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27.10.2004, 09:06 Uhr
Christian
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das hängt vom Kanton, ab die meisten schreiben ab 80 T GG MEHR Antriebsachsen vor (das muss nicht die Vorderachse sein!)
Ich kann mich an den Fall erinnern wo eine bekannte deutsche Kranfirma ihren LTM1800 in die Schweiz brachte. Der Mast wurde von ner SK3553 8x4 gezogen, der ganze Zug hatte logischerweise mehr als 80 T GG und der Schweizer Zöllner lauft um das Fahrzeug rum, sagt: So und jetzt die Antriebsachsen, drei hinten, eins, zwo, drü. Guat isch, fahre sie weiter, bitteschön)
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Die Regel ist das 25% des GG auf angetriebenen Achsen liegen muss. Deswegen hat eine 6x4-Zugmaschine bei 80 Tonnen ihr Limit, bei 2 Antriebsachsen a 10Tonnen
Es gibt aber auch die Möglichkeit für Ausnahmen! Beispiele: Keller+Hess durfte mit ihrer 8x4 MAN 44.604 bis 150 Tonnen machen (die aktuelle Scania 164-580 6x4 darf das auch), Christen hat eine SK2648 6x4 die bis 100 Tonnen darf.
Auch das hängt wieder ein wenig vom Kanton und der laune der Behörden ab.
Ab dem 1.1.2005 werden die Regeln für Schwerlast in der Schweiz über alle Kantone einheitlich definiert. Dies soll auch die Kosten für Genehmigungen einschliessen (nur so als Hausnummer: Kanton Schwyz 70 Franken für einen LTM1160-2 mit 2 Begleitzügen, Kanton Wallis 500 Franken!)
Gruß aus Südbaden
Schweiz-Schwerlast-Fan :-) Christian -- Gruß aus dem Schwarzwald Christian ------------------------------- Dieser Post wurde am 27.10.2004 um 09:09 Uhr von Christian editiert. |