Hansebubeforum » Dies und Das ... » Rundumleuchten an oder nicht an » Threadansicht
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000 — Direktlink
23.10.2012, 17:17 Uhr
Markus R.
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Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage. Ich war heute Nachmittag auf der Autobahn unterwegs und habe dort einen Balasttransporter überholt die ZGM hatte drei achsen und der Auflieger hat 5achsen, die Rundumleuchten waren nicht eingeschaltet ( Ladung war vorhanden also Kranballast ). auf der Gegenspur kam mir ebenfalls ein Ballasttransporter entgegen die Ladung war fast indentisch auch da hatte das Zugfahrzeug 3achsen und der Ballastauflieger hatte 5achsen nur waren an dem Fahrzeug die Leuchten eingeschaltet. Ist das nicht einheitlich geregelt wann die leuchten eingeschaltet sein müssen und wann nicht ?
Gruß Markus PS: Firmen möchte ich nicht nennen ich möchte keinen in die Pfanne hauen |
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001 — Direktlink
23.10.2012, 17:30 Uhr
david.s
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solang keine überlänge/überbreite vorhanden ist, müssen sie nicht eingeschaltet sein. -- gruß ausm Schwaben land david.s
• lebe jeden tag als wäre es dein letzter, denn eines tages wirst du recht haben. • |
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002 — Direktlink
23.10.2012, 18:50 Uhr
Stephan
Moderator
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Aber bei Übergewicht < 40 t!
Im Detail geregelt ist der Gebrauch der gelben RKL u.a. auch in den Zulassungsunterlagen des betreffenden Fahrzeuges. Da kann es allerdings je nach ausstellender Behörde, mitunter sogar vom ausstellenden Behördenmitarbeiter zu Kollegen gehörige Unterschiede geben. Es soll aber auch Fahrer geben, die glauben eine RKL sei einzig und alleine zum einschaltenda ...
. -- Gruß vom Rhein Stephan
"Hätten Sie aber können!!!" |
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003 — Direktlink
23.10.2012, 19:11 Uhr
Philo0311
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Alles was blinkt muss an! Und wenns die Innenraumbeleuchtung ist -- Gruß aus Ulm
Philipp alias der Schuppi |
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004 — Direktlink
23.10.2012, 19:22 Uhr
Truckfan
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Wir im Normalfall in der Genehmigung festgeschrieben wann ein und wann aus. Hat auch was mit der Länge und wie schon geschrieben mit Breite und dem Gewicht des Transports zu tun. -- Gruß Frank Volvo FH16 650
Das Copyright liegt einzig und allein bei mir!!! |
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005 — Direktlink
24.10.2012, 20:07 Uhr
Oliver Thum
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Und manche Schwertransport bzw. Kranfahrer fallen gerne auf auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. -- © - Copyright liegt bei "Oliver Thum".
+++ Ein Gruß aus meiner Heimat "HIER" Tirol! +++
~~~~~~~~~~~ Oliver Thum ~~~~~~~~~~~ |
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006 — Direktlink
24.10.2012, 20:33 Uhr
Victor
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Ach so. Deswegen
-- Gruß, Victor NL |
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007 — Direktlink
24.10.2012, 21:03 Uhr
Ron van der Velpen
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Zitat: | Victor postete Ach so. Deswegen
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Sieht aus wie "ausgeschaltet".............. -- Ron van der Velpen www.vandervelpen.nl |
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008 — Direktlink
24.10.2012, 21:04 Uhr
rollkopf
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Jaja, Ron, der fährt ja auch grad nicht...
Schönes Beispiel, Danke schön Victor... -- gruss Andreas aka rollkopf
Wissen ist Macht, nichts wissen macht Freizeit Dieser Post wurde am 24.10.2012 um 21:07 Uhr von rollkopf editiert. |
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009 — Direktlink
24.10.2012, 21:04 Uhr
Stephan
Moderator
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Von der RKL war die Rede, nicht vom "Kirmeszierrat" ...
*duckundwegganzweitweg*
. -- Gruß vom Rhein Stephan
"Hätten Sie aber können!!!" |
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010 — Direktlink
25.10.2012, 19:51 Uhr
BUZ
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Kirmeszierrat?
Kirmes Zeit ist vorbei, das Lametta an dem Kran ist für Kranfahrer ohne Weihnachtsbaum...
BUZ -- das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE! --------------- www.schwerlast-rhein-main.de |
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