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12.10.2011, 06:50 Uhr
MSM



Moin,

wieder mal ne Nacht durch gezogen, 24 Stunden auf den Beinen, gleich ist Betti angesagt....

@philo...genau das meine ich. 0,42 pro Kilometer Lastfahrt, aber dann 500 Kilometer durchs Land blasen müssen um den nächsten Job zu machen. Die 500 Kilometer bezahlt keine Sau, ist "Kundenaquise". Und das ganze womöglich im Sommer bei sengender Sonne, keine Dusche weit und breit. Dann kommst du zu dem Auftrag, das T-Shirt ist Schweißdurchtränkt....
Da ist doch gleich vorprogrammiert dass das ein "interessantes" Arbeitsverhältnis wird.
Auch das mit dem Werkzeug, am Besten noch ein paar Haltverbote mitschleppen und ne Flex, Leiter und und und

Lasst uns da mal drüber nachdenken..

Martin
--
Gruß
Martin

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13.10.2011, 08:04 Uhr
Bernd_SL



Moinsen,


Zitat:
MSM postete
Moin,

wieder mal ne Nacht durch gezogen, 24 Stunden auf den Beinen, gleich ist Betti angesag.

Martin

Mal dumm gefragt Martin?! Zum einem über die schlechte Behandlung usw. meckern, und selber 24h auf den Beinen??? Kann das angehen.
Naja,
so ne ander Anekdote:
Letzte Woche Flügeltransport (51m Flügel) Je Flügel ein Begleiter.
Die anderen beiden waren wenigsten so Ehrliche und haben gesagt das Sie noch nicht Flügel begleitet haben. OK. Gut. Mehr arbeit für mich ;-(.
So und jetzt kommst, wenn ich das noch nie gemacht habe und vieleicht etwas lehrnen will, steig ich doch mal aus und kuck mir das an was der Begleiter beim Nachlenken usw. so macht! Fehlanzeige! Nix, schön im BF3 bleiben (Hat Geregnet). Sorry an ALLE vorab, aber in der WEA-Branche wird der BF3 Fahrer doch schon mal mehr gefordert! Gerade wenn es um das Nachlenken geht!
Und da sind Wir wieder beim Preis und der Qualität beim Begleiten von SLT!
Freu mich auf Antworten

Gruß
Bernd

Gruß
Bernd

Dieser Post wurde am 13.10.2011 um 08:39 Uhr von Bernd_SL editiert.
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13.10.2011, 08:48 Uhr
Rotexx

Avatar von Rotexx

Huhu,

hab da mal Frage - mir kam gestern Abend auf der 30 ein Transport mit Überbreite entgegen - an der Ladung waren Blitzleuchten angebracht - die RKL an der Zugi waren auch an - hab ich mir noch so gedacht- WARUM ist da kein BF 3 hinter? Konnte nichts mehr dahinter blinken sehen - dann schau ich den Rückspiegel -ist da DOCH ein BF 3 hinter -da war aber nur das 101 und die beiden Blinkleuchten oben an der WZA an (die nach hinten strahlen) - ist das erlaubt? So ohne RKL durch die gegend zu fahren und einen Transport absichern?
--
Gruß
Carsten
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13.10.2011, 09:37 Uhr
Philo0311




Zitat:
Bernd_SL postete
Moinsen,


Zitat:
MSM postete
Moin,

wieder mal ne Nacht durch gezogen, 24 Stunden auf den Beinen, gleich ist Betti angesag.

Martin

Mal dumm gefragt Martin?! Zum einem über die schlechte Behandlung usw. meckern, und selber 24h auf den Beinen??? Kann das angehen.
Naja,
so ne ander Anekdote:
Letzte Woche Flügeltransport (51m Flügel) Je Flügel ein Begleiter.
Die anderen beiden waren wenigsten so Ehrliche und haben gesagt das Sie noch nicht Flügel begleitet haben. OK. Gut. Mehr arbeit für mich ;-(.
So und jetzt kommst, wenn ich das noch nie gemacht habe und vieleicht etwas lehrnen will, steig ich doch mal aus und kuck mir das an was der Begleiter beim Nachlenken usw. so macht! Fehlanzeige! Nix, schön im BF3 bleiben (Hat Geregnet). Sorry an ALLE vorab, aber in der WEA-Branche wird der BF3 Fahrer doch schon mal mehr gefordert! Gerade wenn es um das Nachlenken geht!
Und da sind Wir wieder beim Preis und der Qualität beim Begleiten von SLT!
Freu mich auf Antworten

Gruß
Bernd

Gruß
Bernd

Mhm... Bernd.

Dieses Thema hatten wir doch schon auf ein paar Seiten. Ich denke, wir müssen hier nicht austreten wie Qualifiziert manche Kollegen sind. Es soll ja kein "ach Du liebe Neune, ein deutsches BF3 - die können doch eh nix" Thread werden, sondern vielleicht finden wir hier anreize wie man es ändern kann.

Ich bin derzeit an der Ausarbeitung einer Arbeitsstättenverordnung für Begleitfahrzeuge. Leider ist diese noch nicht ganz fertig, sonst hätte ich Sie am WE auf der BSK Tagung mal unters Volk gebracht.

Aber die Schulung und Qualifizierung liegt halt eben doch stark am einzelnen Mann ab...

@ Rotexx: Dann war das wohl ein vorbildicher Begleiter, den das passt schon, er soll ja nicht nach vorne warnen, sondern auf der BAB nach hinten, und da reicht das so wenn es laut Genehmigung vorgegeben ist.
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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13.10.2011, 10:46 Uhr
Bernd_SL




Zitat:
Philo0311 postete
Dieses Thema hatten wir doch schon auf ein paar Seiten. Ich denke, wir müssen hier nicht austreten wie Qualifiziert manche Kollegen sind. Es soll ja kein "ach Du liebe Neune, ein deutsches BF3 - die können doch eh nix" Thread werden, sondern vielleicht finden wir hier anreize wie man es ändern kann.


Hallo Philipp,
danke für die konstruktive Kritik ;-) Aber Du kennst es vieleicht auch aus Deiner Praxis das Du Abends zu einem Transport kommst und Dich die Fahrer fragen:"Sachmal, sind die anderen auch für uns??"
Ich hab mir im Oben genannten Transport (51m Flügel) die beiden anderen Begleiter zur seite genommen und denen gesagt was die zu tun und zu lassen haben ( Nachlenken: Vor-rechts, Vor-links, Lenkung-gut oder Gut-Gelenkt UND NIE NIE NIE den Spruch: " Hinten gerade werden" )
Ich musste das auch lernen, und das nicht dadurch das ich immer im BF3 sitzen geblieben bin!
Das klingt jetzt zwar etwas Überheblich aber als Begleiter der mal richtig gut werden will musst du auch mal knietief durch den Dreck/Graben gehen oder im stömenden Regen nachlenken!
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13.10.2011, 11:01 Uhr
Philo0311



Hallo Bernd,

tja...

wer was werden will muss was dafür tun - kein Thema.

Aber: zwingen kannst Du keinen, das er was lernt. Und wenn der Chef meint, das passt so, was sein Mitarbeiter kann, wird er auch daran nichts ändern. Solange kein Auftraggeber die fehlende Kompetenz bemängelt und mal sich an der Rechnung etwas niederschlägt...

Achja... btw:

Meine Person durfte im zarten Alter von 12 Jahren das erste mal zum Begleiten mit... Mein Lehrmeister brachte mir viel bei, erklärte viel und hatte immer ein offenes Ohr. Neben mitfahren im BF3 waren auch Mitfahrten auf den Zugmaschinen drin, so erklärten mir auch viele Fahrer, was sie sich von einem BF'ler wünschen.

Ich bin sicher kein Profi, aber habe trotzdem was drauf, und auch ein gutes Auge.

Aber ich hänge mit Herzblut an der Arbeit, von daher bin ich vielleicht auch bissle komisch veranlagt
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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13.10.2011, 14:31 Uhr
MSM



Servus,

@Bernd....ich bin mein eigener Herr, beschwere mich nicht darüber solange zu arbeiten, im Gegenteil gehe darin auf unterwegs zu sein - Herzblut. Und es waren nicht 24 Stunden Begleitung oder so.....den Blödsinn habe ich vor 15 Jahren gemacht, nein waren Rüstarbeiten für Arbeitsbühnen und Verkehrssicherung.

@Philipp und Bernd...das war genau das was ich meinte als ich mich vor einigen Tagen in diesen Thread eingeklinkt hatte. Dieses wirklich was leisten wollen und zeigen das man(n) was los hat....dem Kollegen da vorn auch hilft und was von seinem Job versteht, nicht nur blöde hinterher fährt. Denn das kann die Hausfrau mit ihrem FIAT, Golf oder was auch immer auch.Und wer was lernen mag, der hängt sich auch bis zum Hals in Dreck und Schlamm und klemmt sich zum X-ten Mal die Finger an den Ketten und so bis er es kann. Und so kommt Herzblut dazu. Und alle Anderen die fallen irgendwann hinten runter....

Philipp, ich finde das geil wenn du da was erarbeitest. Auch was mit Mindestlebensraum ( X qm Schlaf-/Wohnabteil) und so....ich kann mich erinnern vor gut 20 Jahren da wurden die Fahrerhäuser von LKW´s immer enger, weil immer mehr Stauraum gefragt war. Es gab da mal einen holländischen Aufbauer der hat die kurze MAN F8 Hütte noch um zehn Zentimeter gekürzt, damit das mit den Paletten passte. Und irgendwann kamen die Zulassungebehörden und so und haben gesagt, das die Fahrer im Internationalen Verkehr Anspruch auf soundsoviel Raum haben.
Auch das in Dänemark LKW´s im grenzüberschreitenden Verkehr mit Kühlschrank ausgestattet sein müssen.

Ich schaffe es leider am WE nicht nach Mainz, muss was schaffen, aber meinst du nicht das wär ne Sache woran mehrere feilen sollten um einen sauberen Entwurf hinzubekommen. Vielleicht haben andere dazu auch Ideen aus der Praxis. Ich würde mich gern da einbringen, wenn du magst.



mit sonnigen Grüßen

Martin
--
Gruß
Martin

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14.10.2011, 21:03 Uhr
Bernd_SL




Zitat:
MSM postete
Servus,

@Bernd....ich bin mein eigener Herr, beschwere mich nicht darüber solange zu arbeiten, im Gegenteil gehe darin auf unterwegs zu sein - Herzblut. Und es waren nicht 24 Stunden Begleitung oder so.....den Blödsinn habe ich vor 15 Jahren gemacht, nein waren Rüstarbeiten für Arbeitsbühnen und Verkehrssicherung.

Achso ;-)


Zitat:
MSM postete
Philipp, ich finde das geil wenn du da was erarbeitest.

Ich schaffe es leider am WE nicht nach Mainz, muss was schaffen, aber meinst du nicht das wär ne Sache woran mehrere feilen sollten um einen sauberen Entwurf hinzubekommen. Vielleicht haben andere dazu auch Ideen aus der Praxis. Ich würde mich gern da einbringen, wenn du magst.

@ MSM & Philo0311
Ichwürde da gerne auch mitmachen. PM?

Gruß
Bernd
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19.10.2011, 04:19 Uhr
Toto4M




Zitat:
Philo0311 postete

Ich bin sicher kein Profi, aber habe trotzdem was drauf, und auch ein gutes Auge.

Aber ich hänge mit Herzblut an der Arbeit, von daher bin ich vielleicht auch bissle komisch veranlagt

@Philio nicht die die des behaupten sind es meist auch!

Ich hab nix von zu vielen Lampen gesagt die mag ich auch nicht mehr nur wer die Autos kennt die ich meinte weis das da alles drin und dran ist was man braucht dazu zählten eigentlich nicht die Lampen.


Perfektes BF3 (von Aussen) sieht für mich so aus:

Schöner gepflegter halb hoch halb langer Sprinter 130PS min.
Ordentliche WVZ am liebsten mit Pfeile am besten Phaser Optik wegen der Alternierend Funktion die Schumo leider nciht hat!
Vorne 2RKL oder Balken hinten 2 RKL da find ich dieBlitzer am besten zum einen wegen der Wirkung zum andern sind sie Wartungsfreier.
2oder 4 wobei bei 4 (2 weit oeben sind um Brücken auszuleuchten ) Fernscheinwerfer nach vorn. 1oder 2 Arbeitsscheinwerfer hinten oder noch zur Seite. Wegen schrauben oder umbauen oder sei es nur beim zurücksatzenlicht zu haben.
Nach vorn seperat schaltbare LED Räumer die auch nur dann an sind wenn ich vorne fahre!
Ok so solls sein!

Für meinen Teil benötige ich immer mehr meine Aussensprechanlage nicht nur für SLT sondern auch für Events wie Schützenfeste oder Fahradrennen was wir immer mehr bekommen. Aber auch recht Hilfreich manchmal bei normaler Arbeit.

Drinnen jetzt rein Arbeitstechnisch ein muss für jedes BF3 meiner Meinung:
2tes Handfunkgerät (weil wenn eines bei der Polizei ist mit was lenkt man dann nach?)
Taschenlampe (sehr nützlich)
Gängiges Bordwerkezeug zum lösen von Schildern etc. und ganz wichtig! Schilder und Feuerwehr Schlüssel die kaum wer dabei hat.
Aber im Zweifel günstiger sind wie die Stadt oder Feuerwehr selber vor allem schneller und damit wieder günstiger.
Das nur als AUsrüstung für die SLT Begleitarbeit.

Was dann jeder noch zusätzlich mit hat ist jedem sein eigenes und da lernt man aus Erfahrungen die man schon gemacht hat!


Nun noch ein Satz zu nur WVZ und sonst nix an:
Sorry das is mir für meinen Arsch zu wenig das kann auch ne Schilderbücke sein die warnt. 2 Rundumleuchten sollten immer an sein. So wie bei den Richtlinien auch steht um abstand von 10 muss mindestens 1 RUndumleuchte erkennbar sein sollte es beim BF3 auch sein!

Weil nen BF3 auch mal ausschert etc das macht ja nicht nur der SLT vor einem. Und wieso sollte der SLT dann hinten seine RUndumleuchte weiter anhaben wenn doch ein BF3 hinter ihm ist.
Zumal wenn was AUsfällt die RUndumleuchten dann weiterbrennen oder die WVZ um weiter für "Warnwirkung" zu sorgen!

MFG Toto4M
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19.10.2011, 11:41 Uhr
Philo0311




Zitat:
Bernd_SL postete

Zitat:
MSM postete
Servus,

@Bernd....ich bin mein eigener Herr, beschwere mich nicht darüber solange zu arbeiten, im Gegenteil gehe darin auf unterwegs zu sein - Herzblut. Und es waren nicht 24 Stunden Begleitung oder so.....den Blödsinn habe ich vor 15 Jahren gemacht, nein waren Rüstarbeiten für Arbeitsbühnen und Verkehrssicherung.

Achso ;-)


Zitat:
MSM postete
Philipp, ich finde das geil wenn du da was erarbeitest.

Ich schaffe es leider am WE nicht nach Mainz, muss was schaffen, aber meinst du nicht das wär ne Sache woran mehrere feilen sollten um einen sauberen Entwurf hinzubekommen. Vielleicht haben andere dazu auch Ideen aus der Praxis. Ich würde mich gern da einbringen, wenn du magst.

@ MSM & Philo0311
Ichwürde da gerne auch mitmachen. PM?

Gruß
Bernd

Gerne, sobald ich wieder zu etwas komme....

Das Ding ruht gerade auf der Festplatte.

Und außerdem schon wieder bissle Meinungsverschiedenheiten mit dem Ordnungsorgan.... Ein BF3 ist doch erst ein BF3, wenn es a) mit der WVZ Anlaga aktiv(!!!) am Transport beteiligt ist und auch als solches in der Genehmigung gefordert wird. D.h. wenn ich nur als Vorrausfahrzeug gebucht bin, dies auch so in der Genehmigung fixiert ist (nicht als BF3) dann muss doch der Fahrer keinen BF3 Schein haben... ODER??

Vorgestern Nacht meinten die Kameraden von der Aufsicht - ne is nich...

Mhm.... Steh ich aufm Schlauch oder ist das echt mein Fehler?
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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19.10.2011, 12:26 Uhr
ThorstenD

Avatar von ThorstenD

Richtig, der Fahrer eines BF3 braucht von Gesetzeswegen dann einen Berechtigungsschein zum Führen des BF3 wenn es auch als BF3 im Einsatz ist. Ohne aufgeklappte WVZ und mit nicht sichtbarem "Schwertransport"-Schild stellt das BF3 zwar ein Begleitfahrzeug dar (Rundumlichter im Schein eingetragen) aber eben kein BF3.

Die BSK hört das natürlich nicht so gern da man hier die Meinung (aber eben ohne gesetzliche Grundlage) vertritt das das BF3 immer ein BF3 darstellt, auch wenn es als solches nicht im Einsatz ist.

So ist mein Wissensstand der allerdings auch schon gut 2 Jahre "alt" ist, sollte sich in der Zwischenzeit daran etwas geändert haben lasse ich mich natürlich auch gerne eines besseren belehren.
--
Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!
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19.10.2011, 13:00 Uhr
MSM



Hi Philipp,

also nach meinem Wissen, kann mich aber auch irren, ist das reine Fahren eines BF3, also von A nach B evtl. zum neuen Einsatz usw. auch von jemanden machbar der keinen Schein hat. Als Beispiel, deine Frau oder Freundin oder so.
Wenn das Fahrzeug als Begleitfahrzeug genutzt wird, egal ob BF3 oder nur BF2, dann ist der Schein erforderlich. Ansonsten müsstest du ein reines BF2 einsetzen.

Kommt auch drauf an was in der Anordnung steht was für ein Fahrzeug voraus fahren muss.

@toto...ich meinte das mit den Leuchten und so nicht abwertend. Alles was der Arbeit dient, der Sicherheit und dem Zweck ansich ist völlig ok und habe ich an meinen Autos nicht anders. Nur ich kenne einige Mitbewerber die an den Autos seitliche Posileuchten haben, alle 50cm Eine. Und ich finde das hierdurch die Signalwirkung vom BF3 verloren geht, weill alle Welt die tausend Lampen ansieht, aber nicht mehr das da vor was ganz GROSSES ist.
Also wie gesagt, RKL vorn und hinten, Arbeitsscheinwerfer, Fernlicht nach vorn ist wichtig hilft doch allen.

Und selbstverständlich sollte die Innenausstattung vernünftig sein, bzw. auf den Einsatz abgestimmt. Es gibt ja BF3 Autos die nur Tageseinsätze fahren bzw. von Kranfirmen oder so sind die nur ihre eigenen Geräte und Tieflader morgens zur Baustelle hin und abends wieder zurück begleiten. Die brauchen logischer Weise keinen großartigen Innenausbau. Aber für alle die auch draußen stehen sollte wie von Philo0311 angedacht eine Richtlinie greifen über die Ausstattung der Fahrzeuge und so.

Und was das Werkzeug angeht, ganz meiner Meinung. Auch eine kleine (Klapp)Leiter ist ganz sinnvoll, zum Verkehrszeichen drehen und so. Aber hier ist natürlich wieder die Frage nach dem Rechtlichen. Denn wenn du Verkehrszeichen wegdrehst, greifst du in den Straßenverkehr ein. Jedes VZ ist Behördlich angeordnet und auch so gültig. Drehst du es weg, auch wenn du es hinterher wieder hinschraubst, bist du der Dumme wenn sich zum Beispiel der Halter löst, das VZ sich verdreht und es in Folge zu einem Unfall kommt, auch wenn der etliche Zeit später passiert. Es ist und bleibt ein Eingriff in den Straßenverkehr nach StVO und kann Buß- bzw. Verwarngeld mäßig bestrafft werden.

Es ist halt ein sehr komplexes Thema wo wir arbeiten und deshalb bin ich manchmal sehr verwundert wie naiv und leichtgläubig manche denke, da hat man einen Führerschein und fährt so ein bißschen hinter und alles ist so schön bunt.

In dem Sinne
Martin
--
Gruß
Martin

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20.10.2011, 04:30 Uhr
Toto4M



Wer kann mir denn mal per PM oder Telefonat erklären wie ich Bilder posten kann im FOrum?

Ich find hierzu auch nix...
Würd gerne mal auch was in verschiedenen Foren dazu beitragen...

Wenn wer Telefonat wünscht PM an mich mit Nummer ich meld mich dann mal

@BF3 unternehmer: Suche für Donnerstag 20.10.noch 3 BF3 von Bergen Hohne Trüpi nach Güg Gronau B54.
Bei interesse auch PM an mich!

Gruss Toto4M
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20.10.2011, 10:51 Uhr
Roland Wurm



Moin,

eine Anleitung zum Bildereinstellen findest Du hier:

https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=3229

und hier:

https://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=12137

hört sich erst etwas kompliziert an, nach einigen Versuchen geht´s dann aber
--
Gruß aus der Pfalz
Roland

Tradition ist nicht das Bewahren der Asche,
sondern das Weitergeben des Feuers

Dieser Post wurde am 20.10.2011 um 10:54 Uhr von Roland Wurm editiert.
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20.10.2011, 17:19 Uhr
MSM



Servus
@all, die es interessiert...
Heute kam via Mail vom BSK

Neue BF3-Schulungsbedingungen zum 01.11.2011

Erstschulung
Neben dem beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie dem Nachweis eines gültigen Führerscheins ist zusätzlich ab dem 01.11.2011 ein 3-jähriger Führerscheinbesitzt (Klasse B) nachzuweisen. Demzufolge muss bei der Anmeldung eine Kopie des Führerscheins beigelegt werden.

Weiterhin müssen 70% der möglichen Punktzahl bei der abschließenden Prüfung erreicht werden. Das ist Voraussetzung für den Erhalt des Berechtigungs-Ausweises.

Als Ausnahme gilt die Ausbildung zum BKF, hier muss der Ausbildungsvertrag in Kopie beigelegt werden.

Nachschulung
Die Nachschulung wird zur Zeit mit einer freiwilligen Prüfung abgeschlossen, diese bleibt nachwievor freiwillig. Jedoch wird nur mit einer bestandenen Prüfung die berufsgenossenschaftliche Vorschrift gemäß §35 Abs 1 BGV D29 erfüllt. Somit kann ggü. dem Arbeitgeber die Befähigung zum Führen des BF3-Fahrzeuges nachgewiesen werden.


mit sonnigen Grüßen
Martin
--
Gruß
Martin

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Dieser Post wurde am 20.10.2011 um 17:19 Uhr von MSM editiert.
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21.10.2011, 14:32 Uhr
Bernd_SL




Zitat:
Philo0311 postete
Und außerdem schon wieder bissle Meinungsverschiedenheiten mit dem Ordnungsorgan.... Ein BF3 ist doch erst ein BF3, wenn es a) mit der WVZ Anlaga aktiv(!!!) am Transport beteiligt ist und auch als solches in der Genehmigung gefordert wird. D.h. wenn ich nur als Vorrausfahrzeug gebucht bin, dies auch so in der Genehmigung fixiert ist (nicht als BF3) dann muss doch der Fahrer keinen BF3 Schein haben... ODER??

Vorgestern Nacht meinten die Kameraden von der Aufsicht - ne is nich...

Mhm.... Steh ich aufm Schlauch oder ist das echt mein Fehler?

Moin Philipp,
als kleine Anmerkung: Auch bei geschlossener WVZ stellt das rückwärtige Signalbild ein "Verkehrszeichen" lt. StVO dar. Und somit darf es nur von geschultem Personal geführt werden.

Zum Thema Werkzeug usw.
Ich glaube ich kann für jeden hier Sprechen der nicht mal froh war entsprechendes Werkzeug zum "entfernen" von VZ oder ähnlichem dabei gehabt zu haben. Wie Martin schon geschrieben hat ein zweischneidiges Schwert. Ich hab es bissher nur einmal erlebt das die Reiseleitung deswegen ärger gemacht hat (teilweise haben die noch sehr tatkräftig mitgeholfen!)

Gruß
Bernd
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21.10.2011, 14:37 Uhr
Bernd_SL




Zitat:
MSM postete
Servus
@all, die es interessiert...
Heute kam via Mail vom BSK

Neue BF3-Schulungsbedingungen zum 01.11.2011


Martin

Aller Anfang ist schwer ;-))

Gruß
Bernd
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21.10.2011, 18:09 Uhr
ThorstenD

Avatar von ThorstenD


Zitat:
Bernd_SL postete

Zitat:
Philo0311 postete
Und außerdem schon wieder bissle Meinungsverschiedenheiten mit dem Ordnungsorgan.... Ein BF3 ist doch erst ein BF3, wenn es a) mit der WVZ Anlaga aktiv(!!!) am Transport beteiligt ist und auch als solches in der Genehmigung gefordert wird. D.h. wenn ich nur als Vorrausfahrzeug gebucht bin, dies auch so in der Genehmigung fixiert ist (nicht als BF3) dann muss doch der Fahrer keinen BF3 Schein haben... ODER??

Vorgestern Nacht meinten die Kameraden von der Aufsicht - ne is nich...

Mhm.... Steh ich aufm Schlauch oder ist das echt mein Fehler?

Moin Philipp,
als kleine Anmerkung: Auch bei geschlossener WVZ stellt das rückwärtige Signalbild ein "Verkehrszeichen" lt. StVO dar. Und somit darf es nur von geschultem Personal geführt werden.


Gruß
Bernd

Hallo Bernd,
ich will hier auf keinen Fall deine Kompetenz in Frage stellen was aufgrund deiner fundierten und informativen Postings eigentlich auch garnicht möglich ist, aber wenn das "Schwertransport"-Schild nicht dran ist und die WVZ eingeklappt, ist es dann nicht so das die Typ 2 Folie allein stehend zwar immernoch eine Lichttechnische Einrichtung im Sinne der StVZO darstellt aber kein Signalbild mehr im Sinne der StVO? Oder bin ich da jetzt grad voll auf´m Holzweg und auch die Folie als ein "Teil des rückwärtigen Signalbildes" stellt allein stehend schon ein Signalbild im Sinne des Gesetzes dar? Ich war immer der Meinung das ein Teil eines Signalbildes alleinig noch kein Signalbild im Sinne der StVO darstellt. Aber, wie so oft, ich lass mich da gern belehren.
--
Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

Dieser Post wurde am 21.10.2011 um 18:17 Uhr von ThorstenD editiert.
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21.10.2011, 20:46 Uhr
Bernd_SL




Zitat:
ThorstenD postete

Zitat:
Bernd_SL postete
Moin Philipp,
als kleine Anmerkung: Auch bei geschlossener WVZ stellt das rückwärtige Signalbild ein "Verkehrszeichen" lt. StVO dar. Und somit darf es nur von geschultem Personal geführt werden.


Gruß
Bernd

Hallo Bernd,
ich will hier auf keinen Fall deine Kompetenz in Frage stellen was aufgrund deiner fundierten und informativen Postings eigentlich auch garnicht möglich ist, aber wenn das "Schwertransport"-Schild nicht dran ist und die WVZ eingeklappt, ist es dann nicht so das die Typ 2 Folie allein stehend zwar immernoch eine Lichttechnische Einrichtung im Sinne der StVZO darstellt aber kein Signalbild mehr im Sinne der StVO? Oder bin ich da jetzt grad voll auf´m Holzweg und auch die Folie als ein "Teil des rückwärtigen Signalbildes" stellt allein stehend schon ein Signalbild im Sinne des Gesetzes dar? Ich war immer der Meinung das ein Teil eines Signalbildes alleinig noch kein Signalbild im Sinne der StVO darstellt. Aber, wie so oft, ich lass mich da gern belehren.

Hallo Thorsten,
Du hast das unmögliche möglich gemacht.
Schande über mein Haupt! Spass bei Seite. Du hast Recht was das Teil eines Signalbildes lt. StVO angeht.

Gruß
Bernd
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22.10.2011, 00:35 Uhr
Philo0311




Zitat:
Bernd_SL postete

Zitat:
ThorstenD postete

Zitat:
Bernd_SL postete
Moin Philipp,
als kleine Anmerkung: Auch bei geschlossener WVZ stellt das rückwärtige Signalbild ein "Verkehrszeichen" lt. StVO dar. Und somit darf es nur von geschultem Personal geführt werden.


Gruß
Bernd

Hallo Bernd,
ich will hier auf keinen Fall deine Kompetenz in Frage stellen was aufgrund deiner fundierten und informativen Postings eigentlich auch garnicht möglich ist, aber wenn das "Schwertransport"-Schild nicht dran ist und die WVZ eingeklappt, ist es dann nicht so das die Typ 2 Folie allein stehend zwar immernoch eine Lichttechnische Einrichtung im Sinne der StVZO darstellt aber kein Signalbild mehr im Sinne der StVO? Oder bin ich da jetzt grad voll auf´m Holzweg und auch die Folie als ein "Teil des rückwärtigen Signalbildes" stellt allein stehend schon ein Signalbild im Sinne des Gesetzes dar? Ich war immer der Meinung das ein Teil eines Signalbildes alleinig noch kein Signalbild im Sinne der StVO darstellt. Aber, wie so oft, ich lass mich da gern belehren.

Hallo Thorsten,
Du hast das unmögliche möglich gemacht.
Schande über mein Haupt! Spass bei Seite. Du hast Recht was das Teil eines Signalbildes lt. StVO angeht.

Gruß
Bernd

... Danke, ich dachte schon ich wäre blöd. Jetzt muss ich das nur noch schriftlich belegen.
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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27.11.2011, 14:19 Uhr
Jens P.



Wir hatten vor ein paar Wochen 2 Billigbegleiter. Nachmittags haben sie noch erzählt was sie schon alles begleitet hatten. *Respekt*
Dann ging es um 22.00 los und die beiden sollten nachlenken. das hatten sie plötzlich noch nie gemacht.
Also waren das originale Hinterherfahrer mit einer großen Klappe.
Nach der Tour fragten die beiden wie uns die Begleitung gefallen hat und ich habe in meiner direkten Art gesagt daß diese die mit Abstand schlechteste Begleitung war ich ich bisher erlebt habe, zählte die Fehler auf, dokumentierte die Schäden die sie verursacht haben auf deren Leistungsschein und sie fuhren weg ohne Tschüß zu sagen- konnte ich garnicht verstehen....

Wenn jemand Anfänger ist kann er es gerne zugeben. Jeder fängt mal an. Meine Kollegen und ich haben auch kein Problem zu helfen.
Auf der anderen Seite sollte ein Belgeiter meiner Meinung nach eine gewisse Qualifikation haben bevor er große Klamotten begleitet.

Das viel nur Singen und Klatschen bei der Schulung hatte sehe ich tagtäglich wenn jemand auf der gesamten Strecke das Zeichen 101 setzt.
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27.11.2011, 15:14 Uhr
MSM



Moin Jens,

wie definierst du "Billigbegleiter" ???

Gruß nach Holstein

Martin
--
Gruß
Martin

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27.11.2011, 16:43 Uhr
TF




Zitat:
MSM postete
Moin Jens,

wie definierst du "Billigbegleiter" ???

Gruß nach Holstein

Martin

Moin,
obwohl ich nicht gefragt wurde definier ich mir das mal.
Also ein Billigbegleiter ist für mich jemand der keine Ahnung
von der Materie hat, eine Große Fresse hat, das er alles weiß, obwohl er
von tuten und blasen keine Ahnung hat und jemand der das
Begleitfahrzeug nicht verlässt (auch wenn
es Notwendig ist) sondern nur auf seinem A***h sitzt und in der
Nase bohrt....
--
Beste Grüße!

Dieser Post wurde am 27.11.2011 um 16:46 Uhr von terlindenfan editiert.
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148 — Direktlink
27.11.2011, 17:22 Uhr
MSM



Hi,

das würde ich aber nicht als billig definieren sondern als Bettnässer.
Denn billig hat ja was mit Preis und Kosten zu tun. Und da ist ja die Preisgestaltung jedem Unternehmer seine Sache.

Aber da sind wir wieder bei der Diskussion wie bzw. was stellt sich der Schwer-/Großraumtransportfahrer vor was der/die hinten können soll(te) und was ist der Begleiter bereit zu machen oder evtl. dazu zu lernen. Also was erwartet der Eine vom Anderen und umgekehrt.

Vielleicht können wir diese Diskussion wieder aufleben lassen um evtl. ein besseres Anforderungsprofil oder gar "strenge" Ausbildungsrichtlinien herauszufiltern. Ich möchte hier nicht die Regularien vom BSK bewerten, berichtigen oder gar neu aufstellen. Ist nicht mein Recht und auch nicht meine Aufgabe. Ich möchte nur, das die die täglich mit der Materie zu tun haben gemeinsam, jedenfalls auf dieser Ebene, sich austauschen.

Ich für meinen Teil gebe zu, das ich selber noch nicht das Vergnügen hatte einen Nachläufer steuern zu dürfen, da ich bisher "nur" einzelne Krane bzw. Transporte ohne solche Technik begleitet habe.
Ich halte mich aber technisch interessiert, wissbegierig und durchaus schnell lernfähig, da ich ansonsten immer wieder vor neuen Maschinen und Geräten stehe die bewegt, ver- oder abgeladen, in Gebäude ein- oder ausgebracht werden müssen und über die verschiedensten Bedienarten verfügen (Kabel- oder Funkfernbedienung, Steuertableau oder wie auch immer)
Auch bin ich mir weder für kniehohen Schlamm, strömenden Regen, Schnee oder 35 Grad ohne Schatten zu schade. Eher noch gibt es keine schlechte Witterung, sondern unangepasste Kleidung.

Gruß an Alle

Martin
--
Gruß
Martin

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27.11.2011, 19:24 Uhr
Jens P.



Billigbegleiter sind Die die meinen sie müssen weit unter einem Euro fahren.
Qualität hat halt seinen Preis.
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