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Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2- [ 3 ] [ 4 ] [ 5 ] ... [ Letzte Seite ]
025 — Direktlink
29.08.2009, 10:46 Uhr
ThorstenD

Avatar von ThorstenD


Zitat:
BBerndF3 postete
Zum Thema BF3 Schulung,
bei o. g. Schulung geht es nicht primär um den praktischen; sondern um den Verkehrsrechtlichen Bereich. Fahrauflagen, usw.!
Die Begleitpraxis kommt erst wenn man hinterherfährt

Bei letzterem stimme ich dir zu, nichts anderes hab ich oben in meinem ersten Post im letzten Satz geschrieben.
Was die Schulung betrifft, wird zwar gerade so eben auf das eingegangen was ich mal als minimale Grundkenntnis im Bereich Verkehrsrecht bezogen auf die Schwertransportbegleitung bezeichnen möchte aber das wars halt leider auch schon. Wie Du ja selbst festgestellt hast (und wie ich den Antworten der beteiligten Fahrern der Transporte entnehmen kann) fährt da nicht nur die eine oder andere "Flachpfeife" ein Bf3 sondern es gibt offenbar (wenn ich das hier so lese) doch leider eine nicht unerhebliche Anzahl dieser.
Warum ist das so? Nun, der eine macht den Job weil er keinen anderen bekommt und irgendwie Geld verdienen muss. Der andere macht ihn (so einer scheinst Du zu sein) weil er echt Spaß und Interesse an der Materie hat. Letztere werden sich auch von alleine mit Themen wie Kurvenlaufeigenschaften, Gewichtsgrenzen, etc. beschäftigen.
Man könnte also durchaus die Qualität der Begleitfahrer bereits im Vorfeld durch eine intensivere Schulung deutlich steigern. Wenn man wollte...
--
Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!
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026 — Direktlink
29.08.2009, 15:21 Uhr
Gast:BBerndF3
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Hallo ThorstenD,
erst mal Danke für deine Meinung und Sorry für meine etwas einseitige&
unglückliche Antwort. Nun denne:
Der Polizist könnte wohl der Herr H. auf selbigen Schulungsbuch (BSK/BF3)sein?
Mal ein Scherz: 130to. Kesselbrücke weicht wegen Reifenschaden in Acker aus!
Bergung unmöglich, muß wohl wegrosten! ;-))
Tja und noch was Anderes; Nachschulung und die allseits beliebte Frage:
Schwertransport und Parkmöglichkeit !
Wurde und Wird allendhalber Disskutiert und ist echt ein Problem, aber auf die Frage an die BSK ob die selbige nicht mal irgendwie als Interessenvertreter aktiv zu werden wurde sehr einseitig geantwortet: Da sollten doch mal die Begleitfirmen selber aktiv werden!!! HALLO! -ohne Worte-

Gruß
Bernd
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027 — Direktlink
29.08.2009, 15:40 Uhr
ThorstenD

Avatar von ThorstenD

Ja, war der Herr H.
Ich habe bei beiden Schulungen erlebt das auf "unbequeme Fragen" an die BSK seitens des Referenten, Herrn F.H. fast immer ausweichend bzw. am Thema vorbei geantwortet wurde. Noch ein Beispiel dazu aus den Allgemeinen Fahrauflagen: Bei Transporten ist rechtzeitig vor Einfahrt in ein Bundesland die zuständige Polizeidienststelle über das Transportvorhaben telefonisch zu informieren. Die zuständige Polizeidienststelle ist der Liste "Ansprechstellen der Polizei" zu entnehmen. Ganz Klasse, diese tolle Liste ist von 1992 und alles andere als Aktuell (Du wirst es wissen). Auf die Frage ob die BSK mittels Ihres Einflusses nicht mal für eine Aktualisierung der Liste sorgen könnte wurde ganz klar verneint. Das sei nicht die Aufgabe der BSK und eine gute Begleitfirma hätte stets eine aktuelle Liste. Soso, da frag ich mich aber woher sie die hat? Ich hab mich mal Spasseshalber dran gemacht und versucht über BKA, KBA und andere Stellen an eine solche Liste zu kommen. Es fühlt sich niemand zuständig.
Der Grundgedanke hinter der BSK ist ein sehr guter aber zuweilen lässt die Ausführung doch sehr arg zu wünschen übrig.
--
Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!
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028 — Direktlink
29.08.2009, 16:46 Uhr
Gast:BBerndF3
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Ja, die "Ansprechstelle der Polizei" ist Nonsens. Wird bei uns als Ablage "P" behandelt (P=Papierkorb). Desweiteren erübrigt sich diese Auflage, da eh jedes Bundesland, Kreis, Stadt, über das bevorstehende Transportvorhaben angehört und informiert wird!!!
Und zum Thema Herr F.H.: OK, für die Erstschulung mag Er ja noch das ein oder andere dem interessierten Kursteilnehmer erzählen können. Der Kerl ist einfach zu selbstverliebt, weil: "Ich habe das BF3 Erfunden" (leider, und betont es bei jeder Erstschulung). Ich könnte mich auch über die Diskusion des "Rückwärtigen Verkehrszeichenbildes" auslassen und werde es nicht machen. Nur Eins: Steht die BSK(Herr F.H) über der BaST???
Gruß
Bernd
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029 — Direktlink
18.01.2010, 01:31 Uhr
Torben.B



Hallo erstmal alle zusammen ich finde das sehr intressant was man so list und habe da mal ne frage und zwar mache ich jetzt am Donnerstag beim BSK mein lehergang zum BF3 Fahrer nicht weill ich kein job bekomme sondern weill ich seit jahren den job sehr intressant finde ob BF3 Fahrer oder Schwerlastfahrer aber jetzt mal ne frage an die Schwerlastfahrer nun habe ich den mein schein fange am 01.02 hiwer oben bei Flensburg in einer firma an Fahre zum erten transport den ich begleiten soll nun bin ich ja geradfe neu in den Gewerbe und möchte auch leren wenn ich zu euch komme würde sagen moin jungs ich habe mein erst Tag heute bitte sagt mir was ich machen muss damit alles gut leuft bekommt ihr schlechte laune weill ihr ein bekommen habt der keine ahnung hat oder seid ihr auch bereit ein was bei zu bringen wenn man so wie ich was lernen möchte?

mfg ausen Hohen Nord

Torben B

P.S: Für fehler kann ich leider nix war schon mal schlimmer,
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030 — Direktlink
18.01.2010, 08:27 Uhr
Gast:chaot
Gäste



Zitat:
Torben.B postete
Hallo erstmal alle zusammen ich finde das sehr intressant was man so list und habe da mal ne frage und zwar mache ich jetzt am Donnerstag beim BSK mein lehergang zum BF3 Fahrer nicht weill ich kein job bekomme sondern weill ich seit jahren den job sehr intressant finde ob BF3 Fahrer oder Schwerlastfahrer aber jetzt mal ne frage an die Schwerlastfahrer nun habe ich den mein schein fange am 01.02 hiwer oben bei Flensburg in einer firma an Fahre zum erten transport den ich begleiten soll nun bin ich ja geradfe neu in den Gewerbe und möchte auch leren wenn ich zu euch komme würde sagen moin jungs ich habe mein erst Tag heute bitte sagt mir was ich machen muss damit alles gut leuft bekommt ihr schlechte laune weill ihr ein bekommen habt der keine ahnung hat oder seid ihr auch bereit ein was bei zu bringen wenn man so wie ich was lernen möchte?

mfg ausen Hohen Nord

Torben B

P.S: Für fehler kann ich leider nix war schon mal schlimmer,

Ich hoffe das Lesen des Streckenprotokolles geht besser als das Schreiben von dem Post hier- sonst geht die Fahrt wohl ins blaue...

Du erwartest tatsächlich das Dir der Kunde der für Dich bezahlt -
Dir Deinen Job beibringt???? Respekt...
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031 — Direktlink
18.01.2010, 10:35 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Oh ja, die offizielle Amtssprache in Wort und Schrift beherrschen, das gehört sicher auch zu den üblichen Fähigkeiten des Schwertransportbegleiters...

Hier mal die korregierte Fassung der Anfrage. Völlig unberechtig finde ich die jedenfalls nicht. Allerdings ist sie ziemlich unglücklich formuliert. Nicht wundern, wenn da noch weitere komische Antworten kommen sollten...


Zitat:
Torben.B postete
Hallo erstmal alle zusammen,

ich finde das sehr intressant, was man so liest und habe da mal 'ne Frage: und zwar mache ich jetzt am Donnerstag beim BSK mein Lehergang zum BF3-Fahrer, nicht weill ich keinen Job bekomme, sondern weil ich seit Jahren den Job sehr intressant finde, sowohl BF3-Fahrer, als auch als Schwerlastfahrer. Aber jetzt mal 'ne Frage an die Schwerlastfahrer: nun habe ich denn meinen Schein, fange am 01.02 hier oben bei Flensburg in einer Firma an und fahre zum ersten Transport den ich begleiten soll. Nun bin ich ja gerade neu in den Gewerbe und möchte auch etwas lernen. Wenn ich zu euch komme würde ich sagen: "Moin Jungs, ich habe meinen ersten Tag heute. Bitte sagt mir was ich machen muss, damit alles gut läuft. Bekommt ihr schlechte Laune, weil ihr jemanden bekommen habt, der keine Ahnung hat, oder seid ihr auch bereit, jemand neues etwas bei zubringen, wenn man, so wie ich, etwas lernen möchte?

mfg ausen hohen Norden

Torben B

P.S: Für Fehler kann ich leider nix. War schon mal schlimmer...

Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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032 — Direktlink
18.01.2010, 10:44 Uhr
ThorstenD

Avatar von ThorstenD

Naja, die BSK vermittelt in der "Schulung" nur ein absolutes Mindestmaß an Grundlagen, mehr aber auch nicht. Das man ein Bf3 nach der Schulung führen darf heißt ja noch lange nicht das man es auch kann. Ich habe inzwischen die Erfahrung gemacht (ich denke Bernd wird das bestätigen können) das erst auf der Straße richtig gelernt wird (ist wie mit dem Autofahren generell, NACH der Fahrschulzeit wird im Straßenverkehr gelernt). Unbezahlbar in diesem Job ist offensichtlich die Erfahrung welche zwangsläufig gesammelt wird und mit jedem begleiteten Transport wächst.
Sicherlich ist jeder mal Berufsanfänger aber ganz ehrlich, Du kannst nicht ernsthaft vorhaben nach der Schulung ein Bf3 zu besteigen und allein nen Transport zu begleiten? Was ist denn das für ne Firma die sowas macht? Das würde ich als Einsteiger schon ablehnen. Ich würde erwarten das die ersten Transporte zusammen mit einem erfahrenen Kollegen an der Seite begleitet würden um ein gewisses Maß an Grundknowhow zu schaffen.
--
Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!
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033 — Direktlink
18.01.2010, 10:58 Uhr
Philo0311




Zitat:
ThorstenD postete
Naja, die BSK vermittelt in der "Schulung" nur ein absolutes Mindestmaß an Grundlagen, mehr aber auch nicht. Das man ein Bf3 nach der Schulung führen darf heißt ja noch lange nicht das man es auch kann. Ich habe inzwischen die Erfahrung gemacht (ich denke Bernd wird das bestätigen können) das erst auf der Straße richtig gelernt wird (ist wie mit dem Autofahren generell, NACH der Fahrschulzeit wird im Straßenverkehr gelernt). Unbezahlbar in diesem Job ist offensichtlich die Erfahrung welche zwangsläufig gesammelt wird und mit jedem begleiteten Transport wächst.
Sicherlich ist jeder mal Berufsanfänger aber ganz ehrlich, Du kannst nicht ernsthaft vorhaben nach der Schulung ein Bf3 zu besteigen und allein nen Transport zu begleiten? Was ist denn das für ne Firma die sowas macht? Das würde ich als Einsteiger schon ablehnen. Ich würde erwarten das die ersten Transporte zusammen mit einem erfahrenen Kollegen an der Seite begleitet würden um ein gewisses Maß an Grundknowhow zu schaffen.

Genau, zumindest mal ein paar Tage zu zweit.

Und bitte denke an eins: Die BSK Schulung ist von der Theorie her super. Aber versuche auch die Praxis zu sehen. Ich denke es ist kein Problem zu fragen, wie es der Fahrer vorne gerne hätte, aber vermeide es großspurig zu kommen, ihm deine Schulung auf die Nase zu binden und einen auf "alten Hasen" zu machen.

Den, beim nächsten Transport wird es nicht ein anderer Fahrer sein, sondern eher eine andere Begleitfirma bzw. ein anderer Begleiter....

Learning bei doing - kein Thema. Es ist kein Meister vom Himmel gefallen. Versuche aber, das lernen so zu gestalten, dass es keinen nervt bzw. ausbremst, und versuche, kongrete Fragen zu stellen! Ich helfe auch gerne Kollegen wenn sie neu sind - aber nur, wenn sie sich helfen lassen!
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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034 — Direktlink
18.01.2010, 13:08 Uhr
Torben.B



Danke für die Antworten aber ganz schnell gesagt lesen kann ich sehr gut nur seit meiner kindheit an behersche ich das schreiben nicht so gut auch das kommt in Deutschland vor.
Es soll mir auch keiner mein job ab nehmen nur halt mir sagen was man so anders machen kann beim nächsten mal ich hoffe ja auch und denke auch das ich die erste zeit mitfahren werde und lernen werde aber ich denke doch auch das jeder die chance haben soll ein neuen job anzufangen.


mfg torben
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035 — Direktlink
18.01.2010, 17:03 Uhr
Thorge



Hallo Torben,
wenn Du bei Deinen ersten (Allein-)Fahrten den Fahrer darauf hinweist, daß Du kein Profi bist, sollten alle Verständnis haben und Dich als "Anfänger" behandeln. Das ist in jedem Job so.
Allerdings verstehe ich Deinen Arbeitgeber nicht. Es wäre grob fahrlässig, wenn man einen Neuling, der noch nie dabei war, nur mit BSK-Ausbildung auf den Verkehr loslässt !
Jeder verantwortungsvolle Begleitservice würde Dich zunächst als Beifahrer bei einem Profi mitfahren lassen. Wenn Du dann später mit dem Profi als Beifahrer fährst und er Dich für tauglich hält, dann solltest Du über Deine erste Alleinfahrt nachdenken. Oder glaubst Du, irgendeine Schwerlastspedition würde einen Führerscheinneuling direkt unbesehen auf einen Schwertransport setzen ? Hier ist die Verantwortung der Betriebe gefragt, da der Gesetzgeber hier trotz allgemeinem Pragraphenwahn keine gute Vorgaben macht.
--
Viele Grüße !
Thorge
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036 — Direktlink
18.01.2010, 17:53 Uhr
Torben.B



Hy Thorge

Danke mehr wollte ich nicht wissen ich denke auch das ich erst mal als beifahrer bei bn den die firma hat ein guten namen und mir wäre es auch Tausend mal lieber ein paar wochen ein Profi auf die finger zu schauen den ich möchte ein gut job abgeben später.

Mfg aus Flensburg

Torben
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037 — Direktlink
18.01.2010, 17:58 Uhr
robertd




Zitat:
BBerndF3 postete
Ich glaube die Leute von der bhm,shm,khm laufen noch auf Anno 1992.
Klopf,Klopf, wir schreiben das Jahr 2009 (schlagendes Beispiel: Richtungs-
Aufbauende-Pfeile, wie in Österreich)

Was ist ein Richtungs-aufbauender-Pfeil?
Ich bin zwar Österreicher, aber dieser Begriff ist mir neu.


Danke für die Erleuchtung,


gruss robert
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038 — Direktlink
22.01.2010, 20:46 Uhr
Gast:BBerndF3
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Zitat:
robertd postete

Zitat:
BBerndF3 postete
Ich glaube die Leute von der bhm,shm,khm laufen noch auf Anno 1992.
Klopf,Klopf, wir schreiben das Jahr 2009 (schlagendes Beispiel: Richtungs-
Aufbauende-Pfeile, wie in Österreich)

Was ist ein Richtungs-aufbauender-Pfeil?
Ich bin zwar Österreicher, aber dieser Begriff ist mir neu.


Danke für die Erleuchtung,


gruss robert

Hallo Robert,
hiermit meine ich: Lichtzeichen im rückwärtigem Signalbild (WVZ).
Siehe www.sl-bf3.de , SL-BF3 im Einsatz
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039 — Direktlink
16.02.2010, 14:44 Uhr
meerjunge



Lieber Bernd,

es sei Dir versichert, dass die Verantwortlichen, die im BSK e.V. tätig sind, auch die Zeichen der Zeit erkannt haben und nicht "auf Anno 1992" laufen.

Es gehört jedoch einiges mehr dazu. Als verantwortungsvoller Fahrer eines Fahrzeuges mit WVZ - Anlage solltest Du wissen, dass die Anlage der Ansprechstellen Lagezentren der Polizei nicht in "Ablage P" gehören, sondern vielmehr dazu dienen sollen, vor Einfahrt in ein Bundesland zu klären, ob die genehmigte Strecke auch tatsächlich störungsfrei zu befahren ist. Oder aber ob es besser ist, einen Parkplatz anzufahren, da z.B. ein Unfall eine Vollsperrung verursacht haben könnte. Und dies hat nichts mit der vor Antritt der Fahrt zu prüfenden Befahrkeit des genehmigten Fahrtweges zu tun.

Als Profi kannst Du nicht verlangen, diese Ansprechstellen immer auf dem neusten Stand von einer Behörde präsentiert zu bekommen. Vielmehr ist in diesem Fall eine gewisse Eigenverantwortung gefragt. Wer täglich auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, sollte sich einige Telefonnummern aufschreiben und diese selbstständig aktuallisieren und vor allem auch nutzen.

Des weiteren ist in Deutschland auch klar geregelt, dass ein Fahranfänger nicht gleich einen Transport begleiten darf. Der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl seines Fahrpersonales und nachzuweisen, dass das eingesetzte Personal auch tatsächlich für die ausgeübte Tätigkeit geeignet ist und Erfahrung hat. Im E - Fall kann dies für alle Beteiligten sehr schnell zu einem sehr großen Problem werden.

Am Thema der richtungsaufbauenden Pfeil, sowie an vielen anderen Themen mehr, wird im übrigen schon sehr lange gearbeitet. Jedoch auch hier gilt, dass Reformen nicht von jeder Seite gewollt und / oder befürwortet werden. Willkommen im Förderalismus... und das liegt mit Sicherheit nicht am BSK e.V..

Einen Vergleich mit den in Österreich staatlich vereidigten Begleitorganen und deren Praxis verbietet sich aus heutiger Sicht von selbst, da wir in Deutschland momentan nicht über die rechtlichen Voraussetzungen verfügen.

PS: Man kann einen Schwertransport begleiten, man kann aber auch nur einfach hinterherfahren... und dies macht - aus meiner Sicht - dann den Unterschied!
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040 — Direktlink
16.02.2010, 16:04 Uhr
Philo0311




Zitat:
meerjunge postete
PS: Man kann einen Schwertransport begleiten, man kann aber auch nur einfach hinterherfahren... und dies macht - aus meiner Sicht - dann den Unterschied!

Sehr sehr guter Satz!

Denn muss ich mir merken
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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041 — Direktlink
19.02.2010, 10:47 Uhr
Jens P.



Hinterherfahrer gibt es leider viel zu viele.
Ihr müßt nur mal drauf achten wieviele BF3 während der gesamten Fahrt das Zeichen 101 setzen. Auch die "Nebenjobs" wie z.B. Nachlenken setze ich von einem BF3 Fahrer vorraus.
Ich finde dass die Schulung viel zu leicht ist. Es sollte gründlicher und länger geschult werden so wie in Niederlanden. Die Prüfung sollte auch schwieriger sein.

Allgemein sind die Gesetze für Schwertransporte veraltet.
In den Genehmigungsbehörden sitzen Schreibtischtäter die manchmal nichtmal wissen was sie dort genehmigen geschweigen denn wie so ein Fahrzeug überhaupt aussieht. Habe ich bei Leerfahrt in einem Bundesland Tagfahrt ohne besondere Auflagen muß ich im angrenzenden Bundesland nachts mit BF3 fahren. Selbst in manchen Bundeslandern (BaWü) wird man sich mit Fahrzeiten nicht einig.
Die Genehmigungen basieren immernoch auf die Zeit wo Schwertransporte nur 62km/h fahren durften. Die Zeiten sind lange vorbei.
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042 — Direktlink
19.02.2010, 14:57 Uhr
meerjunge



Viele nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben und Pflichten viel zu leicht. Und genau so entstehen auch die Aussagen, dass die Erst- und Nachschulungen einfach wären. Der vermittelte Stoff ist nicht das Problem, meist sind es diejenigen, die diesen dann täglich auf der Straße umsetzen sollen.

Wie bereits geschrieben, können wir uns in Deutschland aufgrund der gesetzlichen Lage nicht mit anderen Ländern und dortigen Verfahrensweisen vergleichen. Man arbeitet jedoch auch hier zu Lande intensiv daran. Ergebnis offen...

Welche Gesetze und / oder Vorschriften für Schwertransporte sind Deiner Meinung nach veraltet, Jens? Mich interessieren konkrete Fakten und Beispiele.

In Bezug auf nicht hamonisierende Fahrzeiten in einer Transporterlaubnis kann man dies nicht akzeptieren und begründen. Das ist Ländersache. Hingegen hat jeder Bescheidinhaber die Möglichkeit Beschwerde einzulegen bzw. dies bei den Behörden zu hinterfragen. Einige Bundesländer sind in Bezug auf Fahrzeiten strikter als andere, was mitunter an Erfahrungen, Streckenverläufen und deren Ausbau, der aktuellen Baustellensituation, dem Verkehrsaufkommen usw. liegen kann.

In Bezug auf die 62 km/h: dies liegt nicht an den Behörden. Vielmehr an den Fahrzeugherstellern und den begutachtenden aaS der Fahrzeugkombination. Ich denke, das ist auch gut so oder willst Du mir glaubhaft machen, dass es aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen sinnvoll wäre mit Gesamtzugabmessungen bei denen heute die 62 km/h vorgeschrieben sind, noch schneller zu fahren.

Wir fahren Schwertransporte und keine Wettrennen.

Letzter Teil gehört zwar nicht diesen Threadt...
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043 — Direktlink
19.02.2010, 16:13 Uhr
Jens P.




Zitat:
meerjunge postete
Viele nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben und Pflichten viel zu leicht. Und genau so entstehen auch die Aussagen, dass die Erst- und Nachschulungen einfach wären. Der vermittelte Stoff ist nicht das Problem, meist sind es diejenigen, die diesen dann täglich auf der Straße umsetzen sollen.

Sollen sich die Fahrer also einen IQ Test unterziehen?
In den Niederlanden dauert der einfache Lehrgang 4 Wochen und beinhaltet Theorie und Praxis. Bei der Prüfung würden schon mindestens die Hälfte der deutschen BF3 Fahrer durchfallen.


Zitat:
meerjunge postete
Wie bereits geschrieben, können wir uns in Deutschland aufgrund der gesetzlichen Lage nicht mit anderen Ländern und dortigen Verfahrensweisen vergleichen. Man arbeitet jedoch auch hier zu Lande intensiv daran. Ergebnis offen...

Dann werde ich es in meinem Berufsleben nicht mehr erleben.


Zitat:
meerjunge postete
Welche Gesetze und / oder Vorschriften für Schwertransporte sind Deiner Meinung nach veraltet, Jens? Mich interessieren konkrete Fakten und Beispiele.

Im ach so einigen Europa bekommen es noch nichtmal einzelne Bundesländer auf die Reihe Fahrzeiten zu synchronisieren. In Bayern gibts fast garkeine Sperrzeit- egal wie groß, lang und schwer und in Niedersachen braucht man schon für ne Schachtel Zigaretten als Ladung BF3 und Polizeibegleitung.
Ich halte Polizeibegleitung für Überflüssig. BF3 Fahrer sollten mehr Rechte bekommen aber auch das werde ich nicht mehr erleben. Wenn das soweit ist fliegen die Kinder mit Raumschiffen zur Schule.


Zitat:
meerjunge postete
In Bezug auf nicht hamonisierende Fahrzeiten in einer Transporterlaubnis kann man dies nicht akzeptieren und begründen. Das ist Ländersache. Hingegen hat jeder Bescheidinhaber die Möglichkeit Beschwerde einzulegen bzw. dies bei den Behörden zu hinterfragen. Einige Bundesländer sind in Bezug auf Fahrzeiten strikter als andere, was mitunter an Erfahrungen, Streckenverläufen und deren Ausbau, der aktuellen Baustellensituation, dem Verkehrsaufkommen usw. liegen kann.

Meinst Du nicht das sich alle Transporte ein wenig entzerren wenn wir variablere Fahrzeiten hätten?
Auch die Schwertransportparkplätze sind begrenzt und morgens geht bei uns der Kampf los einen Parkplatz zu finden.
Im Ausland gibts nicht solche Probleme.


Zitat:
meerjunge postete
In Bezug auf die 62 km/h: dies liegt nicht an den Behörden. Vielmehr an den Fahrzeugherstellern und den begutachtenden aaS der Fahrzeugkombination. Ich denke, das ist auch gut so oder willst Du mir glaubhaft machen, dass es aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen sinnvoll wäre mit Gesamtzugabmessungen bei denen heute die 62 km/h vorgeschrieben sind, noch schneller zu fahren.

Letztendlich entscheiden die Behörden in der §70 wie schnell wir fahren dürfen- auch wenn 80km/h zugelassen sind. Bei Nachläufertransporten kann ich die 62km/h verstehen aber nicht bei Sattelzug- oder Anhängerbetrieb.
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044 — Direktlink
20.02.2010, 07:48 Uhr
Gast:BBerndF3
Gäste



Zitat:
meerjunge postete
Des weiteren ist in Deutschland auch klar geregelt, dass ein Fahranfänger nicht gleich einen Transport begleiten darf. Der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl seines Fahrpersonales und nachzuweisen, dass das eingesetzte Personal auch tatsächlich für die ausgeübte Tätigkeit geeignet ist und Erfahrung hat. Im E - Fall kann dies für alle Beteiligten sehr schnell zu einem sehr großen Problem werden.

Naja,
würde mich mal brennend Interessieren in welcherm Gesetz/Verordnung die Grundvoraussetzungen zum Begleiten von Schwertransporten definiert werden.
Hab ein Fahrschul-Lehrer mal gefragt, ausser einem "ÖH, Schwertransport-Was???"
Naja, die sollten es doch eingendlich Wissen !? oder?.

Dieser Post wurde am 20.02.2010 um 07:58 Uhr von BBerndF3 editiert.
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045 — Direktlink
20.02.2010, 13:56 Uhr
CraneWatch (†)




Zitat:
meerjunge postete
... Der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht bei der Auswahl seines Fahrpersonales ...

... diese Sorgfaltspflicht gibt es z. B. bei der Auswahl von Kranfahrern auch - aber woher nimmst Du den grenzenlosen Optimismus auch zu Glauben das dieser Pflicht genüge getan wird ? Schau Dir doch nur mal an wer teilweise auf welchen Geräten und Fahrzeugen "rumreited"!


Zitat:
... Fahrpersonales und nachzuweisen, dass das eingesetzte Personal auch tatsächlich für die ausgeübte Tätigkeit geeignet ist und Erfahrung hat.

Wem gegenüber und wann hat der Arbeitgeber denn diesen Nachweis zu bringen ? Im Zweifelsfall doch immer erst vor Gericht wenn´s denn eh schon zu spät ist ! ... und meist findet er dann auch noch einen guten Rechtsanwalt der den äußerst fachkundigen Richtern dann auch noch nachweist das er ( der Arbeitgeber ) dafür nun überhaupt nichts konnte !

Wo bitte ist denn das nun genau gesetzlich geregelt ? Mir - und einigen anderen hier - muß da was entgangen sein ! Klär uns doch bitte mal auf.

( in Post 42 forderst Du selber konkrete Fakten und Beispiele - die bring Du nun bitte auch mal )

Dieser Post wurde am 20.02.2010 um 13:58 Uhr von CraneWatch editiert.
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046 — Direktlink
20.02.2010, 18:41 Uhr
Harry K.



Hi zusammen,

grundsätzlich möchte ich mal feststellen, dass hier ein interessantes Thema diskutiert wird und wie könnte es anderst sein - gebe ich auch meinen Senft aus der Sicht eines "Sesselpubsers" dazu.

BF-3 Ausbildung: Hier besteht seit Jahren Änderungsbedarf - da sind sich hier wohl die meisten User einig. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich erst etwas ändert, wenn die Polizeibegleitung der Transporte abgeschafft und das neue Begleitsystem (BF-4??) eingeführt ist.
Bernd sprach es schon an, dass die BF-3 Fahrer mehr Rechte bekommen sollten - das wird dann der Fall sein, denn küftig dürfen diese Fahrer dann auch verkehrsregelnd tätig werden ..... ähnliches gibt es ja schon seit Jahren in Österreich. Wer sich mal die Mühe macht und deren Ausbildungsplan ansieht, der kann nur über die momentane BF-3 Ausbildung grinsen......

Änderung der Gesetzte/VwV`en: Jens - Du wirst es erleben...... Die Landesbeauftragten von Vemags haben eine Eingabe beim BLFA gemacht, dass die VwVèn zu §§ 29 Abs. 3 und 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO sowie die RGST 92 dringend überarbeitet werden müssen. In seiner letzten Sitzung im Jnauar wurde beschlossen, dass unter Federführung von Bayern eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die die Vorschriften überarbeiten sollen....... im März soll es losgehen......

Die StVO wird ebenfalls ergänzt, denn das internetbasierende Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren "Vemags" muss rechtlich verankert werden.

Sorgfaltspflicht: Die einzigste Vorgabe in diesem Bezug gibt es nur für die Fahrer von erlaubnis- und genehmigungspflichtigen Fahrzeugen in besagter Ausnahme nach § 70 StVZO......"Der Fahrzeughalter darf nur geschultes Personal einsetzten - die Belehrungen des Fahrpersonals sind sinngemäß aktenkundig zu machen....." Fpr einen BF-3 Fahrer gibt es ähnliches nicht - hat er seinen Schein bestanden - kann und darf er jeden Transport begleiten.......genauso wie der Führerscheinneuling sofort Autofahren darf.......

Das dies alles nicht von heute auf morgen zu machen ist, muss ich wohl nicht näher erklären.....

Unterschiedliche Auflagen: Jens - am 1. Januar hatte ich mein 20-jähriges "Firmenjubiläum".....seither rede ich mir das Maul über einheitliche Auflagen von Nord nach Süd und von Ost nach West fusselig. Es ist auch nicht so einfach wie man es sich vorstellt, denn jeder Antrag ist ein Einzelfallprüfung und findet eben an den vorhandenen Gegebenheiten statt. (Fahrbahnbreiten, Baustellen, Verkehrsbeschränkungen wie Lkw-Überholverbote ect.) Ich kann die A 3 nach München nicht mit der A 5 nach Basel oder die A 1 nach Hamburg nicht gleich behandeln und somit liegt es in der Natur, dass Du für den gleichen Transport unterschiedliche Auflagen bekommst (auch innerhalb eines Bundeslandes) - und da meine ich jetzt nicht nur die Fahrzeiten...... Ich gebe Dir aber recht, wenn mein Kollege in Hannover für einen 2-er Konvoi mit 4,2 m Höhe (sonst Normmaße!!!) Nachtfahrt vorschreibt.... Für mich findet da keine Einzelfallprüfung statt - da hat ganz einfach ein "Obersesselpubser" etwas festgelegt, dass mal so was von voll an der Realität vorbei geht..... Du sagtest es - denen fehlt ganz einfach der Bezug zur Praxis - die wissen gar nicht was auf der Bahn abgeht.
Bei jedem Kurs den ich gebe, "nötige" ich fast die mehrheitlich weiblichen Sachbearbeiter, dass sie raus zu den Transporten sollen und sich mal ansehen, wie ihre Auflagen umgesetzt werden oder eben nicht......
Alle die das schon gemacht haben, machen das je nach Unterstüzung des bereits genannten "Ober...." immer wieder. Gleiches passiert auch bei den Schwertransportkontrollen hier im Süden...... die Jungs und Mädels sollen ruhig mal Bescheide anderer Behörden "prüfen" und die ganze Nacht draußen sein....
(Vielleicht sind wir hier im Süden auch ein wenig exotisch......)

62 km/h: Das hat ja der "Meerjunge" bereits erläutert - das ist eine Auflage aus der § 70 StVZO-Ausnahme die je nach Gutachten von den RP`s eben übernommen wird.

Der namenslose Meerjunge liegt aber m. E. nach mit seiner Aussage falsch, dass ein neuer BF-3 Fahrer keine Tranbsporte begleiten darf. Wenn er einen Schein hat, kann und darf er jeden Transport begleiten, sofern er einen Auftrag bekommt. Die Sorgfaltspflicht im Bezug auf die Fahrerauswahl gibt es nur bei genehmigungspflichtigen Transporten in der § 70 StVZO-Ausnahme......."nur geschultes Personal einsetzten und regelmässig zu belehren ect" - beim BF-3 Fahrer gilt wie beim Führerscheinneuling - hat er den Schein - darf er auch fahren und begleiten......
Da ich ja auch nicht Allwissend bin, kann mir der Meerjunge gerne etwas anderes mitteilen......

Polizeiliche Rufnummern: Also meine Nummer für BW -Landespolizeidirektion Karlsruhe stimmt seit 1992 immer noch - sie wurde meines Wissens nur einmal überarbeitet - aber was hindert Dich Bernd daran - Dir die geänderten Nummern über das Internet zu besorgen und dann zu notieren?? Hin und wieder rufen BF-3 UNternehmer bei mir an und fragen ob sich die Nummern geändert haben weil sie die Listen für ihre Fahrer überarbeiten......wo ein Wille ist, ist auch ein Weg....... Zum Sinn und Zweck hat der Meerjunge bereits richtig geantwortet - würde es jeder BF-3 Fahrer machen, dürfte nie ein Transport in eine neue Dauerbaustelle oder Tages/Nachtbaustelle reinfahren...... aber so 1-3 bekannte Fälle im Vierteljahr haben wir immer zu berichten, obwohl bei uns im Süden jede Tages/Nacht/Dauerbaustelle im Netz unter www.baustellen-bw.de aktuell mit Durchfahrtsbreiten nachzulesen sind......und entsprechend sind auch meine "Auskünfte" bei einer solchen Fehlfahrt nicht wirklich freundlich......

Soderle - hoffe ein paar interessante Fakten gepostet zu haben.....

Gruß aus dem Süden

Harry
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Gruß aus dem Süden

Harry
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047 — Direktlink
20.02.2010, 19:03 Uhr
Jens P.



Danke Harry!
Ich hoffe das Du dort auch die Finger zwischen hast da Du praxiorientiert bist und weißt was Du genehmigst.
Gehen die Wünsche von uns Transport- und BF3 Fahrern auch mit ein?
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048 — Direktlink
24.02.2010, 13:36 Uhr
meerjunge



Guten Tag zusammen,

nein Jens, ich denke nicht, dass ein Fahrer einen solchen Test machen sollte. Ich meine, dass die in den deutschen Schulungen vermittelten Inhalte nicht die Schlechtesten sind. Das System, aus heutiger Sicht und Gesetzeslage, gut funktionieren kann, wenn denn von allen richtig umgesetzt.

Wie Du sicherlich weißt, gibt es in Deutschland mittlerweile eine bindende Prüfung, zumindest bei der Erstschulung. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Was daraus dann in der Praxis gemacht wird, ist das eigentliche, auch von Dir angesprochene, Problem. Und dann bin ich wieder bei meiner Aussage vom begleiten und hinterherfahren.

Wie Harry richtig geschrieben hat, gibt es zahlreiche Bemühungen in Sachen Überarbeitung der RGST´92, §§ 29, 46 StVO und § 70 StVZO. Ebenso bei VEMAGS, wenn gleich dies eine gesonderte Sache ist. Auch kann ich definitiv bestätigen, dass es Arbeitsgruppen gibt, die sich zum Beispiel mit der Weiterentwicklung des Konzeptes der heutigen BF - Fahrzeuge beschäftigen. Ein anderes großes Thema ist momentan die Privatisierung der Abfahrtskontrollen.

Natürlich vertrete auch ich die Meinung, dass Reformen notwendig sind, aber ich gebe auch zu bedenken, dass hier - Harry nannte es "Seselpupser" - erstmal die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Ich nannte das Föderalismus. Deshalb bin ich vorsichtig mit der Aussage, ob diese Reformen, gerade in Bezug auf die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf das Fahrpersonal von privaten Begleitfahrzeugen, erstens politisch gewollt und (zeitnah) durchsetzbar sind und zweites, ob der Jens das in seinem Berufsleben erlebt. Ich schrieb Ergebnis offen.

Ich stelle Euch noch mal die konkrete Frage, was noch genau empfindet Ihr als reformbedürftig in Bezug auf §§ 29, 46, 70 Und RGST? Dass man nicht, wie nun gemeinsam festgestellt wurde, die unterschiedlich genehmigten Fahrzeiten und / oder Auflagen, die ganz andere Ursachen haben können, beispielhaft hier benennen kann, haben wir geschrieben. Hier spielen eben andere, ich denke auch nachvollziehbare Gründe hinein.

Bezüglich der Aussage zum Einsatz von unerfahrenen Kraftfahrern bei Transportbegleitungen gehe ich natürlich konform mit der Aussage, dass jeder "Neuling" dürfte. Aus dieser Sichtweise ohne Frage. Ich möchte mich konkretisieren, bleibe trotzdem bei meiner Aussage und ja, wir und viele andere praktizieren das so, als das ich mich auf das Arbeitsrecht bezog. Die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers / Selbstständigen umfasst unter anderem alle Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Werten seiner Arbeitnehmer und Anderer bei der Regelung seines täglichen Geschäftsbetriebes zu treffen, zum Beispiel im Punkt der Unfallverhütung.

Die von Harry zittierte Auflage im Bescheid dient da wenig und regelt auch nicht den Einsatz von unerfahrenem Personal, da jeder, der den Berechtigungsschein erlangt hat, geschult - im Sinne dieser Auflage - ist.

Und nun, CraneWatch, bin ich bei meinem Optimismus und ich kann nur für mich schreiben. Bereits an diesem Punkt, bei der Auswahl des Personales und deren Ausbildung fängt die Qualitätsarbeit eines Begleit-, Kran-, Schwertransportunternehmens an. Leider unterscheidet sich dies in der Praxis an oft zu findenden Missständen. Daran muss als allererstes in der Branche gearbeitet werden.
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049 — Direktlink
24.02.2010, 19:24 Uhr
CraneWatch (†)



Sorry, meerjunge, geht nicht anders ...


Zitat:
... Wie Harry richtig geschrieben hat, gibt es zahlreiche Bemühungen in Sachen Überarbeitung der RGST´92, §§ 29, 46 StVO und § 70 StVZO. Ebenso bei VEMAGS, wenn gleich dies eine gesonderte Sache ist. Auch kann ich definitiv bestätigen, dass es Arbeitsgruppen gibt, die sich zum Beispiel mit der Weiterentwicklung des Konzeptes der heutigen BF - Fahrzeuge beschäftigen.

Diese Bemühungen sind ja löblich - aber wichtig wäre das man da endlich mal Praktiker mit ins Boot holt. Es hilft nichts wenn an diesen Beratungen leitende Angestellte, Disponenten oder sonstige "Schreibtischtäter" teilnehmen ! Die Leute die draußen mit dem BF 3, dem Schwertransport oder dem Großkran hantieren gehören mit an den Tisch ( selbst auf die Gefahr hin das Ihr dann noch extra einen Dolmetscher braucht ) !!


Zitat:
... Ich stelle Euch noch mal die konkrete Frage, was noch genau empfindet Ihr als reformbedürftig in Bezug auf §§ 29, 46, 70 Und RGST?

Nun versucht doch nicht gleich alles auf den Kopf zu stellen ! Sollte man nicht mal mit dem "Feintuning" bei der Umsetzung der vorhandenen Regelungen anfangen ? Da haben sich mittlerweile so viele Dinge eingeschlichen und manifestiert die absolut realitätsfremd sind, sehr viel Geld kosten und der arbeitenden Bevölkerung das Leben schwer machen ...

Warum darf z. B. ein Frischfleischtransporter mit Sonntagsgenehmigung 10 Gewichts-% "Beiladung" mitnehmen und ein Schwertransporter mit 50 to Kran-Ballast darf keine 3 Gewichts-% Beiladung in Form des Kranfahrer-PKW mitnehmen ? Das hat Hundertschaften von Diponenten und LKW-Fahrern schon Punkte eingebracht.

Warum dürfen z.B. ein Kran der 300 to-Klasse ( GG 62 - 84 to ) und seine Zubehör-LKW mit je 50 to Ballast und sonstigem Kranzubehör ( GG jeweils ca. 85 to ) nicht im Konvoi mit einem BF 3 fahren. Die heutigen >500 PS-LKW halten locker mit dem Kran mit und der ganze Konvoi ist bei weitem nicht solch eine "Wanderbaustelle" wie die Fa. Y-Reisen mit 30 Fahrzeugen im 45 km/h Tempo auf der BAB !

Warum dürfen Schwer- und vor allem Volumentransporte in vielen Ländern weltweit nur bei Tageslicht fahren aber in Deutschland nur NACHTS ? Habt Ihr Angst der Fahrer könnte zuviel sehen ?

Wie kann es angehen das eine Fa. für eine An- und Abfahrt von der BAB zur Baustelle mit 500 to Kran und Zubehör LKWs eine Genehmigung mit Polizeibegleitung ( wg. Brücken ) bekommt - keine acht Tage später von der gleichen Behörde nur für die Abfahrt ( wg. geändertem Zielort ) bis zur BAB über die gleiche Strecke aber eine Genehmigung OHNE Polizei bekommt ?

... hab da noch einen ganzen Sack voll weiterer Beispiele ...


Zitat:
... Die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers / Selbstständigen umfasst unter anderem alle Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Werten seiner Arbeitnehmer und Anderer bei der Regelung seines täglichen Geschäftsbetriebes zu treffen ...

Da isser wieder - Dein grenzenloser Optimismus !
Schon mal drüber nachgedacht das z. B. ein 5-Achs-Kran von 6.oo bis 9.oo Uhr Sperrzeit hat, also schon vor 6.oo auf der Baustelle sein muß und von 15.oo bis 19.oo Uhr wieder Sperrzeit hat und erst danach zur Firma zurück oder zur nächsten Baustelle fahren darf ? Nun rechne mal je zwei Stunden Anfahrt und Abfahrt von und zur Baustelle - dann bist Du bei 17 Std. ! Wie geht denn das mit den einschlägigen Gesetzen zusammen ? Oder glaubst Du der Fahrer wird zwischendurch abgelöst ? Was glaubst Du wo in diesem Gewerbe die oftmals regelmäßigen 300 Arbeitsstunden/Monat herkommen ?


Zitat:
Und nun, CraneWatch, bin ich bei meinem Optimismus und ich kann nur für mich schreiben. Bereits an diesem Punkt, bei der Auswahl des Personales und deren Ausbildung fängt die Qualitätsarbeit eines Begleit-, Kran-, Schwertransportunternehmens an. Leider unterscheidet sich dies in der Praxis an oft zu findenden Missständen. Daran muss als allererstes in der Branche gearbeitet werden.

Noch viel schöner wäre es natürlich wenn die Genehmigungsbehörden bei der Auswahl ihrer Sachbearbeiter ähnlich hohe Maßstäbe anlegen würden - denn wenn man sich das teilweise so anschaut ... !!!

Dieser Post wurde am 24.02.2010 um 19:29 Uhr von CraneWatch editiert.
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