048 — Direktlink
24.02.2010, 13:36 Uhr
meerjunge
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Guten Tag zusammen,
nein Jens, ich denke nicht, dass ein Fahrer einen solchen Test machen sollte. Ich meine, dass die in den deutschen Schulungen vermittelten Inhalte nicht die Schlechtesten sind. Das System, aus heutiger Sicht und Gesetzeslage, gut funktionieren kann, wenn denn von allen richtig umgesetzt.
Wie Du sicherlich weißt, gibt es in Deutschland mittlerweile eine bindende Prüfung, zumindest bei der Erstschulung. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Was daraus dann in der Praxis gemacht wird, ist das eigentliche, auch von Dir angesprochene, Problem. Und dann bin ich wieder bei meiner Aussage vom begleiten und hinterherfahren.
Wie Harry richtig geschrieben hat, gibt es zahlreiche Bemühungen in Sachen Überarbeitung der RGST´92, §§ 29, 46 StVO und § 70 StVZO. Ebenso bei VEMAGS, wenn gleich dies eine gesonderte Sache ist. Auch kann ich definitiv bestätigen, dass es Arbeitsgruppen gibt, die sich zum Beispiel mit der Weiterentwicklung des Konzeptes der heutigen BF - Fahrzeuge beschäftigen. Ein anderes großes Thema ist momentan die Privatisierung der Abfahrtskontrollen.
Natürlich vertrete auch ich die Meinung, dass Reformen notwendig sind, aber ich gebe auch zu bedenken, dass hier - Harry nannte es "Seselpupser" - erstmal die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Ich nannte das Föderalismus. Deshalb bin ich vorsichtig mit der Aussage, ob diese Reformen, gerade in Bezug auf die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf das Fahrpersonal von privaten Begleitfahrzeugen, erstens politisch gewollt und (zeitnah) durchsetzbar sind und zweites, ob der Jens das in seinem Berufsleben erlebt. Ich schrieb Ergebnis offen.
Ich stelle Euch noch mal die konkrete Frage, was noch genau empfindet Ihr als reformbedürftig in Bezug auf §§ 29, 46, 70 Und RGST? Dass man nicht, wie nun gemeinsam festgestellt wurde, die unterschiedlich genehmigten Fahrzeiten und / oder Auflagen, die ganz andere Ursachen haben können, beispielhaft hier benennen kann, haben wir geschrieben. Hier spielen eben andere, ich denke auch nachvollziehbare Gründe hinein.
Bezüglich der Aussage zum Einsatz von unerfahrenen Kraftfahrern bei Transportbegleitungen gehe ich natürlich konform mit der Aussage, dass jeder "Neuling" dürfte. Aus dieser Sichtweise ohne Frage. Ich möchte mich konkretisieren, bleibe trotzdem bei meiner Aussage und ja, wir und viele andere praktizieren das so, als das ich mich auf das Arbeitsrecht bezog. Die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers / Selbstständigen umfasst unter anderem alle Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Werten seiner Arbeitnehmer und Anderer bei der Regelung seines täglichen Geschäftsbetriebes zu treffen, zum Beispiel im Punkt der Unfallverhütung.
Die von Harry zittierte Auflage im Bescheid dient da wenig und regelt auch nicht den Einsatz von unerfahrenem Personal, da jeder, der den Berechtigungsschein erlangt hat, geschult - im Sinne dieser Auflage - ist.
Und nun, CraneWatch, bin ich bei meinem Optimismus und ich kann nur für mich schreiben. Bereits an diesem Punkt, bei der Auswahl des Personales und deren Ausbildung fängt die Qualitätsarbeit eines Begleit-, Kran-, Schwertransportunternehmens an. Leider unterscheidet sich dies in der Praxis an oft zu findenden Missständen. Daran muss als allererstes in der Branche gearbeitet werden. |