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03.02.2012, 13:53 Uhr
Menzitowoc
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Hallo,
wie sieht es eigentlich bei den Seitenladern mit den Zulassungen / Genehmigungen aus? Normalerweise ist ja bei Sattelzügen bei 40t zulässigem Gesamtgewicht Schluß. Für die Zufuhr und Abfuhr im Kombi-Verkehr gilt 44t zul. GG als Grenze. Die Transporte der Schausteller - z.B. Willenborg Riesenrad und Wildwasserbahn - sind ja nicht immer Kombiverkehr, wenn sie nicht längere Strecken auf die Bahn verladen werden.
Aber auch wenn man annimmt, dass die 44t zul. GG gelten, kann ich mir nicht vorstellen, dass der leere Seitenladerzug nur 13,6t wiegt (44t - 30,4t Container). Eine Volvo Zugmaschine liegt leer ja schon bei 8,5 - 9t. Bliebe für den Auflieger mit Seitenlader nur noch rund 4t übrig, was ja ein Ding der Unmöglichkeit ist. Leider habe ich auf allen Seiten von Seitenladerherstellern so gar nichts zum tatsächlichen Gewicht gefunden.
Hat jemand von Euch ungefähre Angaben zum Eigengewicht von Seitenladern? Gibt es für diese Geräte eine streckenunabhängige Dauerausnahmegenehmigung?
Gruß Christoph -- „In Europa gibt es zur zwei Typen von Staaten: Kleine Staaten und Staaten, die noch nicht verstanden haben, daß sie klein sind“ - Paul-Henri Spaak (1899 – 1972), Premierminister von Belgien, Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, NATO Generalsekretär |