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Hansebubeforum » Vorbild » Der neue Titan Z72 F und ein paar Fragen » Threadansicht

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025 — Direktlink
29.09.2006, 16:24 Uhr
Greenhorn



Wer ist denn Mirko?

Ok gut Gleisketten blödes Beispiel ... aber der Challenger ist ein gutes, den wollte ich auch schon heranziehen, weil abgesehen von der Schubschaufel (die abnehmbar ist) und eben dem Kettenmaterial trennt den Challenger vom Bulldozer im Prinzip nicht viel.

Ich find's tatsächlich irgendwie etwas schwammig, was Baumaschiene und was Landmaschiene sein soll, klar der Hersteller konstruiert das Fahrzeug für die und die Aufgabe, aber er kann dem Landwirt ja schlecht vorschreiben was der für Gerät zu benutzen hat.

Wenn jetzt z.B. einer nen ziemlich abseits gelegenen Hof hat (Berge etc.) und muss da öfters mal Sackweise Futter und Lebensmittel hochschaffen wofür er eine schnelle und hochgeländegängige Transportmaschiene braucht?

Gruß
Greenhorn
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026 — Direktlink
29.09.2006, 16:27 Uhr
Tobi

Avatar von Tobi


Zitat:
Greenhorn postete
Wenn jetzt z.B. einer nen ziemlich abseits gelegenen Hof hat (Berge etc.) und muss da öfters mal Sackweise Futter und Lebensmittel hochschaffen wofür er eine schnelle und hochgeländegängige Transportmaschiene braucht?

Dann nimmt er nen Merlo Telehandler "Multifarmer"!
Da kann er sogar Zapfwellenbetriebene Geräte an den Dreipunkt hängen und ackern gehen .

Irgendwie schweifen wir hier bissel vom Thema ab...
--
Gruß aus dem Moseltal

Tobi


-----
Meine genannnten Angaben und Termine sind alle ohne Gewähr!

Dieser Post wurde am 29.09.2006 um 16:28 Uhr von Tobi editiert.
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027 — Direktlink
29.09.2006, 16:34 Uhr
robertd



Hallo,

Zugelassene Dumper gibts in Österreich. Mir ist auf jeden Fall ein 2-achs Volvo älteren Baujahres bekannt, der hauptsächlich zum Bau von Güterwegen eingesetzt wird. Ausserdem bin ich mir ziemlich sicher, dass ein Steinbruch in der Nähe auch Dumper mit Strassenzulassung hat, evtl. sogar dreiachsig.

gruss robert

Dieser Post wurde am 29.09.2006 um 16:38 Uhr von robertd editiert.
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028 — Direktlink
29.09.2006, 16:57 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Tobi postete Irgendwie schweifen wir hier bissel vom Thema ab...

Wieso? Ein Titan-Ölfeldfahrzeug mit Zapfwellenantrieb für Bergbauern ist doch sicherlich 'ne Marktlücke??

hendrik ( )
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029 — Direktlink
29.09.2006, 17:31 Uhr
Flo-Litronic

Avatar von Flo-Litronic

Gleiskettenfahrzeuge bekommt man auch zugelassen wobei man ja unter Gleisketten auch Gummiketten versteht! Gummikette mit starren Stahlaufrollen bis max. 8km/H, Gummiketten mit Gummilaufrollen bis keine Ahnung wieviel.
Dumper hab ich in Schweden ETTLICHE!!! Ausschließlich Dreiachser mit Straßenzulassung gesehen, ebenso in Irland. Im Raum Freiburg fuhr auch hin und wieder mal ein Moxy auf der Landstraße rum. Komplett mit Radkästen versehen, beleuchtung usw.
--
"Die 1:87 Teile werden bald bei ReFo-Tech zu finden sein."


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030 — Direktlink
29.09.2006, 18:55 Uhr
mirko

Avatar von mirko


Zitat:
Greenhorn postete
Wer ist denn Mirko?


Wenn jetzt z.B. einer nen ziemlich abseits gelegenen Hof hat (Berge etc.) und muss da öfters mal Sackweise Futter und Lebensmittel hochschaffen wofür er eine schnelle und hochgeländegängige Transportmaschiene braucht?

Gruß
Greenhorn

ich

also ich weiß zwar nicht wie es in den bergen ist, aber ich hab hier in norddeutschland schon mehrfach auf baustellen, trecker mit anhänger, gesehen die die aufgaben von dumper erledigen, weil die einfach vielseitiger sin
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031 — Direktlink
29.09.2006, 19:58 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,

VOLVO - Dumper mit Straßenzulassung habe ich im letzten Jahr mehrere gesehen. Kennzeichen MQ - ???. Die Geräte waren im Bereich Nordhausen und Berga ( vermutlich ) im normalen Transportbetrieb eingesetzt.
Holzrückezüge ( Forwarder ) betreibt ein Bekannter. Die Geräte sind ebenfalls straßenzugelassen, dürfen aber auf öffentlichen Straßen nur unbeladen fahren.
Ackerschlepper mit Gummiraupen von John Deere, Claas-Challenger und MF könnt ihr mit Straßenzulassung auf den großen Betrieben in den neuen Bundesländern finden. Laut Herstellerangaben laufen die alle 40 km/h schnell. Einen habe ich im Frühjahr "verfolgt" - der war fast 50 km/h schnell ! Ob die zulassungstechnisch so schnell sein dürfen kann ich allerdings nicht sagen.


Gruß aus Bremen

Georg
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032 — Direktlink
29.09.2006, 23:57 Uhr
Oke Klingenberg

Avatar von Oke Klingenberg


Zitat:
Hendrik postete

Ein Trecker ist aber ein reinrassiges landwirtschaftliches Fahrzeug und unterliegt ganz anderen Zulassungsbestimmungen. Die zulässige Trecker-Höchstgeschwindigkeit beträgt allerdings nur 50 km/h! Die einzigen beiden Trecker, die schneller sein dürfen - und auch auf die Autobahn dürfen - sind der MB Trac und der JCB Fastrac.

gruß hendrik

moin hendrik

hab grade am letzten wochenende nen fendt 930 vario mit 60km/h zulassung gesehen...
hier ma nen foto..



gruß oke
--
Hier gehts zu meinen Modellen:
http://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=10214

-Wenn nicht anders angegeben liegt das Copyright der gezeigten Bilder bei mir-
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033 — Direktlink
30.09.2006, 10:37 Uhr
Hebelzupfer (†)




Zitat:
Oke Klingenberg postete

Zitat:
Hendrik postete

Die zulässige Trecker-Höchstgeschwindigkeit beträgt allerdings nur 50 km/h! Die einzigen beiden Trecker, die schneller sein dürfen - und auch auf die Autobahn dürfen - sind der MB Trac und der JCB Fastrac.

gruß hendrik

moin hendrik

hab grade am letzten wochenende nen fendt 930 vario mit 60km/h zulassung gesehen...

Hallo zusammen,

die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Schlepper beträgt je nach Bauart 25, 32, 40 oder 50 km/h. Die abgebildete Fendt-Variante mit 60 km/h ist mir neu - aber auch der darf nicht auf die Autobahn.
Auf die Autobahn dürfen nur Fahrzeuge die auf Grund ihrer Bauart schneller laufen als 60 km/h ( deshalb die 62 km/h - Schilder an vielen älteren Kranen und Schwertransportern ).
Den original MB-Trac hat es in verschiedenen Ausführungen bis zu max. 40 km/h Höchstgeschwindigkeit gegeben. Zwar konnte man die "schwere Baureihe" durch Manipulation am Getriebe ( Sperre für 8. Gang entfernen ) ca. 65 km/h schnell machen - auf die Autobahn durften die aber dennoch nicht.
Den JCB gab ( gibt ) es in drei verschiedenen V.max-Versionen mit 40, 65 und 80 km/h Höchstgeschwindigkeit. Die 40 km/h Version darf auch nicht auf die BAB.
In der Aufzählung der schnellen Ackerschlepper fehlt dann nur noch der UNIMOG. Der darf und durfte schon immer auf die BAB.


Gruß aus Bremen

Georg

Dieser Post wurde am 30.09.2006 um 13:07 Uhr von Hajo editiert.
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034 — Direktlink
30.09.2006, 11:15 Uhr
Greenhorn



Das sind ja alles sehr interessante Neuigkeiten! Dann würde ich aber wirklich gerne wissen wie diese Firmen ihre dreiachsigen Dumper auf die Straße gekriegt haben.

Über die Landwirtschaftliche Schiene wird's wohl kaum gewesen sein und als 20km/h zulassungsbefreit würde ja irgendwie keinen Sinn haben für den Unternehmer oder?

Ergo müsste es da irgendeine Sonderregel im Baumschienenbetrieb geben, zumindest für Deutschland, in en nordischen Ländern können die ja vielleicht ganz normal zugelassen werden, keine Ahnung wie deren Bestimmungen sind.

Wie ist es eigentlich in England? Da kriegt man doch im Prinzip alles auf die Straße was sich irgendwie fortbewegen kann

Gruß
Greenhorn
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035 — Direktlink
30.09.2006, 12:15 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,

Die von mir im letzten Jahr gesehenen Dumper hatten keine grünen Kennzeichen ( wäre mir aufgefallen ), hatten 40 km/h Schilder ( ganz sicher bin allerdings nicht ) und waren mit "Gelblicht" unterwegs. An den Geräten waren auch Aufkleber einer Tiefbaufirma und sie waren offensichtlich mit Bau-Aushub unterwegs.
Wie die die Geräte so zugelassen bekommen haben ? Keine Ahnung ! Das hängt eventuell bei den Behörden auch damit zusammen wer gerade die Ausnahmegenehmigung beantragt ( keine Behauptung sondern ganz vorsichtige Vermutung ). Welche Unterschiede es in diesem Bereich von einer zur anderen Zulassungsbehörde gibt hatten wir bereits im Zusammenhang mit Rundumleuchten.


Gruß aus Bremen

Georg
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036 — Direktlink
30.09.2006, 13:56 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi

Nen Kumpel, der nebenbei bei nem landw. Lohnunternehmer fährt, erzählte sein Boss hätte den neuen Fendt in der 50km/h Variante geordert, damit seine Tochter den noch Fahren darf.
Diese dürfte den Schlepperführerschein besitzten, für den 60KM/h brauch man wohl den LKW Führerschein Klasse CE.

Mfg Markus K
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037 — Direktlink
30.09.2006, 16:20 Uhr
Joachim01

Avatar von Joachim01

Das mit dem Führerschein ist alles eine Sache der Zulassung wenn ich einen Tractor als Baumaschine zum befördern von Bauaushub zulasse darf der auch mit dem Schlepperführerschein gefahren werden nur inberhalb der Baustelle muß er aber auf die Strasse (Öffentliche Strassen )Dann ist eine BCE Führerschein nötig wenn er das Zulässige Zuggesamt Gewicht von 15To übersteigt wird er aber Landwirtschliches Fahrzeug Zugelassen Also Grüne NR denn Nicht .

was mich als Schrauber Im LKW und Pkw Bereich jetzt wundert ist wie kann ein Tractor eine Zulassung von über 50 Km/h bekommen? Ein Tractor hat keinne Federung wie alle anderen Kraftfahrzeuge .Beim Tractor Übernehmen die Reifen nämlich die Federung. Und ab 50Km/h wirken die Reifen wie Flummies
Spingen unaufhörlich auf und ab
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038 — Direktlink
30.09.2006, 16:46 Uhr
Hajo



moin Jo,

der "große" Fendt hat sogar Einzelradfederung:

klick hier
--
nur 2 Flaschen pro Haushalt. In manchen leben aber mehr
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039 — Direktlink
30.09.2006, 20:44 Uhr
Carsten Manner

Avatar von Carsten Manner

auch hier haben die "richtigen" Trecker Federung

http://www.deere.com/de_DE/products_ag/tractors/8030/8030_specs.pdf
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040 — Direktlink
30.09.2006, 21:01 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Nur die Vorderachsen sind gefedert!

Und vielleicht noch die Kabine.

Aber wer mir hier 'ne Hinterachsfederung bei einem Traktor zeigen kann, kriegt ein Bier!

gruß hendrik ;-)
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041 — Direktlink
30.09.2006, 21:14 Uhr
Christian

Avatar von Christian

alles klar... schau dir mal den Fasttrac von JCB an... vorne Schraubenfedern, hinten hydropneumatisch gefedert

www.jcb.com
--
Gruß aus dem Schwarzwald
Christian
-------------------------------
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042 — Direktlink
30.09.2006, 21:28 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Momeeent - schau dir mal das post #19 an. Fasttrac und MB trac gilt nicht! (Die habe ich nämlich schon erwähnt)

sorry, hendrik
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043 — Direktlink
30.09.2006, 21:33 Uhr
Christian

Avatar von Christian

Hast du ein Glück das ich kein Alk trinke sonst gäbs jetzt mächtig Ärger!
--
Gruß aus dem Schwarzwald
Christian
-------------------------------
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044 — Direktlink
30.09.2006, 21:36 Uhr
Hajo




Zitat:
Hendrik postete
Nur die Vorderachsen sind gefedert!

da hat er wahr, der Kollege, zumindest was den Fendt betrifft.


Zitat:
Aber wer mir hier 'ne Hinterachsfederung bei einem Traktor zeigen kann, kriegt ein Bier!

danke, bin versorgt.
--
nur 2 Flaschen pro Haushalt. In manchen leben aber mehr
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045 — Direktlink
30.09.2006, 22:54 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,

@ Hendrik
Schön das Du den MB-Trac und den JCB Fasttrac ausdrücklich ausgenommen hast . Da gab es aber noch eine landwirtschaftliche Zugmaschine namens UNIMOG und der hat zwei gefederte Achsen. Na denn Prost !

@ Markus K und Joachim01
Nach Eurem Profil müßtet Ihr beide im Besitz eines Führerscheines sein. Aber in der Fahrschule habt Ihr da doch was versäumt:
Z. B. der Fendt 930 Vario ist in Standartausführung ( ohne Frontkraftheber ) 4,94 m lang, 2,70 m breit ( mit vernünftiger Bereifung werden das leicht mehr als 3 m ) und wiegt leer mindestens 8950 kg bei einem zul. GG von 14000 kg. Das Gerät ist 50 km/h schnell.
Wenn man mit dem Gerät nur in der Baustelle abseits öffentlicher Straßen rumfährt, braucht man keinen Führerschein.
Wenn man auf die Straße will, braucht man mindestens Führerschein Klasse T ( kann man mit 16 Jahren machen ). Wenn nun aber die Tochter des Lohnunternehmers noch keine 18 Jahre ist, darf sie mit Führerschein T nur Fahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren ( auch mit Anhänger ) - den Fendt in 50 km/h Ausführung also nicht ! Nach dem 18. Geburtstag gilt Klasse T bis 60 km/h !
Wenn der Schlepper keine landwirtschaftliche Zulassung hat, also als Baufahrzeug zugelassen ist, fallen die landwirtschaftlichen Privilegien fort und man braucht für den Schlepper solo Führerschein Klasse C und mit Anhänger Klasse CE.

Vom Titan Z 72 F haben wir uns - scheint mir so - ein kleines Stückchen entfernt. Ist aber interessant !


Gruß aus Bremen

Georg
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046 — Direktlink
30.09.2006, 23:09 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Hebelzupfer postete Na denn Prost !

Unimog!

Als nächstes kommst du mir mit Puch!!? (für die Almbauern)

Ich habe gesagt Traktor. (post 40)

Auch Prost!
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047 — Direktlink
30.09.2006, 23:21 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo Hendrik,

O.K. den UNIMOG ziehe ich zurück - aber.......

das Du den MB-Trac auf die Autobahn lassen wolltest sollte einige "Steinhäger und Pony´s" wert sein !


Nich lang schnacken - Kopp in´n Nacken
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048 — Direktlink
30.09.2006, 23:47 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Hebelzupfer postete das Du den MB-Trac auf die Autobahn lassen wolltest sollte einige "Steinhäger und Pony´s" wert sein !

Ja, so hatte ich das in Erinnerung. Um uns herum waren damals (Anfang der 80-er) so einige MB-Trac im Einsatz, und ich habe in Erinnerung, daß mir ein Landwirt mal irgendwas von Autobahn erzählt hat.

Also, seit über 20 Jahren will ich den auf die Autobahn lassen!

Gut, daß man solche Irrtümer heutzutage im Hansebubeforum mal ausräumen kann
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049 — Direktlink
01.10.2006, 16:00 Uhr
Joachim01

Avatar von Joachim01

@Hebelzupfer
Wenn der Schlepper keine landwirtschaftliche Zulassung hat, also als Baufahrzeug zugelassen ist, fallen die landwirtschaftlichen Privilegien fort und man braucht für den Schlepper solo Führerschein Klasse C und mit Anhänger Klasse CE

Sag ich Doch!!!
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