...Ansonsten schließe ich mich dem Rest an.
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011 — Direktlink
19.07.2012, 14:01 Uhr
Roland



Eben hat er geschrieben, das der Artikel ursprünglich als nachträgliches Geburtstaggeschenk für seinen Sohn gedacht war, er aber schon den gleichen bereits bekommen hatte. Klingt etwas seltsam, denn es handelt sich um den Gottwald AMK auf Reisen und soo häufig ist der ja auch nicht zu bekommen. Ein Abbruch der Auktion ist meines Wissens erst nach 4 Tagen möglich oder gibt es da eine andere Möglichkeit?

Gruß

Roland
--
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012 — Direktlink
19.07.2012, 14:30 Uhr
Neo

Avatar von Neo

Im Prinzip ist es ja scheißegal weswegen das nun war und die Geschichte mit dem Sohn
klingt für mich eher nach einem Versuch das Herz weichzukochen.
Fakt ist, dass er verpflichtet ist den Artikel zu bezahlen und in mein Augen ist ihm
das auch klar, sonst würde er nicht versuchen so merkwürdig wieder aus der Nummer herauszukommen. Ich würde Druck machen. Was die Frage mit dem Abbruch angeht kenne ich selbst keine andere Möglichkeit.
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013 — Direktlink
19.07.2012, 17:21 Uhr
thuni89



Gar nicht weich kochen lassen! Gekauft ist gekauft! Soll er sich vorher angucken und überlegen, wie er das bezahlt. Ich kauf ja auch kein Haus und sag später: "Oh, ich wollte eigentlich mit Kreditkarte zahlen. Das geht ja gar nicht, also möchte ich es nicht".

Zahlung des Artikels verlangen und gut ist. Und ob der Artikel für seinen Sohn, die Oma oder für den Hund ist, kann dir total egal sein. Solche Leute...



PS: Ich dachte, man MUSS neuerdings paypal bei Verkäufen anbieten? (damit eBay noch mehr verdient)
--
Wissen ist Macht, aber nichts wissen macht auch nichts!

Schönen Gruß

Alex
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014 — Direktlink
19.07.2012, 18:16 Uhr
Sikukranefan

Avatar von Sikukranefan


Zitat:
Roland postete
Ein Abbruch der Auktion ist meines Wissens erst nach 4 Tagen möglich

Lass dir Zeit und schreibe ihm mehrmals, das ein Abbruch nicht in Frage kommt.
Lass dir doch auch solche schönen Sachen einfallen.
"War ein Geschenk meiner Freundin und wir haben uns getrennt, und jetzt muss dieses Ding da raus."
"Ich muss umziehen und dieses Teil muss bis XY raus sein; sie können es auch gerne abholen."
"Das Haltbarkeitsdatum läuft nächste Woche ab, daher sollten sie es jetzt bezahlen, sonst bekommen sie es schimmelig."
"Es gehört meinem Sohn und er will sich von dem Geld eine Playstation kaufen."
"ich habe fünf Kinder und muss jetzt meine Sammlung verkaufen, damit wir überhaupt was zu essen bekommen. Ich bin arbeitslos und gestern ist auch noch die Waschmaschine kaputtgegangen. Ich brauche das Geld..."
Was er kann, kannst du auch. Einfach mit gleichen Mitteln zurückschießen.

Ebay ist doch nicht dazu da, das ich heute bei A kaufe und dann bei B feststelle, das ich es dort günstiger bekomme und dann bei A wieder zurücktrete.

Bleib dran und mache ihm klar, das es zu einem Vertrag gekommen ist, den er einhalten muss.
--
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Dieser Post wurde am 19.07.2012 um 18:20 Uhr von Sikukranefan editiert.
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19.07.2012, 20:19 Uhr
Gast:wsi-fan
Gäste


Der Käufer widerspricht sich doch selbst!

Erst will er bezahlen, aber nur per Paypal.

Und als das nicht funktioniert kommt er mit der Story vom Pferd?

Nee nee, nicht drauf einlassen.

Setze eine Zahlfrist und drohe mit der Meldung an Ebay. Wenn er zahlt is gut. Wenn nicht, dann mache die Meldung, setze ihm eine zweite Frist und drohe nach deren Ablauf mit nem Anwalt. Ich denke, das sollte wirken.

Dieser Post wurde am 19.07.2012 um 20:20 Uhr von wsi-fan editiert.
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23.07.2012, 23:32 Uhr
Roland



Hallo gerade hat er sich nochmal mit folgendem Text gemeldet:
Es wäre für mich einfacher per paypal zu zahlen, und sie haben ihr geld auch sofort dafür benötige ich ihre daten für eine paypal Zahlung

Obwohl ich ihm schon mitgeteilt habe, das dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, ist das anscheind nicht zu ihm durchgedrungen. Bin ich als Privatmann mit über 2200 Bewertungen eigentlich verpflichtet, eine Zahlung mit PayPal zu akzeptieren?

Gruß aus Erlangen

Roland
--
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23.07.2012, 23:36 Uhr
Paramags

Avatar von Paramags

Hi Roland

Wen Du kein Paypal angeboten hast oder auch keines hast warum sollst Du dann PayPal-Zahlungen annehmen. Ich würde den Verkäufer bei Ebay melden.

Gruß
Thomas
--
Alles was das Thema Windenergie angeht findet Ihr ab sofort gesammelt auf
www.paramags.de
Mein Modellbauthread http://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=24502&pagenum=lastpage&s=15c523793bebc11181066278ab218825
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018 — Direktlink
25.07.2012, 18:31 Uhr
Elia S.



Hallo Roland.

Da du ja kein Paypal angeboten hast, würde ich dir empfehlen, dem Käufer zu schreiben, dass du garkein Paypal Konto besitzt und es deshalb nicht möglich ist so das Geld zu empfangen. Das ist aus meiner sicht die einfachste Lösung.
--
Gruss Elia.

Mitglied im Verein fuer Kran und Schwerlastmodelle im Masstab 1:87.
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