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075 — Direktlink
27.01.2011, 14:19 Uhr
Kran-Freak-Domu (†)



Hallo @ Harry
Besten Dank für Deine erklärenden Worte.Sie haben mir weiter geholfen.
--
Wie immer m.f.G. aus der schönsten Stadt im Pott.
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076 — Direktlink
16.06.2011, 22:58 Uhr
Rocky213

Avatar von Rocky213

Hallo ihr Fachleute!

Benötige einmal euren Rat! Gemäß BSK muss ja nun die WVZ-Anlage auf mind. 2m Höhe beginnen! Soweit richtig?

Jetzt meine Frage dazu:

Kann ich diese WVZ auch auf einen Kofferanhänger aufbauen? Schließlich kann ich da ja auch die gesamte Ausrüstung verstauen, die vorgeschrieben ist!

Hintergrund des Ganzen ist, das ich mich nach Beendigung meines Wehrdienstes(15 Jahre) selbständig machen möchte. Sozusagen das Hobby zum Beruf machen.

Ich aber zweigleisig fahren möchte, zum einen Begleitung und zum anderen als Mentor für Ladungssicherung.

Für den Bereich Ladungssicherung beschaffe ich auch einen Anhänger mit dem dafür notwendigen Ausbildungsmaterial. Dem entsprechend möchte ich mir ein Zugfahrzeug(VW Amarok) zwecks Werbewirkung beschaffen und dann nur umhängen, je nach Auftrag!

Bitte nur ernst gemeinte Antworten, wie so meistens hier!

Gruß
Christian
--
Schöne Grüße aus dem Westerwald wünscht SCHOLPP-Fan No.1 Christian!
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077 — Direktlink
16.06.2011, 23:08 Uhr
Philo0311




Zitat:
Rocky213 postete
Hallo ihr Fachleute!

Benötige einmal euren Rat! Gemäß BSK muss ja nun die WVZ-Anlage auf mind. 2m Höhe beginnen! Soweit richtig?

Jetzt meine Frage dazu:

Kann ich diese WVZ auch auf einen Kofferanhänger aufbauen? Schließlich kann ich da ja auch die gesamte Ausrüstung verstauen, die vorgeschrieben ist!

Hintergrund des Ganzen ist, das ich mich nach Beendigung meines Wehrdienstes(15 Jahre) selbständig machen möchte. Sozusagen das Hobby zum Beruf machen.

Ich aber zweigleisig fahren möchte, zum einen Begleitung und zum anderen als Mentor für Ladungssicherung.

Für den Bereich Ladungssicherung beschaffe ich auch einen Anhänger mit dem dafür notwendigen Ausbildungsmaterial. Dem entsprechend möchte ich mir ein Zugfahrzeug(VW Amarok) zwecks Werbewirkung beschaffen und dann nur umhängen, je nach Auftrag!

Bitte nur ernst gemeinte Antworten, wie so meistens hier!

Gruß
Christian

Es steht ja nirgends was von Kraftfahrzeug, also expliziet mit Motor, zumindest habe ich auf die schnelle nichts gefunden.

ABER:

In der Praxis taugt das nicht...

Das BF3 muss flink wie ein Hase sein, rechts, links, und vorallem dann auch mal zurück... manchmal paar Meter, manchmal auch mehr. Und wenn du dann mit dem Gespann rangieren anfängst, wird jeder Fahrer glaube ich einen Koller bekommen.

Ich würde davon abraten.

Lieber machst dir auf den Amarok ein Hardtop drauf und machst die Anlage teilw. stationär drauf.

Ich würde mit der Anhängerlösung nicht glücklich werden, vorallem da ich dann hinten zu wenig sehen würde...
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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078 — Direktlink
16.06.2011, 23:18 Uhr
Rocky213

Avatar von Rocky213

Klingt plausibel! Mal wieder nicht weiter gedacht, war oder ist ja im Moment nur eine Idee. Dachte halt bloß, gerade wegen der Wiegenausstattung, wäre das eine Alternative(vom Platz her). Denn die Mobile Waage ist ja nun nicht gerade wenig Material, zudem noch die Menge Distanzmatten. Das sollte irgendwie alles mit drauf und ich hatte keine Lust mir einen großen Sprinter zu zulegen! Jetzt muss ich dann ja wohl doch was in der Art holen!
--
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079 — Direktlink
16.06.2011, 23:23 Uhr
Philo0311




Zitat:
Rocky213 postete
Klingt plausibel! Mal wieder nicht weiter gedacht, war oder ist ja im Moment nur eine Idee. Dachte halt bloß, gerade wegen der Wiegenausstattung, wäre das eine Alternative(vom Platz her). Denn die Mobile Waage ist ja nun nicht gerade wenig Material, zudem noch die Menge Distanzmatten. Das sollte irgendwie alles mit drauf und ich hatte keine Lust mir einen großen Sprinter zu zulegen! Jetzt muss ich dann ja wohl doch was in der Art holen!

Schau Dir mal die BF3 Ausstattung nach BSK Richtlinie genau an...
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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080 — Direktlink
17.06.2011, 10:02 Uhr
Rocky213

Avatar von Rocky213

Allso, ich bin schon ausgebildet! Das heißt ich war schon in Vallendar zum Lehrgang, habe zudem noch meinen Wiegemeister gemacht und wollte parallel zum Begleiten, auch das Verwiegen der Transporte übernehmen. Das die Wiegeuasstattung nicht zum Umfang der BF3 Ausrüstung gehört ist mir bewusst. Ist im obigen Post bestimmt falsch verstanden worden.
--
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081 — Direktlink
17.06.2011, 10:04 Uhr
Philo0311



Gut, dann bin ich ja froh

Ne, im Ernst.

Entweder großer Sprinter wo alles rein geht (wird aber Gewichtmäßig eng)

Oder fürs verwiegen einen Anhänger...

Aber nur Anhänger wie gesagt halte ich für unpassend...
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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082 — Direktlink
17.06.2011, 10:43 Uhr
Rocky213

Avatar von Rocky213


Zitat:
Philo0311 postete
Gut, dann bin ich ja froh

Ne, im Ernst.

Entweder großer Sprinter wo alles rein geht (wird aber Gewichtmäßig eng)

Oder fürs verwiegen einen Anhänger...

Aber nur Anhänger wie gesagt halte ich für unpassend...

Genau deswegen, das Gewicht wird das Problem! Ich bin zwar im Besitz vom CE-Führerschein, wollte aber nicht unbedingt über 3,5to fahren!
--
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083 — Direktlink
17.06.2011, 23:11 Uhr
david.s



misch ich mich auch mal ein :

wie wäre es mit nem 7.5tonner? da müsste doch locker alles reingehen
oder? und rangieren ist auch nicht das größte problem mit soetwas.

was halten die experten davon?
--
gruß ausm Schwaben land david.s

• lebe jeden tag als wäre es dein letzter, denn eines tages wirst du recht haben. •
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084 — Direktlink
18.06.2011, 01:01 Uhr
Philo0311




Zitat:
david.s postete
misch ich mich auch mal ein :

wie wäre es mit nem 7.5tonner? da müsste doch locker alles reingehen
oder? und rangieren ist auch nicht das größte problem mit soetwas.

was halten die experten davon?

3,5t bzw. 4,6t Transporter reicht auch schon
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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085 — Direktlink
18.06.2011, 10:05 Uhr
ThorstenD

Avatar von ThorstenD

7,5 Tonner als BF3 wird das BaSt nicht mitmachen denke ich. Ich wüßte jedenfalls nicht das es für soetwas jemals eine Abnahme gegeben hätte.


Ich möchte aber mal meine Idee zum Besten geben die ich seinerzeit als ich den Dodge Ram (wurde u.a. mal als BF2 genutzt) noch besaß, hatte:
Basisfahrzeug Pickup:
schlicht eingerichtete, absetzbare Wohnkabine mit BF3 Ausrüstung

(dann als Zusatz in deinem Fall Rocky):
zweite Leerkabine (natürlich auch absetzbar) als "Transportbox" für deine Wiegeutensilien etc.

Zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Ist allerdings Kostenmäßig keine ganz kleine Nummer.
--
Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

Dieser Post wurde am 18.06.2011 um 10:07 Uhr von ThorstenD editiert.
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086 — Direktlink
18.06.2011, 10:18 Uhr
Rocky213

Avatar von Rocky213

@ThorstenD:
Zu der BaSt: die haben eigentlich nichts mit der Fahrzeugabnahme zu tun, die genehmigen ja nur die WVZ-Anlagen und schreiben die Ausrüstung vor! BSK kann da auch nichts gegen sagen! Und wenn ein Schwertransport über die Straße fährt, wird wohl ein 7,49 auch durch passen!;-) Schließlich gehen ja sogar schon Rettungsdienste Richtung 7,49to! Oder?
--
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087 — Direktlink
18.06.2011, 11:30 Uhr
ThorstenD

Avatar von ThorstenD

Zu der Diskussion will ich eigentlich garnicht aber dennoch:
Die BAST nimmt eine lichttechnische Prüfung der WVZ UND eine Prüfung des rückwärtigen Signalbildes (das besteht eben nicht nur aus der WVZ) vor. Zudem bedarf das rückwärtige Signalbild eben auch noch der Freigabe des BMV welche beim BMV oder aber eben wieder der BAST zu beantragen ist.
In diesem Zusammenhang muss meines Erachtens das rückwärtige Signalbild in Summe an einem 7,5 Tonner montiert durchaus durch die Prüfung der BAST, je nachdem wie die gesamte Anlage auf/an dem 7,5 Tonner montiert ist.

Soviel mir bekannt ist werden die rückwärtigen Signalbilder immer nur für bestimmte Fahrzeugtypen (z.B. T5/Sprinter, etc.) freigegeben. Kommt also nun ein neues Basisfahrzeug für die Verwendung einer Signalanlage in Betracht müsste BMV/BAST die Signalanlage auch für dieses Fahrzeug freigeben.

Ich bin aber am 15.7. eh wieder in Vallendar, dann werd ich das in der Pause mal ansprechen.
--
Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

Dieser Post wurde am 18.06.2011 um 11:34 Uhr von ThorstenD editiert.
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088 — Direktlink
18.06.2011, 12:10 Uhr
Philo0311




Zitat:
ThorstenD postete
Zu der Diskussion will ich eigentlich garnicht aber dennoch:
Die BAST nimmt eine lichttechnische Prüfung der WVZ UND eine Prüfung des rückwärtigen Signalbildes (das besteht eben nicht nur aus der WVZ) vor. Zudem bedarf das rückwärtige Signalbild eben auch noch der Freigabe des BMV welche beim BMV oder aber eben wieder der BAST zu beantragen ist.
In diesem Zusammenhang muss meines Erachtens das rückwärtige Signalbild in Summe an einem 7,5 Tonner montiert durchaus durch die Prüfung der BAST, je nachdem wie die gesamte Anlage auf/an dem 7,5 Tonner montiert ist.

Soviel mir bekannt ist werden die rückwärtigen Signalbilder immer nur für bestimmte Fahrzeugtypen (z.B. T5/Sprinter, etc.) freigegeben. Kommt also nun ein neues Basisfahrzeug für die Verwendung einer Signalanlage in Betracht müsste BMV/BAST die Signalanlage auch für dieses Fahrzeug freigeben.

Ich bin aber am 15.7. eh wieder in Vallendar, dann werd ich das in der Pause mal ansprechen.

Thorsten schau, Hartinger hat auch ein schweres BF3 - und das ist voll legal:

https://www.hansebubeforum.de/extern/dienstleister/img199.imageshack.us/img199/6402/i263custom.jpg

Bildquelle: https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=14264&pagenum=1#171599
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi

Dieser Post wurde am 18.06.2011 um 12:11 Uhr von Philo0311 editiert.
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089 — Direktlink
18.06.2011, 12:59 Uhr
ThorstenD

Avatar von ThorstenD


Zitat:
Philo0311 postete
Thorsten schau, Hartinger hat auch ein schweres BF3 - und das ist voll legal:

https://www.hansebubeforum.de/extern/dienstleister/img199.imageshack.us/img199/6402/i263custom.jpg

Bildquelle: https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=14264&pagenum=1#171599

Hmmm, dann müssten sich die Bestimmungen aber schon ein wenig geändert haben denn die Unterkante der WVZ über Fahrbahn hat laut Verkehrsblatt Dokument Nr. B3422 - Version 92.1 MINDESTENS 2000mm zu betragen. Das ist bei diesem BF mit Sicherheit nicht der Fall.

Die Diskussion ist aber auch eher müßig. In der Praxis sieht man immer mal wieder BF3 die der reinen Lehre und grauen Therorie nach garkeine BF3 sein dürften.
Wenn jemand ein BF3 auf 7,5Tonner Basis bauen möchte dann kann er das ja gerne tun, ich persönlich hab nix davon und auch nix dagegen. Ob es an irgendeiner Stelle damit Probleme gibt kann mir persönlich völlig egal sein, da muss der Fahrer bzw. Halter des Fahrzeuges mit Leben. Wenn der das kann ist doch alles in bester Ordnung.
--
Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

Dieser Post wurde am 18.06.2011 um 13:04 Uhr von ThorstenD editiert.
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090 — Direktlink
18.06.2011, 13:45 Uhr
Rocky213

Avatar von Rocky213

@ThorstenD
oh ja bitte, frag mal nach in Vallendar. Würde mich brennend interessieren, was die von der BSK dazu meinen. Also schon mal vielen Dank für das fragen! Ich werde das wohl nicht schaffen in den nächsten vier Monaten(bin rund 6000km weit weg), also nicht wundern, wenn nicht gleich eine Antwort kommt. Aber noch bin ich ja da!

Und übrigens, die untere Kannte der WVZ beim Unimog liegt bei 2,05m!;-)
--
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Dieser Post wurde am 18.06.2011 um 13:47 Uhr von Rocky213 editiert.
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091 — Direktlink
18.06.2011, 23:30 Uhr
Gast:BBerndF3
Gäste


Hallo Leute,
sehr Interessant das neue Thema!
Nun gebe ich auch mal mein Senf dazu.
@ Rocky213,
deine Idee ist sehr Interessant (Universal-Transport?) und im Ansatz auch gut. Stand der Dinge ist aber auch das BF3-Fzg. über 2,8to ein Fahrten-Nachweis(Lenk&Ruhezeiten) zu führen haben.
Und Ja, wenn mann das BF3-Fzg. als Sonderfahrzeug in den Fahrzeugpapieren eintragen lässt geht es auch bis 3,499to.
Anhängerkupplung ist auch so ein spezielles Thema! (Gesetzgeber)
@Thorsten
muss dich leider korregieren, eine Freigabe über das BMVBS (Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) gibt es nicht mehr. Es gilt nur noch die BaST-Abnahme! Muß in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden (TÜV).
@ Philo0311
https://www.hansebubeforum.de/extern/dienstleister/img199.imageshack.us/img199/6402/i263custom.jpg
Lässt sich auch wieder hervorragend darüber Streiten?!
(FÜR Die, die es wirklich ernsthaft machen und sich an die Richtlinien RGST92 "Rückwärtiges Signalbild" halten; und dann solche Bilder Sehen; muss es doch "ein Schlag in die Fresse" sein).

Dieser Post wurde am 18.06.2011 um 23:56 Uhr von BBerndF3 editiert.
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092 — Direktlink
19.06.2011, 00:59 Uhr
Philo0311



Ja Bernd,

das ist es. Vorallem wenn man bedenkt, wieviel anderen etwas verwehrt bleibt, bzw wie manch andere BF3 rumfahren. Wie ein Christbaum, wo das Signalbild meiner Meinung nach auch zerstört ist.

Fakt ist, dass es immer ausnahmen gibt!
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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19.06.2011, 01:07 Uhr
ThorstenD

Avatar von ThorstenD

@Rocky:
Oha, hab ich mich ja ganz schön verschätzt. Hätt nicht geglaubt das das mind. 2m sind, hätt um die 1,8m getippt. Dennoch, wie Bernd schon schrieb, das rückwärtige Signalbild beim Mog ist nicht das was die Richtlinie eigentlich vorgibt.

@Bernd:
Danke für´s Update bzgl. BMVBS und BAST was die Freigabe angeht. Wenn man sich nicht ständig damit beschäftigt und damit zu tun hat geht halt doch einiges an einem vorüber...
--
Gruß Thorsten

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094 — Direktlink
19.06.2011, 01:32 Uhr
Gast:BBerndF3
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Danke @ Thorsten/Philipp&Rocky213
so macht ein Thread Spass!!!
Ruhig, konstruktiv, ernstgemeint!
Danke Euch dreien!
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095 — Direktlink
25.06.2011, 02:01 Uhr
Gast:BBerndF3
Gäste


Hallo,
ich habe da noch ein kleines Update ;-)
Zitat von Thorsten:
Die BAST nimmt eine lichttechnische Prüfung der WVZ UND eine Prüfung des rückwärtigen Signalbildes (das besteht eben nicht nur aus der WVZ) vor.

Ich hab mal gegoogelt und habe das gefunden !
http://bf3-anlagen.de/resources/Freigabepr$C3$BCfung+BF3+Anlage.pdf
Seht euch mal die Fotos an - ohne Worte -

Anmerkung: ES GEHT HIER UM DIE BAST!!!
Ich will hier keine Defamieren oder so, aber wie Verhält es sich denn wenn eine Schwerlastkontrolle ist und die Polizei das rückwärtige Signalbild beanstandet, sprich das BF3 still legt weil es nicht dem Merkblatt entspricht !
Wo ist die gesetzliche Handhabe, weil bundesbehördlich Abgesegnet (BaSt)
(wie jeder weis darf sich auch die Polizei nicht über behördliche Anordnungen/Erlaubnisse hinwegsetzen).

Dieser Post wurde am 25.06.2011 um 02:20 Uhr von BBerndF3 editiert.
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096 — Direktlink
25.06.2011, 08:36 Uhr
Rocky213

Avatar von Rocky213

Das sieht fast so aus, wie wenn das mit Photoshop eingefügt worden wäre! Dem ist aber nicht so, das liegt an der Qualität des Drucks bzw. der Pdf. Ist aus meiner Sicht korrekt! Oder?
--
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25.06.2011, 08:49 Uhr
Gast:BBerndF3
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Hallo Rocky213,
tja laut Merkblatt muss die Rückwand innerhalb der retroreflektierend Folie weiß sein!
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098 — Direktlink
25.06.2011, 09:16 Uhr
Rocky213

Avatar von Rocky213

Nicht mehr! Zumindest seit letztem Jahr ist diese Variante zugelassen! Weiterhin gültig ist aber, das weder Firmenbezeichnungen bzw. Werbung zwischen der reflektierenden Flächen erlaubt sind! Obwohl das auch einige mittlerweile nicht einhalten!
--
Schöne Grüße aus dem Westerwald wünscht SCHOLPP-Fan No.1 Christian!
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099 — Direktlink
25.06.2011, 14:53 Uhr
Jens P.



Ich frage mich manchmal ob einige "BF3 Fahrer" bei der Schulung nur in der Raucherecke standen oder nur Hüpfen und Springen gehabt haben.
Das werde ich überholt und das BF3 macht während des Überholvorganges das Zeichen 276 an. Nachdem er dann wieder reingezogen ist kommt das Zeichen 277....!?! Der Transport war ca. 3,50m breit- ich war 3,90m breit und fuhr ohne 277.
Natürlich zieht anschließend der ganze Pulk LKW die sich an das Zeichen hielten auch noch vorbei und es kam zu brennslichen Situationen.
Ich hatte ernsthaft überlegt mit Kennzeichen und Firmennamen bei der BSK anzurufen.
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