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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Korinthenkackerei bei Autobahnkontrollen » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ] [ 3 ]
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28.09.2009, 20:47 Uhr
Beutli1



Moin,

aber ich trau mich!

Musste in 06.2008 zur Raststätte Allertal fahren um einen Challenger II auf meinen Zug Umzuladen, weil der Achsabstand eines Kollegen von der letzten Achse SZM zur ersten Achse Auflieger um 7 cm (in Worten: Sieben Zentimeter) nicht passte!!!!!!!!!!

Vielleicht sollte ich noch Erwähnen, das es bis zum Ziel, noch genau 19 km waren!

Gruß Uwe

Dieser Post wurde am 28.09.2009 um 20:56 Uhr von Beutli1 editiert.
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001 — Direktlink
29.09.2009, 08:19 Uhr
Black-fox



Scheiß Kontrollen kann man da nur sagen ist docvh absolute Zeitvergeuderei der kram die paar km häte man doch auch noch fahren können
--
Gruss Micha

Das Copyright aller Bilder von mir liegt auch bei mir ich (ich weis nur nicht wo es liegt?)
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002 — Direktlink
29.09.2009, 18:34 Uhr
NDS-Krane



Ab sofort sind wir hier:

ein ASSIFORUM !!!

Tut mir leid, das musste raus.
--
MfG Thomas
Mit freundlichen Grüßen aus der Nähe der Reiterstadt Verden!
www.nds-krane.de
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003 — Direktlink
29.09.2009, 18:36 Uhr
Burkhardt
Admin
Avatar von Burkhardt


Zitat:
NDS-Krane postete
Ab sofort sind wir hier:

ein ASSIFORUM !!!

Tut mir leid, das musste raus.

Wieso erst seit heute?

In Augen vieler, ist dieses Forum das schon lange
--
Beste Grüße aus dem Alstertal und den Vierlanden, in Hamburg

Burkhardt Berlin
---


...ein dickes Fell? Das hatte ich früher nie... ich habs mir wachsen lassen...
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004 — Direktlink
29.09.2009, 20:39 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Hier nochmal der Link von Jens zum HR-Bericht:


Zitat:
Jens P. postete
http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=33622&key=standard_document_37194822&mediakey=fs/mex/20090603_mex_lkw_kontrollen&type=v&jm=1&jmpage=1

Mir wird schon alleine schlecht von dieser Hibbel-Tante, die die einleitenden Sätze daherschwafelt. In meinen Augen grenzt das an Volksverdummung, wenn nicht schon fast an Volksverhetzung. (Zitat: "Am besten ganz schnell vorbei und überholen. Brummifahrer - die sind den meisten PKW-Fahrer überhaupt nicht geheuer")
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005 — Direktlink
29.09.2009, 20:41 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Beutli1 postete
Moin,

das schlimme daran ist, das man dem normalem Fernsehzuschauer und Autofahrer damit sagt, das ein LKW der um 8 cm zu Hoch ist, eine Gefahr für die Allgemeinheit ist und er gleich jede Brücke einreisst!! (Nur mal so nebenbei, bin dort letzte Woche mit Genehmigten 4,45 m durchgefahren)!

Das der Holztransporter zu schwer war ist schon richtig. Nicht richtig ist, wie er Verwogen wurde! (Kein Ausgleichsmatten etc.)!

Und Jens muss ich bezüglich Peine auch recht geben! Meiner Meinung nach war er (der Schwertransporter) auch nicht Schuld an diesem Unfall!

Gruß Uwe

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006 — Direktlink
29.09.2009, 20:41 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Steve12777 postete
zu den 8 cm habe ich auch mal was:
ich war vor Jahren (sicher 20 Jahre her) mal mit einem Fahrer meines Onkels in Holland um ein Spezialgerät abzuholen.
Irgendwo in der Nähe vom Ruhrgebiet wurden wir auf der Autobahn von der Polizei angehalten: Verdacht auf "zu hoch".
Während der Kollege die Höhe nachmaß sah der andere den Fahrtenschreiber an. Zeiten waren alle eingehalten worden, nur die Geschwindigkeit mit ca. 95 war ihm zu schnell.
Als er erfuhr, dass wir noch an den Bodensee wollten, meinte er nur, nicht schneller als 90 bitte und drückte im wahrsten Sinne ein Auge zu.
Und zu der Höhe: Tatsächlich hatten wir 4,08m. aber nur auf einer Seite und wir konnten das gerät noch etwas absenken, aber weniger als 4,03 schafften wir nicht und sie gaben uns eine Bestätigung mit, falls wir nochmals angehalten werden, dass das von anderer Stelle als i.O. abgenommen wurde.
Es ging auch anders, ohne sich wichtig machen zu müssen.
Ich denke, dass das heute auch noch möglich ist, aber wenn das Fernsehen dabei ist, fühlen sich manche einfach zu wichtig...

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007 — Direktlink
29.09.2009, 20:46 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Naaaa, Burkhardt, soooo pauschal kann man das aber auch wieder nicht sagen. So viele sind das gar nicht, aber immer die selben...

Aber das mit dem Asiforum habe ich noch nicht so ganz verstanden. Warum Asi? Weil hier einer ziemlich platt seine Meinung kund tut, vermute ich jetzt mal. Ja, das mag ziemlich asi sein (ist es wohl auch), aber deshalb ist es doch das ganze Forum noch lange nicht, oder...?

Sheriffs machen machmal ziemlich dämliche Sachen, genau wie manche Fahrer auch. Wo soll man denn da eine klare Grenze ziehen? Beim gesunden Menscheverstand wäre prima, aber dann bräuchten wir ja auch keine Verkehrskontrollen mehr...

Also bleibts dabei: Sheriffs können dumm, doof, dämlich und ohne Ahnung sein, genau so, wie viele Verkehrsteilnehmer es schon lange sind. Aber eben nicht alle. Daran wird sich wohl nicht mehr viel ändern.

Und überhaupt:Asi ist woanders...


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"

Dieser Post wurde am 29.09.2009 um 20:49 Uhr von Stephan editiert.
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008 — Direktlink
29.09.2009, 22:08 Uhr
Gast:Mike Weber
Gäste


Ich versteh ehrlich gesagt nicht, wo die Aufregung sein soll.
Die Höhe in Deutschland mit 4m kennt man doch, oder? BAB-Brücken sind zwar wohl kaum exakt 4,00m hoch, aber irgendwo muss die Grenze doch liegen. Sagt man, ok, 4,05 geht noch durch, haben ratzfatz alle 4,05 und dehnen dies auch wieder etwas weiter.
Die Gesetze gibt es nunmal und jeder kennt bzw. sollte sie kennen. Klar kann man sich aufregen wegen den paar Zentimeter, aber zuviel ist eben zuviel.

Und die Hibbeltante hat doch recht. Viele Verkehrsteilnehmer haben Angst vor LKWs. Bekommt ihr keine komischen Gefühle in der Magengegend wenn der 40 Tonner hinter euch in der Baustelle mal nachguckt ob sich sein Kühlergrill in eurer Rückscheibe spiegelt? Oder wenn der Sprinterfahrer bei 160 in euren Kofferraum guckt?

@stephan
Stichelst du bei einer Polizeikontrolle eigentlich auch so stümperhaft?

Dieser Post wurde am 29.09.2009 um 22:13 Uhr von Mike Weber editiert.
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009 — Direktlink
30.09.2009, 12:44 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Mike Weber postete aber irgendwo muss die Grenze doch liegen. Sagt man, ok, 4,05 geht noch durch, haben ratzfatz alle 4,05 und dehnen dies auch wieder etwas weiter.

Es geht nicht darum, Grenzen zu verschieben....

Es geht darum, daß bei "minimalen Grenzüberschreitungen" nicht sofort von Gewinnabschöpfung und Transportstillegung Gebrauch gemacht wird.

Ich habe noch nie gehört, daß ein LKW mit 4,08 m Höhe an Brücke hängengeblieben ist, die exakt 4,00 m hoch war. Lkw bleiben entweder an Brücken hängen, weil sie viel zu hoch sind (Baggerarm guckt weit raus, Ladekran nicht eingefahren, Sperrmüll guckt oben aus dem Container raus, etc.), oder aber, normal beladene LKW bleiben an irgendwelchen Kuhdorfbrücken hängen, die nur 3,80 hoch sind, weil der Fahrer geschlafen hat.

Wegen 4,08 m eine Gewinnabschöpfung und Transportstillegung durchzuführen ist übertrieben. 408 cm anstelle von 400 cm ist 2% zuviel.....aber vielleicht sollte man ja auch einführen, daß man in einer Tempo-30-Zone bei 30,6 km/h den Führerschein für 1 Monat abgeben muß (2%). 4,08 m......Du meine Güte! Ein fehlerhaft funktionierendes Regelventil einer Anhängerluftfederung kann genauso ein Resultat abliefern.

Es ist auch immer wieder prima, daß die Polizei da nachts in aller Seelenruhe mit sündteuren elektronischen Wasserwagen und mit zig Leuten rumhantiert, um gemütlich die exakte Höhe eines mit mehreren Autos beladenen Autotransporters zu bestimmen. So mancher LKW-Fahrer wäre neidisch, hätte er diese Möglichkeiten!


Zitat:
Und die Hibbeltante hat doch recht. Viele Verkehrsteilnehmer haben Angst vor LKWs.

Dann muß die Hibbeltanten schleunigst dazusagen, daß man besser seinen Führerschein abgeben sollte, anstelle mit Angst vor LKW auf den Straßen unterwegs zu sein (so wird nämlich jeder hundsgewöhnliche Polizist antworten, wenn man ihm als Autofahrer sagt, man hat Angst vor LKW). Oder sie sollte erwähnen, daß es offensichtlich ein Trauerspiel ist, daß es zwar zig Seminare gibt, in denen man die Angst vor Hunden (!) abbauen kann, nicht aber vor LKW.

gruß hendrik
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010 — Direktlink
30.09.2009, 13:44 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi Hendrik


Zitat:
Dann muß die Hibbeltanten schleunigst dazusagen, daß man besser seinen Führerschein abgeben sollte, anstelle mit Angst vor LKW auf den Straßen unterwegs zu sein (so wird nämlich jeder hundsgewöhnliche Polizist antworten, wenn man ihm als Autofahrer sagt, man hat Angst vor LKW). Oder sie sollte erwähnen, daß es offensichtlich ein Trauerspiel ist, daß es zwar zig Seminare gibt, in denen man die Angst vor Hunden (!) abbauen kann, nicht aber vor LKW.

Solltest die Angst vor Bussen mit einbeziehen.
Habe bei uns eine Dienstschicht, da kom ich 18x um gleiche Strassen T-Kreuzung, man kann davon ausgehen, das während dieser Schicht 5-6 mal nen PKW Fahrer nen amen Reifen aus Angst vorm Bus über die Bordsteinkante jagd. 3m Strassenbreite sind ja nicht ausreichend für nen PKW.
OK genug Off Topic.

Das doofe an den Fernsehreportagen ist, das da immer gleich Millionen zuschauen ( ok vielleicht doch nicht soo viele) und das grenzt den Ermessensspielraum eines Polizisten arg ein.
Denke ohne Kamera geht bei einigen durchaus etwas, wenn sie nicht gerade auf der Jagd nach dem nächsten Stern sind...


Mfg Markus K
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011 — Direktlink
30.09.2009, 14:33 Uhr
Gast:Mike Weber
Gäste



Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
Mike Weber postete aber irgendwo muss die Grenze doch liegen. Sagt man, ok, 4,05 geht noch durch, haben ratzfatz alle 4,05 und dehnen dies auch wieder etwas weiter.

Es geht nicht darum, Grenzen zu verschieben....
Es geht darum, daß bei "minimalen Grenzüberschreitungen" nicht sofort von Gewinnabschöpfung und Transportstillegung Gebrauch gemacht wird.

Klar ist das hart deswegen gleich 1500eur zu bezahlen. Fingerspitzengefühl wäre da angebracht. Aber weiß man was noch alles dranhing? Spedition vielleicht schon öfter aufgefallen?

Zitat:
Ich habe noch nie gehört, daß ein LKW mit 4,08 m Höhe an Brücke hängengeblieben ist, die exakt 4,00 m hoch war. Lkw bleiben entweder an Brücken hängen, weil sie viel zu hoch sind (Baggerarm guckt weit raus, Ladekran nicht eingefahren, Sperrmüll guckt oben aus dem Container raus, etc.), oder aber, normal beladene LKW bleiben an irgendwelchen Kuhdorfbrücken hängen, die nur 3,80 hoch sind, weil der Fahrer geschlafen hat.

Das Brückengelaber von dem Polizist ist übertrieben, vor allem auf der Autobahn, ja, aber die Grenze liegt nunmal bei 4m und nicht bei 4,10m.

Zitat:
Wegen 4,08 m eine Gewinnabschöpfung und Transportstillegung durchzuführen ist übertrieben.

Sofern die Spedition nicht schon allseits bekannt ist, ja.

Zitat:
Es ist auch immer wieder prima, daß die Polizei da nachts in aller Seelenruhe mit sündteuren elektronischen Wasserwagen und mit zig Leuten rumhantiert, um gemütlich die exakte Höhe eines mit mehreren Autos beladenen Autotransporters zu bestimmen. So mancher LKW-Fahrer wäre neidisch, hätte er diese Möglichkeiten!

Dann muss er sich die Möglichkeiten beschaffen (lassen). Es ist doch nicht zuviel verlangt wenn ein Spediteur die Möglichkeiten beschafft, seine Fahrzeuge nach den geltenden Gesetzen zu beladen und fahren zu lassen.

Zitat:

Zitat:
Und die Hibbeltante hat doch recht. Viele Verkehrsteilnehmer haben Angst vor LKWs.

Dann muß die Hibbeltanten schleunigst dazusagen, daß man besser seinen Führerschein abgeben sollte, anstelle mit Angst vor LKW auf den Straßen unterwegs zu sein (so wird nämlich jeder hundsgewöhnliche Polizist antworten, wenn man ihm als Autofahrer sagt, man hat Angst vor LKW).

Jeder hundsgewöhnliche Polizist sollte fragen warum jemand Angst hat. Bei einem Abstand von 3,50m hinter einem PKW/LKW frag ich mich eher warum der LKW-Fahrer noch den Führerschein hat.
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012 — Direktlink
30.09.2009, 18:07 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Mike Weber postete

Zitat:
Hendrik postete Wegen 4,08 m eine Gewinnabschöpfung und Transportstillegung durchzuführen ist übertrieben.

Sofern die Spedition nicht schon allseits bekannt ist, ja.

Dann sind wir uns ja einig - und genau darum geht's hier in diesem Thread

Und die 7 cm im Eingangsposting von Uwe sind genauso lächerlich.

gruß hendrik
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013 — Direktlink
30.09.2009, 19:51 Uhr
Gast:Mike Weber
Gäste


Aufregen kann man sich deswegen aber trotzdem nicht. Ob die Polizeibeamten dies machen oder es bei einer geringeren Strafe belassen (dürfen), ist ja entweder vorgeschrieben oder im Ermessen des Beamten. Wenn der halt grade nen schlechten Tag hatte, hat man eben Pech gehabt - man hätte sich ja auch einfach an die Gesetze halten können. Dazu denke ich, wußten die genau das sie zu hoch sind mit der Beladung. Die machen das jeden Tag, die wissen das zwei Reihen SUVs zu hoch sind wenn man nicht genau stapelt oder z.B. Luft abläßt...
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014 — Direktlink
30.09.2009, 22:41 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Mike Weber postete man hätte sich ja auch einfach an die Gesetze halten können.

Totschlagargument - simpel. Damit bekommst Du auch den Führerscheinentzug bei 0,6 km/h zuviel durch (siehe post 009).

Sowas will doch kein Mensch (obwohl anscheinend viele danach krähen).


Zitat:
Dazu denke ich, wußten die genau das sie zu hoch sind mit der Beladung.

Mag sein...einer der Fahrer hat ja auch zugegeben, daß er dachte, da gäbe es Toleranzen.

Sorry, aber alles, was sich im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich bewegt, ist doch die reinste Hühnerkacke.
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015 — Direktlink
30.09.2009, 22:50 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Achso, Nachtrag nochmal. Die stümperhafte Verwiegung des 5-achsigen Holzlasters ist geradezu pervers! Man hört ja geradezu, wie da alles ächzt und knarrt, als er auf die Waage fährt (ohne Ausgleichsmatten).

Da kommen niemals korrekte Achslastwerte raus, sondern nur Müll.

Dann hat er noch einen Zentralachsanhänger, bei dem genau der gleiche Müll gemessen wird wie bei dem Zugfahrzeug. Anders wäre es beim Anhänger, wenn er vorne und hinten eine Achse hätte, die nicht mittels eines Ausgleichssystems miteinander verbunden wären; aber sowas wissen Polizisten leider nicht. Grausam.

Das einzige in dem Video, was hier möglicherweise halbwegs richtig gemacht worden ist, war es dem Fahrer eine Zwangspause wegen Überschreitung der Lenkzeiten aufzubrummen. Seit zig-Jahren ist bekannt, daß Ursache Nr.1 bei schweren LKW-Unfällen der Termindruck sowie Übermüdung der Fahrer ist.
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016 — Direktlink
01.10.2009, 13:37 Uhr
Gast:Mike Weber
Gäste



Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
Mike Weber postete man hätte sich ja auch einfach an die Gesetze halten können.

Totschlagargument - simpel. Damit bekommst Du auch den Führerscheinentzug bei 0,6 km/h zuviel durch (siehe post 009).

Und das soll kein Totschlagargument sein?


Zitat:
Dazu denke ich, wußten die genau das sie zu hoch sind mit der Beladung.

Mag sein...einer der Fahrer hat ja auch zugegeben, daß er dachte, da gäbe es Toleranzen.
Ach komm, jeder Vollidiot weiß, welche Höhe man einzuhalten hat und ein LKW Fahrer weiß, das er Glück aber auch Pech haben kann. Wenn er dann Pech hat, soll er nicht anfnagen zu heulen.

Zitat:
Sorry, aber alles, was sich im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich bewegt, ist doch die reinste Hühnerkacke.

Klar, aber wer es riskiert kann trotzdem verlieren. Und wenn, dann soll man nicht heulen.
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017 — Direktlink
01.10.2009, 16:33 Uhr
Philo0311




Zitat:
Mike Weber postete

Zitat:
Dazu denke ich, wußten die genau das sie zu hoch sind mit der Beladung.

Mag sein...einer der Fahrer hat ja auch zugegeben, daß er dachte, da gäbe es Toleranzen.


Zitat:
Sorry, aber alles, was sich im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich bewegt, ist doch die reinste Hühnerkacke. Klar, aber wer es riskiert kann trotzdem verlieren. Und wenn, dann soll man nicht heulen.

Weißt du was passiert wenn der Fahrer in der Dispo anruft und sagt er ist 2 -4 -8 - 10cm zu hoch, 2t zu schwer oder 10cm zu breit...???

Der kann am nächsten Tag stempeln gehen... Es gibt genügend andere Fahrer die dringend einen Job suchen, und die sind dann ja auch billiger wie alte angestammte Fahrer... Entweder friss - oder stirb . Das ist leider die Devise...
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi

Dieser Post wurde am 01.10.2009 um 16:34 Uhr von Philo0311 editiert.
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018 — Direktlink
01.10.2009, 18:01 Uhr
Gast:Mike Weber
Gäste


Und genau deswegen gibt es die Gewinnabschöpfung die den Spediteur und nicht den Fahrer tritt.
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019 — Direktlink
01.10.2009, 18:20 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

So eine Devise ist unsagbarer Schwachsinn, der sich an einer entsprechend hohen Personalfluktuation sehr gut messen läßt... Darüber hinaus sitzen bei der Kontrolle sowieso neben dem Fahrer, auch der Fahrzeughalter und der Verlader im Boot. Und die werden auch alle gut bedient werden...

Sämtliche gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten ist praktisch schwer bis unmöglich machbar. Ebenso kann die Gesetzgebung unmöglich alle Eventualität berücksichtigen, die in der Praxis auftreten können. Da ist dann schlichtweg Fingerspritzengefühl auf beiden Seiten gefragt, sowohl beim Fahrzeugführer, als auch beim Kontrolleur. Abweichungen im Promillebereich zu ahnden ist zwar gesetzlich gedeckt, zeugt im Auge des Betrachters aber auch von einer gewissen Kleingeistigkeit, die möglicherweise aus schlichtem Halbwissen oder schierer Ahnungslosigkeit resultiert. Genau das gleiche gilt für Fahrzeugführer, die geradezu eklatant gegen Vorschriften verstoßen. Aber hier geht es ja um die kleinen Kleinigkeiten...!

Bei so einer Kontrolle hat man es so oder so immer mit Menschen zu tun. Der Spruch "wei man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus" hat hierbei sicher eine ganz besondere Bedeutung. Richtig ist auch, daß wer irgendwelche Grenzen überschreitet, sich nicht zu beschweren hat, wenn er sich dabei erwischen läßt. Aber wie gesagt, man kann über alles sprechen...!

Wenn allerdings eine Kamera dabei ist, neigt ein simpel gestrickterer Sheriff möglicherweise zu einem gewissen Ehrgeiz. So eine Erfahrung kann man auch mit jüngeren Kollegen machen. Und dann gibt es natürlich auch noch die Naturhitzköpfe. Allen gemein ist aber, daß auch sie nur ihren Job machen...!

Zum Glück ist es aber auch so geregelt, daß man sich nicht alles gefallen lassen muß. Da gibt es ja noch den schönen Begriff von der Verhältnismäßigkeit. Den kennt auch der Gesetzestext und der Sheriff lernt während seiner Ausbildung etwas darüber. Gerät man dann trotzdem an einen Pedant, hat man eben Pech gehabt. Meist kontrollieren die aber nicht alleine, sondern haben Kollegen dabei. Es kann im wahrsten Sinne eine Menge wert sein, einfach mal den Gesprächspartner zu wechseln. Dabei zu erwähnen, das man den Kollegen für einen dämlichen Deppen hält verkneift man sich natürlich aus gutem Grund. Aber vernünftige Argumente oder ein ehrliches, kein gespieltes Eingeständnis der eigenen, klar erkennbaren Schuld kann richtig Geld, Punkte und Zeit sparen.
Ich hab's ausprobiert: Vom Hitzkopf angesagtes Überholen im Überholverbot für LKW, fahren ohne Tachoscheibe, nicht angeschnallt und unzulässiger Knauf auf dem Lenkrad haben am Ende berechtigte 40,- € und einen Punkt fürs zweifellose Überholverbot gebracht. Man muß eben mit den kompetenten Leuten sprechen...
( O K, ein bisschen Glück und das richtige Auto gehören sicher auch dazu...)


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"

Dieser Post wurde am 01.10.2009 um 18:22 Uhr von Stephan editiert.
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020 — Direktlink
01.10.2009, 21:44 Uhr
ulrich



Bei den auf Verkehrszeichen angebrachten Zahlen bzw. bei den in der StVO aufgeführten Zahlen handelt es sich zumeist um obere (seltener um untere) Grenzwerte und nicht um Ca.- oder Mittelwerte mit nicht ausgewiesener Toleranz.
Toleranzen kann man erst bei der Messung der jeweiligen Größe geltend machen, da ja jedes Meßgerät mit einen Meßunsicherheit behaftet ist.
Wenn man diese Meßunsicherheit z.B. beim Überschreiten einer ausgeschilderten Geschwindigkeitsbeschränkung ausreizt, hat dieses nichts mit einer Toleranz zu tun, die scheinbar mit dem Verkehrsschild verknüpft ist.

Bei der Messung der Fahrzeughöhe können natürlich auch Toleranzen geltend gemacht werden. Diese werden sicherlich nicht mehr als 1cm betragen.

Wenn bei der Fahrzeughöhe eine Toleranz von z.B. 10 cm gegeben würde, dann würde diese zukünftig immer ausgenutzt werden. D.h. die neue maximal zulässige Fahrzeughöhe würde überall mit 4,10 m kommuniziert.

Ein Fahrsschüler würde sich die maximal zulässige Fahrzeughöhe nicht als 4 m + 10 cm Toleranz merken, sonder 4,10 m ... oder ...




Zitat:
Hendrik postete
Totschlagargument - simpel. Damit bekommst Du auch den Führerscheinentzug bei 0,6 km/h zuviel durch (siehe post 009).

Es wird leider immer jemand geben, der die Meßunsicherheit um nur 0,6 km/h überschreitet, auch wenn wir das Toleranzfeld weiter vergrößern.

Dieser Post wurde am 01.10.2009 um 23:37 Uhr von ulrich editiert.
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021 — Direktlink
01.10.2009, 22:27 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Mike Weber postete Und genau deswegen gibt es die Gewinnabschöpfung die den Spediteur und nicht den Fahrer tritt.

Herzchen.....der Fahrer bekommt ebenfalls ein Briefchen von der Bußgeldstelle....

gruß hendrik
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022 — Direktlink
01.10.2009, 22:31 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
ulrich postete Bei den auf Verkehrszeichen angebrachten Zahl bzw. bei den in der StVO aufgeführten Zahlen handelt es sich zumeist um obere (seltener um untere) Grenzwerte und nicht um Ca.- oder Mittelwerte mit nicht ausgewiesener Toleranz.

Sonnenklar.....aber es geht hier ja um das Strafmaß, welches angewendet wird, wenn der obere Grenzwert der StVO überschritten wird.

Und anstelle einer Zero-Tolerance Politik (die anscheinend von Mike Weber favorisiert wird) gäbe es da auch Alternativen.

gruß hendrik
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023 — Direktlink
01.10.2009, 22:35 Uhr
Philo0311




Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
Mike Weber postete Und genau deswegen gibt es die Gewinnabschöpfung die den Spediteur und nicht den Fahrer tritt.

Herzchen.....der Fahrer bekommt ebenfalls ein Briefchen von der Bußgeldstelle....

gruß hendrik

Süßer Umgangston - Ihr mögt euch gell
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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024 — Direktlink
02.10.2009, 15:11 Uhr
BUZ



zu erst mal das hier:
in der Fahrzeughöhe gibt es absolut keine Toleranzwerte!
Das liegt dann im Ermessen des Beamten, ob er wegen 5 cm Wellen macht oder nicht!


Ich habe 1987/88 eine Jumbozug gefahren, Luftfracht ab Frankfurt nach Nürnberg und Stuttgart, große Spedition vom Niederrhein mit Niederlassung in Kelsterbach.
Zeitweise hatte ich einen 2ax Jumboanhänger mit 4,08 m Höhe, eingetragen im Fahrzeugschein, aber ohne Genehmigung §70 und §29 bzw. 46.
Das gab nie irgendwelche Probleme, vermessen worden bin ich auch nie.

So um 2000 waren R&E mit der LR 1800 und LGD 1800 in Mannheim, Rheinau Hafen. Dort wurde eine Brücke über ein Hafenbecken gehoben.
Nach mehr oder weniger erfolgreichem Einsatz (Insider: A-Bock LR 1800), wurde die Krane demontiert und nach MZ transportiert.
Noch im Hafengelände wurden die Fahrzeuge kontrolliert.
Actros 1843 LS mit 3ax Kögel, beladen mit einem S/L14 Paket vom Spacelifter, Ladungsicherung perfekt, Genehmigung okay, Lenk- und Ruhezeiten in Ordnung, wie gesagt, Mannheim...

aber dann die Höhenvermessung..., ergab 4,05 m!
Es gab keinen Knollen, nur mündliche Verwarnung mit dem Hinweis zurück zur Baustelle und umladen!!
Also wurde die Holzdielen unter dem 14er Paket herausgeholt und nur Antirutschgummis untergelegt. Das ergab dann lt. Vermessung der Polizei 4,01 m und die Jungs durften fahren!

Ich war zu diesem Zeitpunkt als Disponent im Büro, und war froh das es glimpflich abgelaufen ist

Anders sieht es bei Länge, Breite und Gewicht aus, da gibt es Toleranzwerte bis zu 3%

40,00 t= max. 41,20 t
41,21 bis 42,00 t sind bis 5% mehr Gzg: € 30,--
mehr als 42,10 t dann € 50,-- und ein Punkt,
nach oben wird dann selbstverständlich teuer bis seeehr teuer.

Wenn sich jeder etwas an die Gesetze hält, ohne dies zu übertreiben, würde öfter mal ein Auge zugedrückt werden. Aber es gibt zu viele schwarze Schafe, die müssen ohne wenn und aber aus dem Verkehr gezogen werden.
Meinentwegen kann alle 10 km eine Polizei oder BAG-Kontrolle sein, um so besser, dann fliegen die ganzen preisdrückenden Billigunternehmen mal auf. Ich habe null Mitleid!

Bei uns in der Entsorgungsbranche werden die Abrollzüge zu 95% immer gewogen, doch die wenigsten Fahrer laden ab bei Überladung.
Ich habe schon Fremdspediteure, event. Selbstfahrer, bei uns auf der Waage gesehen, denen war selbst 49 t Gzg noch zu wenig, total hirnlos.
Selbst das Waagenpersonal begreift oft nicht, das es mit im Boot sitzt!

Ein Erlebnis hatte ich mal in Ochtendung, da habe ich zwei Abrollcontainer mit Sperrmüll geladen. Auf der Waage zeigte der Computer 40,4 t, also ein Prozent zuviel, ich durfte das Gelände erst nach Entladung verlassen.
Ein Fahrer von dieser Firma sagte mir dann: "die Idioten von der Waage..., wenn ich mit dem 3ax Solo Abroller auf der Waage bin, lassen die mich mit 33 t fahren, Hauptsache nicht über 40 t" (O-Ton Fahrer)!!

Und wenn ein Fahrer der Meinung ist, das er entlassen weil wird, weil er die Gesetze einhält, dann taugt die Firma nichts.
Ein Disponent, der sagt die Relation WI->KS->HH->FL ist in 6 Stunden reine Fahrzeit zuschaffen, der wird immer einen Dummen finden, der dies auf Teufel komm raus probiert. Jeden Tag und jeden Morgen steht irgendwo ein Dummer auf!
In fünf Jahren werden für diese Tour nur noch 4 Stunden kalkuliert, weil die Konkurrenz ja 8-9 Std. benötigt, und wieder ist einer dabei, der es kann!
Jeder Fahrer ist selbst daran Schuld, wenn er sich auf solche Spielchen einlässt!

Deswegen stehe ich dazu: mehr Kontrollen auf Deutschlands Straßen!

Gruß
BUZ
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das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
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