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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Wie läuft eine Zeugenvernehmung ab? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
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04.08.2007, 00:28 Uhr
Roland



Hallo,

wie schon aus dem Betreff hervorgeht wollte ich mal von jemanden mit "einschlägiger" Erfahrung wissen wie die ganze Prozedere abläuft (Dauer, Erstattung der Fahrtkosten etc.) Da es mein "erstes Mal" ist, dass ich zum zeugen gehe interessiert mich der Ablauf.

Danke für eure Antworten

Gruß

Roland
--
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04.08.2007, 00:43 Uhr
Hajo



Straf- oder Zivilprozeß?

Tante Edith fragt noch, ob es sich im ersten Fall um eine polizeiliche Vernehmung bzw. eine V. bei der Staatsanwaltschaft handelt oder ob Du als Zeuge in einer Hauptverhandlung geladen bist.
--
nur 2 Flaschen pro Haushalt. In manchen leben aber mehr

Dieser Post wurde am 04.08.2007 um 00:56 Uhr von Hajo editiert.
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002 — Direktlink
04.08.2007, 08:05 Uhr
powerlift



Hallo Roland !
Ich wurde vom Gericht schriftlich geladen.Die Kostenerstattung fand unmittelbar nach der Vernehmung statt.Das war sehr einfach Ich bin mit meiner Vorladung zur Gerichtskasse gegangen und habe dort das Bare bekommen.

MFG
Powerlift
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003 — Direktlink
04.08.2007, 10:07 Uhr
Dirty-Harry



Hi Roland,

als Zeuge vor Gericht bekommst Du in der Regel Deine Arbeitszeit und Deine Fahrtkosten ersetzt. Du solltest also eine Bescheinigung vom Arbeitgeber über Deinen Lohn schon bei der Gerichtskasse dabei haben. Wenn Du mit dem Auto zu Gericht fährst, bekommst Du die Kilometer und natürlich auch notwendige Parkgebühren ersetzt.

Je nachdem wo das Gericht liegt, bekommst Du auch Übernachtungskosten erstattet.....

cu Harry
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004 — Direktlink
04.08.2007, 10:39 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Roland postete
Da es mein "erstes Mal" ist, dass ich zum zeugen gehe

Du solltest evtl. Deine Wortwahl überdenken.


SCNR,

Sebastian
--
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005 — Direktlink
04.08.2007, 15:44 Uhr
Roland



Hallo,

Hajo: Die Vernehmung ist vorerst noch im Präsidium im Raubdezernat. Ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt weiß ich nicht, aber aufgrund des Vorfalls (Betrunkener schlägt Obdachlosen nieder und klaut ihm 3 Euro) durchaus möglich.

Sebastian,

da ich allzeit (außer in Hamburg) nur an anständige Dinge denke bedauere ich natürlich die zweideutigen Äußerungen und bitte um mea culpa ;-)

Gruß

Roland
--
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006 — Direktlink
06.08.2007, 07:40 Uhr
Sebastian L.



Der Ablauf einer solchen Vernehmung ist recht einfach...
Du fährst hin (wenn mit dem eigenen Auto stellst du dich auf den Besucherparkplatz des Präsidiums), meldest dich beim Pförtner an und gehst dann zum Dienstzimmer, welches in der Vorladung genannt ist.
Pünktlich solltest du sein, aber das ist ja selbstverständlich.
Die Befragung an sich ist ganz normal - du wirst den Ablauf der Sache schildern müssen, wirst vielleicht noch gefragt, ob du den Täter identifizieren kannst. Der Beamte wird das alles wärend der Befragung in ein Protokoll schreiben, dieses darfst du am Ende unterschreiben.
Vor der Befragung und zur Unterschrift des Protokolls wirst du über die Wahrheitspflicht belehrt bzw über dein Zeugnisverweigerungsrecht.
Das Ganze wird etwa 30 bis 60 Minuten dauern, dann kannst du wieder gehen.

MfG,
Sebastian

Dieser Post wurde am 06.08.2007 um 07:41 Uhr von freak editiert.
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007 — Direktlink
06.08.2007, 18:07 Uhr
Andreas Schulze



Einer Vernehmungseinladung der Polizei brauchst Du überhaupt nicht nachkommen.
Einzig die Staatsanwaltschaft bzw. Gericht kann eine Vorladung aussprechen (dieser sollte man allerdings tunlichst nachkommen ;-)
Da dies so ist, gehe ich davon aus, daß hier keine Kostenerstattung erfolgt, nur bei Gericht.
Ist die Sache eindeutig? Nicht daß Du hingehst und hinterher bist Du auf einmal der Beschuldigte.... Solche Dinge können sehr rasch Wendungen annehmen, mit denen man nicht gerechnet hat. Der bislang Beschuldigte muß nur einen plötzlich aufgetauchten Zeugen haben, die beide behaupten, daß Du es warst.
"Schildern müssen" brauchst Du gar nichts, Du kannst etwas sagen. Unterschreiben mußt Du das Protokoll am Ende, bekommst aber keine Kopie davon (IMHO ein Unding...)

Dies stellte keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine persönliche Sicht der Dinge dar. Für irgendwelche Folgen komme ich nicht auf .-)



Zitat:
Roland postete
Hajo: Die Vernehmung ist vorerst noch im Präsidium im Raubdezernat. Ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt weiß ich nicht, aber aufgrund des Vorfalls (Betrunkener schlägt Obdachlosen nieder und klaut ihm 3 Euro) durchaus möglich.


--
Viele Grüße
Andreas
www.schulze-modellbau.de
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008 — Direktlink
06.08.2007, 19:07 Uhr
Dirty-Harry




Zitat:
Andreas Schulze postete
Einer Vernehmungseinladung der Polizei brauchst Du überhaupt nicht nachkommen.
Einzig die Staatsanwaltschaft bzw. Gericht kann eine Vorladung aussprechen (dieser sollte man allerdings tunlichst nachkommen ;-)
Da dies so ist, gehe ich davon aus, daß hier keine Kostenerstattung erfolgt, nur bei Gericht.
Ist die Sache eindeutig? Nicht daß Du hingehst und hinterher bist Du auf einmal der Beschuldigte.... Solche Dinge können sehr rasch Wendungen annehmen, mit denen man nicht gerechnet hat. Der bislang Beschuldigte muß nur einen plötzlich aufgetauchten Zeugen haben, die beide behaupten, daß Du es warst.
"Schildern müssen" brauchst Du gar nichts, Du kannst etwas sagen. Unterschreiben mußt Du das Protokoll am Ende, bekommst aber keine Kopie davon (IMHO ein Unding...)

Dies stellte keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine persönliche Sicht der Dinge dar. Für irgendwelche Folgen komme ich nicht auf .-)


Hi Andreas,

könnte es sein, dass Du zuviele Krimis schaust oder wie kommst Du zu dieser Einstellung - ich meine, ohne enstprechende Erfahrung wirst Du ja sowas nicht gepostet haben.....aber für alle Fälle - die Vernehmung "muss" ein Zeuge nicht unterschreiben.

Und eins ist sicher, wenn Du zur polizeilichen Zeugenvernehmung nicht erscheinst, dann wirst Du dem Richter vorgeführt und wie das gemacht wird, obliegt eben wieder dem Schutzmann und das "kommt" sau gut, wenn sie Dich aus der Schule, Arbeit, von zu Hause holen....denn dann fragt niemand mehr ob Du Zeit hast und Dir die Vernehmung in den Kram paßt.....wollte ich mal nur so "aus Erfahrung" zum Besten geben....


Gruß aus dem Süden

Harry
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009 — Direktlink
06.08.2007, 20:28 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,

@ Dirty-Harry:
Zustimmung auf der ganzen Linie !


Zitat:
Andreas Schulze postete
Einer Vernehmungseinladung der Polizei brauchst Du überhaupt nicht nachkommen.
....
Ist die Sache eindeutig? Nicht daß Du hingehst und hinterher bist Du auf einmal der Beschuldigte....

"Schildern müssen" brauchst Du gar nichts, Du kannst etwas sagen. Unterschreiben mußt Du das Protokoll am Ende, bekommst aber keine Kopie davon (IMHO ein Unding...)

@ Andreas Schulze:

Also da scheint ja wohl "Einiges aus dem Lot zu sein" ! Wenn ich das Ganze richtig verstanden habe, geht es doch darum das Jemand der ohnehin nicht zu den Gewinnern gehört von Betrunkenen zusammengeschlagen und ausgeraubt wurde. Vermutlich hat die Polizei einen Verdächtigen und möchte nun erfahren ob der´s denn wirklich war damit der Zusammengeschlagene entschädigt wird ( geht dabei ja eventuell auch um Arztkosten ).

Und da gibst Du Jemandem solch einen Rat ?????

Nur mal so angenommen:
In Hannover ist Schützenfest > Du gehst dort auch hin > Spät abends findet sich ein ( wenn erforderlich auch mehrere ) Betrunkener > Du wirst richtig "vermöbelt" und ausgeraubt > Das ganze wird von einigen Leuten, die Du kennst, beobachtet > Du benennst diese Zeugen der Polizei > Die Polizei lädt diese Zeugen zur Zeugenvernehmung ein und die kommen nicht weil sie Deinen Post hier gelesen haben ............
Hat´s gefunkt ?????
Das mußte jetzt einfach mal raus !


Gruß aus Bremen

Georg
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010 — Direktlink
06.08.2007, 22:41 Uhr
Roland



Hallo,

die Vernehmung ist mittlerweile gelaufen. Der KHK hat doch ziemlich viele Details wissen wollen, die ich nach besten Wissen und Gewissen beantwortet habe. Ich bin nur froh, dass ich nicht als Beschuldigter dort saß (dann würde ich wahrscheinlich eher demnächst in der Gefängniswerkstatt basteln ;-) ) Auf jeden Fall war es eine interssante Erfahrung. Evtl. kommt noch eine Gerichtsverhandlung ob da allerdings jeder Zeuge geladen wird steht noch nicht fest. Vom Schläger wurde mir ein Bild gezeigt welches in der Ausnüchterungszelle aufgenommen wurde, da machte er schon wieder einen arroganten Eindruck.

Gruß

Roland
--
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