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24.05.2008, 17:39 Uhr
Hawe

Avatar von Hawe


Zitat:
Sebastian Suchanek postete
Riesenglück gehabt.
(Ich weiß nicht, wie lange der Link funktionieren wird...)


Tschüs,

Sebastian

Da gibt es meiner Meinung nach nur eins:
Dem Fahrer die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entziehen! Denn wer will dafür garantieren, dass er sich nicht wieder alkoholisiert hinters Steuer setzt?

Nur meine entsetzte, den Schutzengeln dankend(e), Meinung
Harry
--
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.
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25.05.2008, 10:21 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan


Zitat:
Hendrik postete
Dieser Unfall hier hatte - wieder mal - nichts mit zu geringem Sicherheitsabstand zu tun, auch nicht mit überhöhter Geschwindigkeit. Es ist eben nicht der (klassische) Auffahrunfall, der geschieht, wenn zu geringer Sicherheitsabstand eingehalten wird....sondern es ist die Monster-Tragödie, die geschieht, wenn LKW's volle Granate ins Stauende reinbrettern.
...
gruß hendrik

Ah, verstehe. So gesehen hast Du natürlich völlig recht.
Vielleicht könne wir uns auf diese Formulierung einigen: Ob durch zu geringen Abstand aufgefahren, oder mit Anlauf, beides dürfte doch auf einen eklatanten Mangel an Voraus-Schau, sprich Vor-Sicht zurück zuführen sein. Kommt das hin? Ich denke, genau da gehen die Strafen und Erziehungsbemühungen hin, nämlich den Leuten im wahrsten Sinne die Augen zu öffenen.


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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25.05.2008, 11:31 Uhr
Katzenfreund




Zitat:
Stephan postete
Ich denke, genau da gehen die Strafen und Erziehungsbemühungen hin, nämlich den Leuten im wahrsten Sinne die Augen zu öffenen.

Hallo,

Das hat aber nur Sinn, wenn die Massnahmen direkt (!) nach der Tat folgen. Bei einem Bussgeldbescheid, der nach vier oder sechs Wochen kommt, fehlt die Beziehung zur Tat.
--
Freundliche Grüsse aus dem Herzen der Lüneburger Heide

Frank
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25.05.2008, 12:00 Uhr
Jens P.



Ganz genau Frank!
Es wird zwar nie realisierbar sein, aber es macht Sinn, den LKW inkl. Fahrer für 48 Stunden stillzulegen. In dieser Zeit kann sich den Fahrer mal Bilder anschauen, wie wir sie nun hier im Thread gesehen haben. Dann kann der Termin nicht gehalten werden und die Firma bekommt so auch ihre Strafe, inkonpetentes Personal eingestellt zu haben.
Wie heißt es so schön: Wer Bananen füttert wird Affen erhalten.
Was meint ihr, wie groß die Angst bei den Begleitfahrzeugfahren ist, wenn die LKW dort 2m hintern BF kleben. Anzeigen bringt nichts, weil dann Aussage gegen Aussage steht.
Solange nicht stärker kontrolliert wird, werden Unfälle dieser Kaliber Alltag werden.
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25.05.2008, 12:23 Uhr
Tobi

Avatar von Tobi


Zitat:
Hendrik postete
Das ist übrigens auch die einzige Art Unfall, vor der mir auf der Autobahn graut.....die paar Spackos dagegen, die mit 250 km/h auf der linken Spur unterwegs sind, oder die meinen, mir beim Überholvorgang in den Kofferraum gucken zu müssen, lassen mich echt kalt.

gruß hendrik

Dachte ich auch immer bis ich letztes Jahr kurz vor Weihnachten die A7 von Hamburg nach Hannover gefahren bin. Freitag abend, es war kräftig am regnen und die Temperaturen um den Gefrierpunkt. Aber nein, manch einer musste ja trotzdem kräftig Gas geben auf der Überholspur. Da wurde gedrängelt, rechts überholt und wehe man war nur mit 140 kmh auf der Überholspur, da sah man schon die Dauerlichthupe. Ich war froh als ich wieder in ruhigerem "Fahrwasser" war.
Tut mir leid Leute, aber seit der Nacht bin ich für ein Tempolimit. Ich fahre wirklich relativ viel Auto aber sowas hab ich noch nicht erlebt.
--
Gruß aus dem Moseltal

Tobi


-----
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Dieser Post wurde am 25.05.2008 um 12:24 Uhr von Tobi editiert.
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25.05.2008, 22:03 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Tobi postete ...Freitag abend, es war kräftig am regnen und die Temperaturen um den Gefrierpunkt.....Da wurde gedrängelt, rechts überholt....Dauerlichthupe.......seit der Nacht bin ich für ein Tempolimit.

Ich verstehe, was Du meinst, bzw. was Du erlebst hast, aber Deine Schlußfolgerung daraus (Tempolimit) kann ich nicht teilen. Denn was meinst Du mit Tempolimit? Ein starres Tempolimit, was Tag & Nacht gilt, überall, bei jedem Wetter? Das hieße, daß ich wegen ein paar Bekloppter, die mit ihrem Auto bei Nässe/Glätte nicht umgehen können, auch bei schönstem Wetter und schnurgerader 3-spuriger Autoahn womöglich mit 100 km/h daherzuckeln soll. Nee danke. Zumal das ja die Bekloppten auch nicht rausfiltert.

Leider wird viel zu häufig so verfahren: Unfall passiert - Tempolimit einführen! Es ist ja auch so simpel, und gibt den Politikern/Beamten ein gutes Gewissen (Aktivismus).

Ich gebe allerdings zu, daß ich kein Patentrezept habe, die Unfallzahlen drastisch zu senken. Unfälle passieren durch die Leute, die ihre Karren nicht im Griff haben (egal, bei welcher Geschwindigkeit), oder die derart pennen, daß sie ungebremst aufs Stauende auffahren (siehe unser Ausgangsbeispiel), oder durch die, die Motorradfahrer beim Linksabbiegen glatt übersehen (meist alte Knacker), oder durch die Grünschnäbel, die Freitag Nacht ihren 15-jährigen Freundinnen beweisen müssen, wie geil sie sind; oder durch die, die beim Rückwärts-aus-der-Garage-fahren ihre Ehefrau oder ihr eigenes Kind plattfahren, und noch durch viele andere Bekloppte mehr. Interessanterweise zeigt die Unfallstatistik meines Wissens seit langem, daß Freitags die meisten Unfälle passieren; aber ich kann mich in meiner nun schon recht langen Autofahrerkarriere nicht entsinnen, daß gerade Freitags viele Kontrollen stattfinden.....nunja, Beamte wollen halt auch Wochenende haben. Kann man ja verstehen, aber dann soll man auch nicht jammern.

Nochmal zu den Strafen: Der LKW-Fahrer, der aufs Stauende aufgefahren ist, ist tot. Das ist sicherlich so ziemlich die Höchststrafe, die es hier auf Erden gibt, und trotzdem ist es passiert. Amerikanische Psychologen haben mal ein Gedankenexperiment durchgesponnen, daß man, anstatt in jedes Lenkrad Airbags einzubauen, doch viel besser scharfe Messer am Lenkrad befestigen sollte, die jeden, der auf ein Hindernis auffährt, direkt töten. Aber sie kamen zum Schluß, daß die Leute dadurch auch nicht vorsichtiger fahren, im Gegenteil, es wird - "logischerweise" - noch viel mehr Tote geben.

Bei uns zwischen Darmstadt und Frankfurt auf der 4-spurigen A5 werden neuerdings regelmäßig (jeden Tag!!!) Videowagen der Autobahnpolizei rausgeschickt, die die wirklich "dicken Fische" rausfiltern sollen - nämlich die, die echt Scheiße fahren! Sowohl viel zu schnell, als auch als rollendes Verkehrshindernis auf der linken Spur. Die Polizei hat explizit erwähnt, daß es ihnen nicht um die Leute geht, die 120 statt der vorgesehenen 100 fahren, sondern um die richtig schweren Jungs. So muß das sein! Man muß halt stets versuchen, die Bekloppten aus dem Verkehr ziehen, die richtigen Rowdies. Das kostet natürlich einiges an Investition und an Gehirnschmalz, und es wird leider viel zu selten gemacht.

Und auch das schützt noch lange nicht vor schweren Unfällen!

Wir könnten mal über die Kraftfahrerausbildung (-weiterbildung) diskutieren.....da liegt meines Wissens schon eher der Hase im Pfeffer; bzw. vielleicht auch des Rätsels Lösung.

gruß hendrik
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26.05.2008, 00:10 Uhr
ulrich



Neben den starren, ausgeschilderten Tempolimits gibt es ja noch die variablen, nicht ausgeschilderten Tempolimits die sich z.B. aus den aktuellen Straßen- und Sichtverhältnissen ergeben. Diese werden zumeist jedoch erst bei der Gerichtsverhandlung zahlenmäßig benannt und rufen dann Erstaunen bei den Beschuldigten hervor. Aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.

Das kann für einen LKW bei einer Nachtfahrt mit Abblendlicht auf einer Autobahn auch schon mal heißen, dass er die Mindestgeschwindigkeit von 60km/h unterschreiten darf bzw. muss um rechtzeitig vor einem unbeleuchteten Hinderniss zum Stehen zu kommen. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift TRUCKER wird dazu dieses Urteil vorgestellt. Ob der Warentransport z.B. mit 45km/h über die Autobahn wirtschaftlich ist, hat das Gericht dabei nicht zu beurteilen.
Wäre in dem von Sebastian geposteten Beispiel

Zitat:
Sebastian Suchanek postete
Riesenglück gehabt.

ein anderes Fahrzeug auf den unbeleuchteten LKW aufgefahren, wäre die Trunkenheit des LKW-Fahrers zweitrangig gewesen.

Für diejenigen, den das Lesen des gesamten Textes zu anstrengend ist, zwei Zitate aus dem Urteil:

Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, dass der Kraftfahrer bei Dunkelheit seine Geschwindigkeit auch auf unbeleuchtete Hindernisse, insbesondere unbeleuchtete auf der Fahrbahn befindliche Fahrzeuge, einzurichten hat. An diesem Grundsatz wurde sogar in einem Fall eines auf der Autobahn liegen gebliebenen unbeleuchteten Panzers mit Tarnanstrich festgehalten (BGH NJW RR 1987, 1236) . Hier sei vom Kraftfahrer unter allen Umständen zu fordern, dass er rechtzeitig anhält, weil er auf Hindernisse dieser Art eingestellt sein müsse. Demnach war der Mercedes Sprinter trotz fehlender Beleuchtung und geringen Kontrastes gegenüber dem Wald kein Hindernis, dessen Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert war.


Zitat:
Zu prüfen war ferner der Einwand des Angeklagten, er hätte eine Gefährdungslage für den nachfolgenden Verkehr dargestellt, wenn er mit der vom kraftfahrzeugtechnischen Sachverständigen als der Vorschrift des § 3 Abs. 1 S. 2 StVO entsprechend ermittelten Geschwindigkeit von 45 km/h gefahren wäre. Andere Verkehrsteilnehmer rechneten nämlich nicht damit, dass ein Lkw nachts lediglich mit 45 km/h unterwegs sei. Das Fordern einer so niedrigen Geschwindigkeit auf der Autobahn würde eine praxisferne Rechtsprechung darstellen, denn selbst mit Abblendlicht werde deutlich schneller gefahren. Ansonsten müsse verlangt werden, dass alle Lkw nachts nur mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h führen. Tatsächlich würden aber durch die rechtliche Wertung des Gerichts die hohen Sorgfaltspflichten nur auf die zufällig von einem Unfallereignis betroffenen Fahrzeugführer angewandt und nicht auf die Allgemeinheit.

Dieser Einwand geht fehl, denn auch die anderen Verkehrsteilnehmer sind an § 3 Abs. 1 S. 2 StVO gebunden und dürfen sich daher ebenfalls nur mit der Geschwindigkeit auf der Autobahn bewegen, die ein jederzeitiges Anhalten innerhalb der Sichtweite erlaubt. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass ein korrektes Langsamfahren mit einem Lkw nicht dazu verpflichtet, den übrigen Verkehr zu warnen (Hentschel a.a.O, § 3 StVZO Rn 15) . Vielmehr hat das OLG Frankfurt in einem ähnlichen Fall entschieden, dass mit einem nachts auf einer Steigung mit einer Geschwindigkeit von nur 50 km/h fahrenden Lkw gerechnet werden muss (OLG Frankfurt NVZ 2001, 169) .

Diese Rechtssprechung wurde bereits 1961 vertreten, wie in DER SPIEGEL Ausgabe 35/1961 nachzulesen ist.


Da hier ja schon öfters festgestellt wurde, dass der Besitz einer Fahrerlaubnis kein Anhaltspunkt dafür ist ob jemand ein Kraftfahrzeug verantwortungsvoll führen kann, benötigen kommunale Busfahrern in Palermo nicht unbedingt einen Führerschein.


Zitat:
Spiegel online
Kennst du das Land, wo... - von 110 kommunalen Busfahrern einer Großstadt kein einziger den Führerschein hat? Wo es dreizehn Jahre dauern kann, eine Brücke von 81 Metern zu bauen? Wo die Arbeitsproduktivität inzwischen unterhalb der von Rumänien liegt, knapp vor Botswana? Wo heute Prozesse wegen Überlastung auf den Februar 2020 vertagt werden? Es ist tatsächlich Italien, die Heimat von Armani, Benetton und Fiat. Und Palermo heißt die Stadt, wo Busführerscheine unüblich sind (was auch nicht weiter schlimm ist, weil ohnehin weit mehr als die Hälfte aller städtischen Busse ständig defekt ist. Und das trotz 200 festangestellter Mechaniker...)


Dieser Post wurde am 26.05.2008 um 00:28 Uhr von ulrich editiert.
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26.05.2008, 00:11 Uhr
Tobi

Avatar von Tobi


Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
Tobi postete ...Freitag abend, es war kräftig am regnen und die Temperaturen um den Gefrierpunkt.....Da wurde gedrängelt, rechts überholt....Dauerlichthupe.......seit der Nacht bin ich für ein Tempolimit.

Ich verstehe, was Du meinst, bzw. was Du erlebst hast, aber Deine Schlußfolgerung daraus (Tempolimit) kann ich nicht teilen. Denn was meinst Du mit Tempolimit? Ein starres Tempolimit, was Tag & Nacht gilt, überall, bei jedem Wetter? Das hieße, daß ich wegen ein paar Bekloppter, die mit ihrem Auto bei Nässe/Glätte nicht umgehen können, auch bei schönstem Wetter und schnurgerader 3-spuriger Autoahn womöglich mit 100 km/h daherzuckeln soll. Nee danke. Zumal das ja die Bekloppten auch nicht rausfiltert.


Nun ja, es ist immer einfach gesagt das es "paar Bekloppte" gibt. Allerdings möchte ich trotzdem mit keinen von denen Bekanntschaft schließen...
Ein Tempolimit würde die Sache sicher nicht ganz ausschließen weil es dann immer noch welche auf die Spitze treiben würden aber es wäre zumindest ein Anfang. Ich dachte übringens an 130 statt 100 km/h. Wer schneller fahren will >>> die Nordschleife ist für jeden auf...!!!

Ein Alternative wäre der Ausbau der Verkehrsleitsysteme, welcher auch dazu beitragen würde den Verkehr "geordneter" (sowohl Geschwindigkeit wie auch Verkehrsfluss) ablaufen zu lassen. Das dürfte die, auf manche Autobahnen bezogene, sinnvollerer aber auch wesentlich teuere, Variante sein.
--
Gruß aus dem Moseltal

Tobi


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Dieser Post wurde am 26.05.2008 um 00:11 Uhr von Tobi editiert.
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26.05.2008, 00:34 Uhr
mirko

Avatar von mirko

naja, nenn starres tempolimit lehne ich grundsätzlich ab, aber es spricht doch nichts dagegen, das die zulässige geschwindigkeit über eine verkehrsbeiflussungsanlage, den straßen- und verkehrsbedingungen angepaßt wird, im allgemeinen scheint der trend auch zur anbebung der tempolimit zuführen, in italien ist das tempolimit auf dreispurigen autobahnen auf tempo 150 angehoben worden bei wikipedia steh dazu das folgende:
" Aktuelle Tendenzen [Bearbeiten]

In den letzten Jahren haben einige EU-Mitgliedstaaten das Tempolimit auf Autobahnen erhöht. So wurde auf dreispurigen italienischen Autobahnen ein Limit von 150 km/h eingeführt, in Dänemark sind seit April 2004 auf etwa zwei Dritteln der Autobahnen 130 km/h statt 110 km/h erlaubt. Aktuell wird in Tschechien, Österreich und der Slowakei über eine Erhöhung auf 160 km/h nachgedacht."
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26.05.2008, 07:42 Uhr
Sebastian L.




Zitat:
Hendrik postete
Wir könnten mal über die Kraftfahrerausbildung (-weiterbildung) diskutieren.....da liegt meines Wissens schon eher der Hase im Pfeffer; bzw. vielleicht auch des Rätsels Lösung.

gruß hendrik

Da ist wohl was dran. Wenn ich mir anschaue, was die Fahrschüler hier in der Düsseldorfer Umgebung beigebracht bekommen: dicht auffahren, auf die Autobahn auffahren, sobald der Beschleunigungsstreifen beginnt (ich habe noch gelernt, dass man diesen Streifen nutzt..), und dann direkt auf die mittlere Spur, Tempolimits interessieren auch nur am Rande. Da wundert mich die Fahrweise der jüngeren Leute nur wenig...
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26.05.2008, 08:23 Uhr
Gast:tom_hobby
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OT:
Komischerweise will man fast überall höhere Tempolimits, aber daß das mit einem höheren Kraftsstoffverbrauch einhergeht daran denkt wieder keiner.
Da spielt man den Ölmultis nur nochmehr in die Hände.

Es braucht sich dann aber niemand über die hohen Treibstoffpreise aufregen, denn durch den Mehrverbrauch sorgt man selber dafür, daß die Nachfrage und damit auch die Preise in der Höhe bleiben.
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26.05.2008, 08:40 Uhr
mirko

Avatar von mirko

naja, wenn nen auto 200 oder schneller fährt, dann ist es für den motor völlig gleich gültig ob er die kraft für 130 oder 150 erzeugen muß, die ganz hohen verbräuche gibts nur bei vollgas, weil dafür die meißte kraft aufgewendet werden muss. nur mal son beispiel der bugatti veyron(ich weiß ist nen ziemlich unrealistisches), braucht um 250km/h zuerreichen 270ps, also etwas mehr als nen 1/4 seiner maximal leistung
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26.05.2008, 08:47 Uhr
Sebastian Suchanek
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Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Tobi postete
Tut mir leid Leute, aber seit der Nacht bin ich für ein Tempolimit.

Wer wird denn gleich so radikal sein. Vorläufige Erschießungen genügen doch vollauf.


SCNR,

Sebastian
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26.05.2008, 08:50 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Tobi postete
Ein Alternative wäre der Ausbau der Verkehrsleitsysteme, welcher auch dazu beitragen würde den Verkehr "geordneter" (sowohl Geschwindigkeit wie auch Verkehrsfluss) ablaufen zu lassen. Das dürfte die, auf manche Autobahnen bezogene, sinnvollerer aber auch wesentlich teuere, Variante sein.

Hör mir auf mit Leitsystemen. Seit ich gelegentlich die A40 zwischen Essen und Kreuz DO-West fahre, habe ich die Dinger gefressen: Im munteren und kurzen Wechsel 80, 100 und 120km/h kreuz und quer - das kann eigentlich nur von der Bremsen- und Ölindustrie gesponsert sein.


Tschüs,

Sebastian
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26.05.2008, 08:51 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
tom_hobby postete
OT:
Komischerweise will man fast überall höhere Tempolimits, aber daß das mit einem höheren Kraftsstoffverbrauch einhergeht daran denkt wieder keiner.
Da spielt man den Ölmultis nur nochmehr in die Hände.

Daß Du schneller fahren darfst, heißt noch lange nicht, daß Du schneller fahren mußt!


Tschüs,

Sebastian
--
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26.05.2008, 10:29 Uhr
Katzenfreund




Zitat:
ulrich postete
Das kann für einen LKW bei einer Nachtfahrt mit Abblendlicht auf einer Autobahn auch schon mal heißen, dass er die Mindestgeschwindigkeit von 60km/h unterschreiten darf bzw. muss um rechtzeitig vor einem unbeleuchteten Hinderniss zum Stehen zu kommen. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift TRUCKER wird dazu dieses Urteil vorgestellt.
Für diejenigen, den das Lesen des gesamten Textes zu anstrengend ist, zwei Zitate aus dem Urteil:

Zitat:
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt betont, dass der Kraftfahrer bei Dunkelheit seine Geschwindigkeit auch auf unbeleuchtete Hindernisse, insbesondere unbeleuchtete auf der Fahrbahn befindliche Fahrzeuge, einzurichten hat. An diesem Grundsatz wurde sogar in einem Fall eines auf der Autobahn liegen gebliebenen unbeleuchteten Panzers mit Tarnanstrich festgehalten (BGH NJW RR 1987, 1236) . Hier sei vom Kraftfahrer unter allen Umständen zu fordern, dass er rechtzeitig anhält, weil er auf Hindernisse dieser Art eingestellt sein müsse. Demnach war der Mercedes Sprinter trotz fehlender Beleuchtung und geringen Kontrastes gegenüber dem Wald kein Hindernis, dessen Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert war.


Zitat:
Zu prüfen war ferner der Einwand des Angeklagten, er hätte eine Gefährdungslage für den nachfolgenden Verkehr dargestellt, wenn er mit der vom kraftfahrzeugtechnischen Sachverständigen als der Vorschrift des § 3 Abs. 1 S. 2 StVO entsprechend ermittelten Geschwindigkeit von 45 km/h gefahren wäre. Andere Verkehrsteilnehmer rechneten nämlich nicht damit, dass ein Lkw nachts lediglich mit 45 km/h unterwegs sei. Das Fordern einer so niedrigen Geschwindigkeit auf der Autobahn würde eine praxisferne Rechtsprechung darstellen, denn selbst mit Abblendlicht werde deutlich schneller gefahren. Ansonsten müsse verlangt werden, dass alle Lkw nachts nur mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h führen. Tatsächlich würden aber durch die rechtliche Wertung des Gerichts die hohen Sorgfaltspflichten nur auf die zufällig von einem Unfallereignis betroffenen Fahrzeugführer angewandt und nicht auf die Allgemeinheit.

Dieser Einwand geht fehl, denn auch die anderen Verkehrsteilnehmer sind an § 3 Abs. 1 S. 2 StVO gebunden und dürfen sich daher ebenfalls nur mit der Geschwindigkeit auf der Autobahn bewegen, die ein jederzeitiges Anhalten innerhalb der Sichtweite erlaubt. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass ein korrektes Langsamfahren mit einem Lkw nicht dazu verpflichtet, den übrigen Verkehr zu warnen (Hentschel a.a.O, § 3 StVZO Rn 15) . Vielmehr hat das OLG Frankfurt in einem ähnlichen Fall entschieden, dass mit einem nachts auf einer Steigung mit einer Geschwindigkeit von nur 50 km/h fahrenden Lkw gerechnet werden muss (OLG Frankfurt NVZ 2001, 169) .

Diese Rechtssprechung wurde bereits 1961 vertreten, wie in DER SPIEGEL Ausgabe 35/1961 nachzulesen ist.


Hallo,

Ein Aspekt wird dabei völlig ausser Acht gelassen:
Die Strafe ist eigentlich relativ human.
Jedoch werden die zivilrechtlichen Folgen (Schmerzensgeld, Schadenersatz) in solch einem Falle nur im Rahmen der Haftpflichtversicherung bezahlt, und dieses auch teilweise wieder vom Unfallverursacher zurückgefordert. Die Kasko- und Transportschäden wird der Fahrer wohl selbst bezahlen müssen, das Fuhrunternehmen wird es wahrscheinlich nicht zahlen.
Anders ausgedrückt: Den Schaden am eigenen, kaputten LKW und den Schaden am Transportgut zahlt der Fahrer, wenn er zu schnell fährt!!!
Das bedeutet: Zahlen bis zur Rente oder Insolvenz!!!
--
Freundliche Grüsse aus dem Herzen der Lüneburger Heide

Frank
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26.05.2008, 11:04 Uhr
Hendrik
Moderator
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Zitat:
ulrich postete Wäre in dem von Sebastian geposteten Beispiel

Zitat:
Sebastian Suchanek postete
Riesenglück gehabt.

ein anderes Fahrzeug auf den unbeleuchteten LKW aufgefahren, wäre die Trunkenheit des LKW-Fahrers zweitrangig gewesen.

Nein, nicht zweitrangig. Der potentielle Auffahrer hätte aber eine Mitschuld bekommen, wie der LKW-Fahrer aus Deinem zitierten Urteil:


Zitat:
Bei der Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte hielt die Kammer eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50,-- für angemessen und ausreichend, zumal als Hauptverantwortlicher für die fahrlässige Tötung des Fahrers des Mercedes Sprinter der unfallflüchtige Mitsubishifahrer anzusehen war.

Leider wissen wir hier an dieser Stelle nichts über den "gesondert verfolgten" Mitsubishi-Fahrer, aber es wird in der Urteilsbegründung des LKW-Fahrers explizit erwähnt, daß der Mitsubishi-Fahrer der Hauptverantwortliche für die Tötung ist.

gruß hendrik
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26.05.2008, 11:48 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
tom_hobby postete Es braucht sich dann aber niemand über die hohen Treibstoffpreise aufregen, denn durch den Mehrverbrauch sorgt man selber dafür, daß die Nachfrage und damit auch die Preise in der Höhe bleiben.

Deutschland (und Österreich!) sind nicht der Nabel der Welt. Für den Öl-Mehrverbrauch sorgen schon Länder wie China und Indien (und noch ein paar andere). Da ist es ansatzweise egal, ob man in Österreich mit 130 oder mit 160 auf der Autobahn fährt.

Öl wird an internationalen Rohstoffbörsen gehandelt.

gruß hendrik
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26.05.2008, 12:45 Uhr
ulrich




Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
ulrich postete Wäre in dem von Sebastian geposteten Beispiel

Zitat:
Sebastian Suchanek postete
Riesenglück gehabt.

ein anderes Fahrzeug auf den unbeleuchteten LKW aufgefahren, wäre die Trunkenheit des LKW-Fahrers zweitrangig gewesen.

Nein, nicht zweitrangig. Der potentielle Auffahrer hätte aber eine Mitschuld bekommen, wie der LKW-Fahrer aus Deinem zitierten Urteil:

Genau das wollte ich mit meinem verkürzten Satz sagen: Für meine Mitschuld als Auffahrender ist der Grund für das Liegenbleiben des LKW zweitrangig.



Zitat:
mirko postete
naja, wenn nen auto 200 oder schneller fährt, dann ist es für den motor völlig gleich gültig ob er die kraft für 130 oder 150 erzeugen muß, die ganz hohen verbräuche gibts nur bei vollgas, weil dafür die meißte kraft aufgewendet werden muss. nur mal son beispiel der bugatti veyron(ich weiß ist nen ziemlich unrealistisches), braucht um 250km/h zuerreichen 270ps, also etwas mehr als nen 1/4 seiner maximal leistung

Hier noch zwei Übungsaufgaben zum Thema: Geschwindigkeit – Verbrauch – Kosten

Wie ändern sich die Verbrauchswerte in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit.


Warum Lastwagenfahrer so rasen ?

Zitat:
…können wir dann die Geschwindigkeit 118 km/h mit den minimalen Kosten von 54€ bestimmen.


Dieser Post wurde am 26.05.2008 um 12:48 Uhr von ulrich editiert.
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26.05.2008, 13:28 Uhr
Gast:tom_hobby
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Zitat:
mirko postete
naja, wenn nen auto 200 oder schneller fährt, dann ist es für den motor völlig gleich gültig ob er die kraft für 130 oder 150 erzeugen muß, die ganz hohen verbräuche gibts nur bei vollgas, weil dafür die meißte kraft aufgewendet werden muss. nur mal son beispiel der bugatti veyron(ich weiß ist nen ziemlich unrealistisches), braucht um 250km/h zuerreichen 270ps, also etwas mehr als nen 1/4 seiner maximal leistung

Der Veyron braucht vielleicht 270 PS um die 250 km/h zu halten, aber um sie zu erreichen, wird mehr Leistung vonnöten sein. Hat irgendwas mit Masse und Bewegung zu tun.
Und was verbraucht so ein Veyron bei 250 km/h?

@Sebastian
Hand aufs Herz, wer fährt eigentlich brav mit der max. erlaubten Höchstgeschwindigkeit durch die Gegend, aus eigener Erfahrung ein sehr geringer Anteil, die meisten fahren so 5-15 km/h darüber. Egal ob nun PKW oder LKW.

@Hendrik
Schau mal, wo Deutschland in der Tabelle der Erdölverbraucher liegt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erd%C3%B6l/Tabellen_und_Grafiken
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26.05.2008, 14:27 Uhr
Sebastian Suchanek
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Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
tom_hobby postete
@Sebastian
Hand aufs Herz, wer fährt eigentlich brav mit der max. erlaubten Höchstgeschwindigkeit durch die Gegend, aus eigener Erfahrung ein sehr geringer Anteil, die meisten fahren so 5-15 km/h darüber. Egal ob nun PKW oder LKW.

Moment - der Aufhänger für diese Teildiskussion war der (angeblich) höhere Kraftstoffverbrauch, den eine Erhöhung des Tempolimits nach sich zieht. Und dieses Argument lasse ich schlicht nicht gelten: Wer seinen Verbrauch minimieren will (was ja durchaus ein löblicher Ansatz ist), der soll halt eben langsamer fahren.

Aber apropos "langsam fahren" - was ich in diesem Zusammenhang aber auch mal loswerden möchte: Was mir tierisch auf den Senkel geht, sind Leute die auf der Autobahn (deutlich) langsamer als LKW fahren und diese quasi zum Überholen (und damit Ausbremsen der linken bzw. mittleren Fahrspur) nötigen.
Wer auf der Autobahn langsam fahren will, kann das gerne tun, aber dabei wenigstens so schnell zu fahren, daß man sich an einen LKW "dranhängen" kann, kann doch wirklich nicht zuviel verlangt sein, oder?
Dazu fällt mir noch Atze Schröder ein: "So isser, der deutsche Renter - im Jahr nur 100km Autobahn fahren und wenn, dann als ehrenamtlicher Stauführer auf der A3!"


Tschüs,

Sebastian
--
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26.05.2008, 14:36 Uhr
Hendrik
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Avatar von Hendrik


Zitat:
ulrich postete Genau das wollte ich mit meinem verkürzten Satz sagen: Für meine Mitschuld als Auffahrender ist der Grund für das Liegenbleiben des LKW zweitrangig.

Ah, jetzt; ich verstand Dich miß ;-) Prinzipiell hast Du natürlich Recht; allerdings variiert die Haftungsverteilung (der Grad der Mitschuld) i.d.R. mit dem Grund des Liegenbleibens. Und da sieht es nun mal für einen besoffenen LKW-Fahrer, der auf der linken Spur seinen Rausch ausschläft, sehr, sehr schlecht aus. Anders wiederum, wenn der LKW wegen eines technischen Defektes ungünstig, aber vernünftig abgesichert, liegenbleibt. Die Haftungsverteilung ist ein sehr schwieriges Terrain, und gerade bei Massenkarambolagen auf der Autobahn sicherlich kaum "gerecht" anwendbar. Auch Verkehrsjuristen (/-richter) stoßen da sicherlich oft an ihre Grenzen.


Zitat:
…können wir dann die Geschwindigkeit 118 km/h mit den minimalen Kosten von 54€ bestimmen....

Da sieht man mal, was für einen volkswirtschaftlichen Unsinn wir da draußen auf den Autobahnen veranstalten! ( ;-) )

gruß hendrik
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26.05.2008, 14:36 Uhr
Sebastian L.



Wobei langsam fahren ja nicht zwangsweise geringeren Verbrauch nach sich zieht - ich kenne mehrere Leute, die immer schön mit dem Verkehr mitschwimmen, aber ihre Drehzahl immer schön um und bei 3000/min (Benziner) halten, und sich darüber beschweren, dass der Verbrauch nicht niedriger wird...
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26.05.2008, 14:41 Uhr
Hendrik
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Zitat:
tom_hobby postete @Hendrik
Schau mal, wo Deutschland in der Tabelle der Erdölverbraucher liegt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erd%C3%B6l/Tabellen_und_Grafiken

Äh.....auf Platz 6.....mit einem Anteil von 2,9% am weltweiten Verbrauch.

Und? Meinst Du, wenn jetzt ein Tempolimit in D eingeführt wird, fallen wir auf Platz 27 bzw. 0,3%?

gruß hendrik *rätselnd*
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199 — Direktlink
26.05.2008, 19:09 Uhr
Speddy




Zitat:
tom_hobby postete

Zitat:
mirko postete
naja, wenn nen auto 200 oder schneller fährt, dann ist es für den motor völlig gleich gültig ob er die kraft für 130 oder 150 erzeugen muß, die ganz hohen verbräuche gibts nur bei vollgas, weil dafür die meißte kraft aufgewendet werden muss. nur mal son beispiel der bugatti veyron(ich weiß ist nen ziemlich unrealistisches), braucht um 250km/h zuerreichen 270ps, also etwas mehr als nen 1/4 seiner maximal leistung

Der Veyron braucht vielleicht 270 PS um die 250 km/h zu halten, aber um sie zu erreichen, wird mehr Leistung vonnöten sein. Hat irgendwas mit Masse und Bewegung zu tun.
Und was verbraucht so ein Veyron bei 250 km/h?


bei Normaler Fahrweise laut werksanagabe ca. 20 l auf 100 Km. Unter volllast bis zu 1l je Km also 100l auf 100 Km was in etwa 12 Min Fahrzeit mit Höchstgeschwindigkeit entsprechen würde. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Bugatti_Veyron_16.4

mfg

Stefan Seifert
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