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Hansebubeforum » Vorbild » LTM 1400/1500 (Abspannung) » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
23.01.2004, 18:57 Uhr
Gast:Jürgen
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Nolte baut gerade seinen LTM1500 in der nähe von Hannover auf. DA habe ich erfahren das die Mastabspannung während der Strassenfahrt auf Grund des Gewichtes ( 17 Tonnen soll die Mastabspannung wiegen)demontiert wird.Musste man das Beim LTM1400 auch machen? Und wie ist das dann bei den Demag Kränen mit Mastabspannung?
Dieser Post wurde am 21.11.2009 um 19:28 Uhr von Hendrik editiert.
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001 — Direktlink
23.01.2004, 19:22 Uhr
BUZ



Hi Jürgen,

auch beim 1400 muß die Abspannung zwingend demontiert werden!
Der Kran wiegt dann ohne Abspannung, aber mit 14er Bereifung 96 t. Baumann hatte sie auch oft ab.
ADW aus Ffm baut am 1400er die Abspannung nicht ab, und fährt damit seit Jahren in Rhein-Main herum.
Bei den Holländern ist die Abspannung ebenfalls selten demontiert.

Gruß
BUZ
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002 — Direktlink
23.01.2004, 20:09 Uhr
Gast:Michael Mester
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Hallo Jürgen,
hallo BUZ,

bei den mir bekannten LTM 1400 war die Mastabspannung auch nicht abmontiert. DIe Firmen fuhren immer mit. Es handelt sich bei den Firmen um folgende Unternehmen: Schmidbauer KG, Albert Regel, Brandt, EURO Mietkran AG, Fricke-Schmidbauer, Thömen, Grohmann und Lissina.

Gruß

Michael
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003 — Direktlink
24.01.2004, 08:15 Uhr
AC700

Avatar von AC700

Hallo Jürgen,
normalerweise müssen bei allen Grosskranen, egal ob Liebherr oder Demag die Abspannungen bei Strassenfahrt entfernt werden.
Das zulässige Gesamtgewicht bzw. die max. zulässigen 12 Tonnen Achslast auf deutschen Strassen werden bei der Konstruktion der Kranen immer voll ausgenutzt. Das Gesamtgewicht bezieht sich deshalb immer auf Strassenfahrt ohne Anbauteile.
Viele Firmen fahren aber mit Abspannung auf die Baustelle. Dies hat bei dem heutzutage herschenden extremen Preiskampf in der Branche und auf dem Bau seine Ursachen. Wird die Abspannung separat transportiert, benötigt man noch einen zusätzlicher Tieflader und einen Hilfskran für die Montage, d.h längere Montage- und Demontagezeiten und daraus resultierende Mehrkosten, welche sich der Konkurent evtl. einspart.
Es kommt auch darauf an, auf welche Baustelle der Kran muss und ob auf dem Fahrtweg Höhen- oder Gewichtsbegrenzungen (zb. Brücken) vorhanden sind.
Denn mit aufgesattelter Abspannung ist der Kran höher als die zulässigen 4,00 Meter und die SSL-Abspannung bei Demag ist sogar 3,20 Meter breit.
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004 — Direktlink
24.01.2004, 09:52 Uhr
Gast:Jürgen
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Also riskiert dann ja jeder Kranfahrer so gesehn seinen Führerschein wenn er mit Abspannung losfährt.
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005 — Direktlink
24.01.2004, 10:20 Uhr
BUZ



Naja, Führerschein riskieren würde ich nicht sagen. Es gibt aber Punkte auf's Konto, und eine Geldstrafe.
Den Unternehmer und den Disponenten wird es aber etwas härter treffen: auch Punkte und Geldstrafe, aber dazu noch die Ausfallzeit.
Der Kran wird hier im Raum Wiesbaden von der Autobahnpolizei sofort stillgelegt; vor Weiterfahrt muß der zulässige Fahrzustand hergestellt werden. Und der Kunde wartet auf der Baustelle!

Das betrifft im Raum WI auch Schwertransporte. Bald täglich werden auf diversen Parkplätzen und Raststätten irgendwelche Tieflader umgeladen. Gerne gesehen sind hier die Holländer, die Baumaschinen von Rotterdam nach Südeuropa transportieren und mit gebrauchten Militärfahrzeuge wieder heim fahren, die trifft es dann oft zweimal.
Mangelnde Ladungssicherung, Mißachtung des Fahrverbotes, fehlende Genehmigungen und teilbare Ladung sind die häufigsten Verstöße.

Aber zum gesetzlichen wird uns Harry mehr erzählen können.

Gruß
BUZ
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006 — Direktlink
24.01.2004, 10:26 Uhr
Burkhardt
Admin
Avatar von Burkhardt

Das kommt ,mal abgesehen vom zulässigen Gesamtgewicht des Gerätes ,auf die jeweilige Fahrgenehmigung an.
Fricke Schmidbauer zB war mit ihrem LTM 1400 im letzten Herbst hier in Hamburg. Der Kran fuhr mit Hakenflasche und Abspannung.
Der direkte Heimweg nach Braunschweig führt über die A 7 ,welchen aber nur die Begleitfahrzeuge antreten durften ,der Kran mußte einen Umweg über Bremen nehmen weil er für diese Strecke (über Bremen) eine Genehmigung hatte mal eben über 100 km Umweg , aber einen Tieflader gespart.
Thömen ,hier in Hamburg fährt seinen LTM 1400 dauerhaft mit Abspannung weil Thömen dafür eine Genehmigung hat.
Mammoet Deutschland wiederum verfährt seinen AC 650 ohne vordere Stützen und ohne Flasche ( Wieder die Strecke duch Neidersachsen) , auf anderen Routen bleiben die STützen dran , weil andere Genehmigungen.
Von Scholpp habe ich Bilder gesehen ,auf denen der AC 650 mit Abspannung ,Flasche und allen Stützen unterwegs war .
So unterschiedlich können Genehmigungen sein .
Das Firmen offenbar auch schonmal ohne Genehmigung fahren soll wohl vorkommen.
Bei einer anderen großen Hamburger Spedition wurde eines Nachmittages beobachtet ,das deren LTM 1500 ,mit 84 m Mast und Abspannung auf dem Platz stand ,am nächsten Morgen ganz früh , war der Kran aber schon in einem Industriebetrieb in Hamburgs Süden am arbeiten,der Kran wird in dieser Ausrüstung so einiges an Gewicht auf die Strasse bringen - ein Schuft wer arges dabei denkt ...
--
Beste Grüße aus dem Alstertal und den Vierlanden, in Hamburg

Burkhardt Berlin
---


...ein dickes Fell? Das hatte ich früher nie... ich habs mir wachsen lassen...

Dieser Post wurde am 24.01.2004 um 10:58 Uhr von Burkhardt Berlin editiert.
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007 — Direktlink
24.01.2004, 11:13 Uhr
nico



Unsere Bürokratie. Klar sind Genehmigungen wichtig, um die Sicherheit zu gewährleisten. Aber wenn ich das richtig verstanden habe kommt es auch noch auf das Bundesland an und da sollte man auf jeden fall was ändern.
Alleine schon um die Wettbewerbsbedingungen.

MFG Nico
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008 — Direktlink
24.01.2004, 11:15 Uhr
BUZ



Hi BuBe,

Thömen hat, wie alle anderen 1400er in D, die Genehmigung für 96 t Gesamtgewicht (8 x 12 t Achslast), das erreicht der 1400er nur mit dem einfachen Haken (auch Bombe/Bommel genannt), mit 14er Bereifung und OHNE Abspannung!
Diese Vorgaben hat der Hersteller vor Erhalten einer ABE einzuhalten und zu erfüllen; danach kommen die Zulassung etc. und das Gutachten für die Bezirksregierung um damit die erforderlichen Genehmigung § 29 und 70 zu bekommen. Da steht immer max. Achslast 12 t und 96 t GG drin (LTM 1400/1500).
Wenn Thömen also ein Genehmigung "mit Abspannung" hat, ist das GG größer als 96 t, und damit die 12 zul. Achslast nicht einzuhalten!

Und: die Auflagen in den Genehmigungen verschärfen sich rapide bei Gewichten über 100 t. Da wird schon so manche Brücke auf der Autobahn per Landstraße umfahren.

Gruß
BUZ
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009 — Direktlink
24.01.2004, 19:13 Uhr
Gast:Jürgen
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Ich weiss das es für Fahren ohne Gehnemigung 4 Punkte und 250 Euro gibt.(Das Thema hatten wir schon als unsere BG7 per 4a Actros 4157 und 4a Tiefbett nach Köln sollte.Der Fahrer (das Unternehmen möchte ich Namentlich nicht nennen) hatte zwar eine Genehmigung,nur die war leider abgelaufen.Als er dann um 21 Uhr losfuhr wurde er nach gut 200 Metern von der Polizei angehalten.) Von daher kann man sich das als Fahrer vielleicht zweimal erlauben ohne Genehmigung zu fahren,aber dann ist der Lappen bald weg.
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010 — Direktlink
24.01.2004, 22:55 Uhr
Gast:Harry
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Hi zusammen,

wenn BUZ es schon so anspricht...grundsätzlich werden § 70 StVZO Ausnahmen nur bis zu dem Rahmen erteilt, in dem die Achslasten und das daraus resultierende Gesamtgewicht nicht überschritten werden - also beim achtachsigen Autokran max. 8 x 12,0 t Achslasten = 96 t zul. Gesamtgewicht. Hierbei kommt es daraif an, wie der Kran erstmals abgenommen (Gutachten)wurde - i.d.R ohne Abspannung, Ballast und Haken. Und Bube - auch wenns weh tut - Thömen kann keine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO haben, weil es die Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO nicht hergibt. Vielleicht kannst Du mal mit Peter Kornheiser von der Genehmigungsbehörde sprechen...kannst Dich gerne auf mich berufen....

Wird ein solcher Kran mit solchem "teilbaren" Ballast angetroffen, sind in erster Linie Fahrer + Halter oder Verantwortlicher gem. §§ 9, 14 u. 17 OwIG auch mit dran (Bußgeld). Die Unterbindung der Weiterfahrt ist dann obligatorisch...(gell BUZ...) und kostet garantiert nicht nur Zeit....

Ferner gibt es noch folgende Möglichkeiten der Sanktionen, nämlich die Abschöpfung des rechtswidrig erzielten Mehrwerts durch eine solche Fahrt. Dieser Mehrwert ist eigentlich nix anderes, wie die Kosten der eingesparten Zuzatzfahrten...und je nach Ziel, kommen da schon ein paar Kreuzer zusammen, die in der heutigen Zeit jedem Unternehmer im Gegensatz zum Bußgeld richtig "wehtun"....

Und fruchtet das beim Unternehmer immer noch nicht, kann die Behörde auch auf eine bestimmte Zeit die Erteilung einer Erlaubnis verweigern und im Extremfall die Ausnahme nach § 70 StVZO entziehen.

Natürlich weiß ich auch, dass nicht überall gezielte Kontrollen durchgeführt und vor allem nicht überall geschulte Polizisten im Einsatz sind, was sich aber in nächster Zeit durch bundesweite Schulungen ändern soll.

Ich kann mich noch gut erinnern, als ich vor einigen Jahren mit dem leeren Bus von Cuxhaven heimfuhr....auf der A 61 sah ich freitaganachmittag das Gelblich eines Kranes....(Sperrzeit?!?!) ich also den Kran eingeholt und wie ich es vermutet hatte, war der Fahrer ein guter Bekannter zu mir, der auch Modellbau machte. Der "Bekannte" hatte auf seinem sienachsigen Kran den vollen Ballast drauf!!! (...auch wenns mir der eine oder andere nicht abnimmt - es war so!). "Ach weißt Du, bei uns wird sowas nicht kontrolliert....", war die für mich die verblüffende Antwort.

Ich will damit sagen, wo kein Kläger - da kein Richter, und so werden dann Fahrten mit Haken, Ballast und/oder Abspannung zur Regelmäßigkeit.....

Gruß aus dem im Schnee versinkenden Baden


cu Harry
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