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Hansebubeforum » Vorbild » Der neue Titan Z72 F und ein paar Fragen » Threadansicht

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075 — Direktlink
03.10.2006, 21:19 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Georg (Hebelzupfer) schickt nochmal ein weiteres interessantes Ölfeldfahrzeug mit ohne Autobahnzulassung....( )

Georg schreibt dazu:

Zitat:
Veenhuis VTT 300, Dreiradfahrzeug mit Terrabereifung, Reifenmaße hinten 1,2m Breite x 1,9m Höhe, 300 PS V8 DB-Motor, 6-Gang Clark Powershift, 30 to Clark Hinterachse, V-max 55 km/h, 10.000 l Tankinhalt für Gülle/Klärschlamm. Der Apparat lädt (über den Kranarm) 10.000 l Flüssigkeit in max. 120 sec. und ist in der Lage diese 10.000 l in ca. 2 Minuten 15 cm tief im Acker zu verstecken. Arbeitsbreit 4,5 m, Arbeitsgeschwindigkeit 15 km/h.


Dieser Post wurde am 03.10.2006 um 21:21 Uhr von Hendrik editiert.
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076 — Direktlink
03.10.2006, 21:37 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Hendrik postete
Veenhuis VTT 300

Tjo, sowas gab's auch 'mal aus Deutschland: Den Horsch TT250.




Tschüs,

Sebastian
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077 — Direktlink
03.10.2006, 22:34 Uhr
robertd




Zitat:
Oke Klingenberg postete
die produktion des mb trac wurde von der firma doppstadt weitergeführt.

und was ist dann der WF Trac?

gruss robert
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078 — Direktlink
04.10.2006, 13:09 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,

Mit der Produktion des Original MB-Trac sollte offiziell am 31.12.1989 Schluß sein. Weil aber von Seiten speziell der landwirtschaftlichen Lohnunternehmen die Nachfrage sehr stark war, wurden über dieses Datum hinaus aus Lager- und ET-Beständen noch diverse Maschinen produziert - eben weil kein Nachfolger am Markt verfügbar war.

@ Harald
Ein Nachfolger des MB-Trac mit etlichen Jahren Abstand ? Als die von dir angeführte Veröffentlichung herausgegeben wurde war aus Daimler-Benz schon lange Daimler-Chrysler geworden.
Doppstadt hat das Konzept des MB-Trac aufgenommen und mit DC - Komponenten und vielleicht Hilfe realisiert. Doppstadt hat was großes versucht - und sich dabei verhoben ( sowas soll auch schon großen Konzernen passiert sein ) !
Meine persönliche Überzeugung: Doppstadt Trac zum MB-Trac = keine direkte Nachfolge !

@ robertd
"und was ist dann der WF Trac?" - Namensgebung könnte ich mir als Ableitung aus dem Namen des Herstellers ( Werner Forstgeräte ) vorstellen.
Auch die Fa. Werner hat das Konzept des MB-Trac aufgenommen und für die Bedürfnisse ihrer ( überwiegend forstwirtschaftlichen ) Kunden weiterentwickelt und baut unter Verwendung von DC - Komponenten sehr gute Geräte für einen speziellen Kundenkreis.

Die Fa. Werner hat früher auch schon mal was anderes gebaut.
Gucks Du hier : www.uniknick.de
Bild ist an Bube unterwegs.

edit: Bild eingefügt




Gruß aus Bremen

Georg

Dieser Post wurde am 05.10.2006 um 00:17 Uhr von Hebelzupfer editiert.
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079 — Direktlink
04.10.2006, 23:39 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,

hier noch der Link für den Dammann Trac:
www.dammann-technik.de/html/sf_d.html


Gruß aus Bremen

Georg
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080 — Direktlink
05.10.2006, 18:53 Uhr
BUZ



@Georg:
Werner hat den MB-Trac in 1:1 gebaut und als Werner-Trac vermarket, ich habe mal ein Werner Prospekt gesehen.
Da wurden nur der Stern gegen das Werner Emblem getauscht, das war kein retuschiertes Foto und war schon Ende der Trac Fertigung bei Daimler.

Der Dammann Trac scheint aus Unimog Komponeten gebaut zu sein, vermutlich klassischer Leiterrahmen mit Portalachsen.


@Harald:
DC bezeichnet den MB-Trac zu Recht als Urvater der heute verfügbaren Allrad Geräteträger mit gleichgroßer Bereifung, dazu zählt aber auch der JCB, der Doppstadt, der Dammann...
Und das Doppstadt den Motor von DC verbaut, ist den Stuttgartern eine Prospekt wert. Ich denke wenn JCB die Motoren von DC verbauen würde, wäre der gleiche Spruch in einem weiteren Prospekt zu finden



@all:
interessant wie sich der Thread hier entwickelt! Hat angefangen mit dem Fernfahrer, und inzwischen sind wir bei Schleppern


Gruß
BUZ
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081 — Direktlink
05.10.2006, 20:06 Uhr
Greenhorn



N'abend

Also auch wenn ich den MB Track so als Fahrzeug nicht uninteressantfinde,könntet ihr diesen Part aus Gründen der Übersichtlichkeit separieren?

Nochmal zu der Frage mit der Zulassungals Landwirtschaftliche ZM, wie sähe es da mit einem Ölfeldlaster aus der eben nur als ZM gebaut ist?

Also kurzer Radstand und dicke Anhängerkupplung? Könnte der Staat dem Landwirt verbieten seine Rübenwägen damit über den Feldweg zu karren?


Gruß
Greenhorn
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082 — Direktlink
05.10.2006, 20:58 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,

@ Greenhorn
Um eine landwirtschaftliche Zugmaschine zulassen zu können mußt Du erst einmal selber Landwirt sein oder aber im landwirtschaftlichen Bereich tätig sein.
Beim Fahrzeug selbst reicht eine Anhängekupplung und dicke Bereifung allein nicht aus sondern das Fahrzeug muß in der Lage sein landwirtschaftliche Geräte zu ziehen oder tragen und diese dann auch noch antreiben können. Zapfwelle und Kraftheber sollten also auch sein.


Gruß aus Bremen

Georg
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083 — Direktlink
05.10.2006, 21:01 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

HI Greenhorn

Also für sowas gibs den Maurer Agrotruck:

http://www.toni-maurer.de/tuerkheim/fahrzeugbau/14.htm

Der dürfte deinen Vorstellungen davon entsprechen .

Mfg Markus K
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084 — Direktlink
05.10.2006, 21:18 Uhr
Greenhorn



Ja ok prinzipiell selbes Beispiel, dürfte der in der Sattelschleppervariante als lw ZM steuerbefreit zugelassen werden?

(wobei der insofern kein ganz so gutes Beispiel ist weil er technisch ja vermutlich auch so ne ganz normale Straßenzulassung in Deutschland bekommen hätte)

Gruß
Greenhorn
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085 — Direktlink
05.10.2006, 21:22 Uhr
Oke Klingenberg

Avatar von Oke Klingenberg

hallo

hier ma 2 bilder von 2 neuen jcb fasttracs

nen 3230, dieser wird als reine zugmaschine vor getreideanhängern eingesetzt:



dieser 8250 ist ein vorführgerät von jcb:



gruß oke
--
Hier gehts zu meinen Modellen:
http://www.hansebubeforum.de/showtopic.php?threadid=10214

-Wenn nicht anders angegeben liegt das Copyright der gezeigten Bilder bei mir-
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086 — Direktlink
05.10.2006, 23:20 Uhr
Hebelzupfer (†)




Zitat:
Greenhorn postete
Ja ok prinzipiell selbes Beispiel, dürfte der in der Sattelschleppervariante als lw ZM steuerbefreit zugelassen werden?

(wobei der insofern kein ganz so gutes Beispiel ist weil er technisch ja vermutlich auch so ne ganz normale Straßenzulassung in Deutschland bekommen hätte)

Gruß
Greenhorn

Nee, Sattelschlepper geht überhaupt nicht ! Wieso nicht ? Gesetzlich so geregelt ! Warum ? Keine Ahnung weshalb diese Vorschriften so sind aber so ist es halt !


Gruß aus Bremen

Georg

P.S. Bevor jetzt die Frage nach den "grün" zugelassenen Milchtankern ( Sattelzüge ) verschiedener Molkereien kommt : das hat mit Landwirtschaft nichts zu tun - grünes Kennzeichen heißt nur steuerfrei - ist ´ne gesetzliche Sonderregelung u. A. für Milchtanker, Schausteller und einige andere Sonderfälle.
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087 — Direktlink
05.10.2006, 23:57 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Hebelzupfer postete Nee, Sattelschlepper geht überhaupt nicht ! Wieso nicht ? Gesetzlich so geregelt ! Warum ? Keine Ahnung weshalb diese Vorschriften so sind aber so ist es halt !

Dem ist nichts hinzuzufügen....Sattelzugmaschine und Auflieger sind, zumindest in Deutschland, irgendwie was besonderes. Weder richtig LKW noch richtig Anhänger. Dabei ist es der Standard-Zug geworden.

Aber in der Landwirtschaft ist das nicht vorgesehen.

(Ich glaube, daß kommt aus den Ur-Anfängen der LKW's und Zulassungen...der Sattelschlepper kommt ja aus Amiland, und der wurde hier anfänglich erstmal verteufelt.)
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088 — Direktlink
06.10.2006, 00:11 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Hendrik postete
Dem ist nichts hinzuzufügen....Sattelzugmaschine und Auflieger sind, zumindest in Deutschland, irgendwie was besonderes. Weder richtig LKW noch richtig Anhänger. Dabei ist es der Standard-Zug geworden.

Aber in der Landwirtschaft ist das nicht vorgesehen.

BTW: Weiß jemand, wie die "Zuckerrübenzüge" normalerweise zugelassen sind? Mir ist nämlich just heute ein Sattelzug (mit Axor-Zgm) begegnet, der schwer nach Zuckerrüben-Transport aussah...


Tschüs,

Sebastian
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089 — Direktlink
06.10.2006, 08:53 Uhr
Hebelzupfer (†)




Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Hendrik postete
Dem ist nichts hinzuzufügen....Sattelzugmaschine und Auflieger sind, zumindest in Deutschland, irgendwie was besonderes. Weder richtig LKW noch richtig Anhänger. Dabei ist es der Standard-Zug geworden.

Aber in der Landwirtschaft ist das nicht vorgesehen.

BTW: Weiß jemand, wie die "Zuckerrübenzüge" normalerweise zugelassen sind? Mir ist nämlich just heute ein Sattelzug (mit Axor-Zgm) begegnet, der schwer nach Zuckerrüben-Transport aussah...


Tschüs,

Sebastian

Mittlerweile müssen Landwirte, landwirtschaftlich Lohnunternehmen und Maschinenringe die "Zuckerrübenzüge" - die Zuckerfabriken bestehen mittlerweile überwiegend auf eine Anlieferung mit "Hinterkippern" also Sattelzügen - anmelden,versteuern und versichern wie jeder normale Spediteur. Der sogenannte "Bauernexpress" ( SZM mit kurzer Ladefläche und großem Anhänger ) ist meines Wissens ein Auslaufmodell und wird nicht mehr neu zugelassen. Vorhandene Fahrzeug haben allerdings wohl "Bestandsschutz".


Gruß aus Bremen

Georg

Dieser Post wurde am 06.10.2006 um 08:55 Uhr von Hebelzupfer editiert.
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090 — Direktlink
06.10.2006, 17:38 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek

Irgendwie scheint das mit den Rübenzügen doch nicht so einfach zu sein...
Wie's der Zufall wollte, ist mir heute wieder ein Gespann begenet: 2ax Actros (von Mercedes CharterWay, also natürlich normales Kennzeichen) mit 2ax Sattelauflieger. Letzterer mit grünem(!) Saisonkennzeichen September-Dezember...


Tschüs,

Sebastian
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091 — Direktlink
06.10.2006, 21:51 Uhr
Hebelzupfer (†)




Zitat:
Sebastian Suchanek postete
Irgendwie scheint das mit den Rübenzügen doch nicht so einfach zu sein...
Wie's der Zufall wollte, ist mir heute wieder ein Gespann begenet: 2ax Actros (von Mercedes CharterWay, also natürlich normales Kennzeichen) mit 2ax Sattelauflieger. Letzterer mit grünem(!) Saisonkennzeichen September-Dezember...


Tschüs,

Sebastian

Hallo zusammen,

Wenn die Zugmaschine normal zugelassen ist und hierfür Steuern mit "Anhängerzuschlag" bezahlt werden, ist der Anhänger/Auflieger steuerfrei. Wie jemand anderes hier schon schrieb: Grünes Kennzeichen heißt dieses Fahrzeug ist steuerfrei - hat mit Landwirtschaft nicht unbedingt was zu tun.


Gruß aus Bremen

Georg

Dieser Post wurde am 06.10.2006 um 21:52 Uhr von Hebelzupfer editiert.
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092 — Direktlink
06.10.2006, 21:55 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Hebelzupfer postete
Wie jemand anderes hier schon schrieb: Grünes Kennzeichen heißt dieses Fahrzeug ist steuerfrei - hat mit Landwirtschaft nicht unbedingt was zu tun.

Das war u.a. ich.
Aber Steuerfreiheit bekommt man ja auch nicht einfach so aus Daffke.

(Wobei Du ja aber selbst gerade eine plausible Möglichkeit genannt hast, wie's dazu kommen kann.)


Tschüs,

Sebastian
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093 — Direktlink
06.10.2006, 22:29 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo Sebastian,

mir ist die Geschichte vor einigen Jahren bei einem Bekannten mit ´nem kleinem Fuhrunternehmen ( fährt viel für die Landwirtschaft ) aufgefallen.
Der hat ca. 5 SZM ( normal schwarzes Kennzeichen ) und ca. 15 verschiedene Auflieger ( alle steuerfrei/grün zugelassen ). Da er mit seinen Zugmaschinen nur 5 Auflieger zur Zeit fahren kann spart er so natürlich viel Geld.
Die Sache mit dem Saisonkennzeichen geht da natürlich noch wieder einen Schritt weiter - werde bei Gelegenheit mal drauf achten ob er das auch schon so macht.


Gruß aus Bremen

Georg
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094 — Direktlink
06.10.2006, 22:29 Uhr
Joachim01

Avatar von Joachim01

Grüne Kennzeich sind im Allgemeinen für Selbsfahrende Arbeitsmaschinen erschaffen worden die denn Aber auf Anhänger jeglicher Art die im Forst und Landwirtschaffts Gewerbe erweitert worden sind .jetzt zur Ideeoti mein Arbeits Kollege hat einen Grundbesitz von etwas mehr als 3000qm und wurde bei der Zulassung seines Kleine PKW-Anhänger gefragt ob der nicht lieber auf Grüne Kennzeichen zulassen wollte um die Steuern zu sparen obwohl er kein Landwirtschafftlichen Betrieb hat ?????
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095 — Direktlink
07.10.2006, 01:11 Uhr
mirko

Avatar von mirko

es gibt glaub ich auch die möglichkeit, seinen lkw im sogenannten v-fall der bundeswehr zur verfügung zustellen, und bekommt dann auch ne steuerbefreiung bin mir aber nicht sicher
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096 — Direktlink
07.10.2006, 11:00 Uhr
BUZ




Zitat:
Markus K postete
HI Greenhorn

Also für sowas gibs den Maurer Agrotruck:

http://www.toni-maurer.de/tuerkheim/fahrzeugbau/14.htm

Der dürfte deinen Vorstellungen davon entsprechen .

Mfg Markus K

gab es da nicht auch mal das AGROBIL von Fendt, später von Rheinbayern weitergebaut, u. a. mit Viererclub-Kabine?


Gruß
BUZ
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Dieser Post wurde am 07.10.2006 um 11:01 Uhr von BUZ editiert.
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097 — Direktlink
07.10.2006, 12:10 Uhr
Hebelzupfer (†)



Hallo zusammen,
hallo BUZ,

das Fendt "Agromobil" war aus 1971 und ( vielleicht ) als Wettbewerber zum UNIMOG gedacht. Ich habe aber außer dem Jahr der Vorstellung keine weiteren Angaben dazu. In Natur habe ich das Gerät nie zu Gesicht bekommen.
Viel eher - und zwar 1962 kam aber bereits die Fa. Eicher mit dem "Farm-Express". Den habe ich sogar einmal auf einer DLG Ausstellung im Original gesehen. Bei Mr. Google findet man einiges hierzu.

@ mirko
Aus meiner Erinnerung heraus war die Geschichte mit der Fahrzeugliste im V-Fall etwas anders - ich habe selber während meiner Lehre in der Kommunalverwaltung bis 1972 an dieser Liste gearbeitet :
Bei der Zulassungsstelle wurde eine Liste über im V-Fall einzuziehende Fahrzeuge geführt. In dieser Liste wurden Fahrzeuge mit Allradantrieb oder Ladekran oder Seilwinden u. Ä. eingetragen. An die genauen Kriterien erinnere ich mich nicht mehr aber die Eintragung war nicht freiwillig und eine Steuerbefreiung gab´s dafür auch nicht.

Ich hoffe diese Liste ist inzwischen tatsächlich Geschichte !!!!!


Gruß aus Bremen

Georg
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098 — Direktlink
07.10.2006, 12:52 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Hebelzupfer postete
Bei der Zulassungsstelle wurde eine Liste über im V-Fall einzuziehende Fahrzeuge geführt. In dieser Liste wurden Fahrzeuge mit Allradantrieb oder Ladekran oder Seilwinden u. Ä. eingetragen. An die genauen Kriterien erinnere ich mich nicht mehr aber die Eintragung war nicht freiwillig und eine Steuerbefreiung gab´s dafür auch nicht.

Ich hoffe diese Liste ist inzwischen tatsächlich Geschichte !!!!!

Also zu meiner Bundeswehrzeit (1997/'98) gehörten zum "Zubehör" von Bundeswehranhängern noch eine Standardzugöse, die man gegen die NATO-Zugöse (wesentlich größer als die "zivile") austauschen konnte. Damit hätte man den Anhänger auch mit einem zivilen Zugfahrzeug ziehen können.

<Exkurs 1>
Mein Fahrlehrer meinte noch dazu: "Normalerweise darf das nur die Inst[1] tauschen. - Aber im V-Fall kümmert sich da eh keiner 'drum, also erkläre ich Euch, wie's gemacht wird."
</Exkurs>

Daher würde ich vermuten, daß solche Listen auch heute noch geführt werden.

<Exkurs 2>
Aber es wird ja alles nicht so heiß gegessen, wie's gekocht wird. Offiziell ist die Bundeswehr verpflichtet, im V-Fall der NATO eine Panzerdivision mit 360[2] Kampfpanzern abzustellen. Ingesamt hat die BW derzeit aber nur 380[2] Kampfpanzer.
</Exkurs>

Tschüs,

Sebastian

_____
Fußnoten:
[1] "Inst" = "Instandsetzung". "Werkstatt" bei der Bundeswehr. In erster Näherung darf man als normaler Soldat an technischen Geräten überhaupt nicht 'rumbasteln, das darf (offiziell) alles nur die Inst.
[2] Nagelt mich nicht auf die Zahlen fest, aber um die genannten Größenordnungen ging's.
--
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099 — Direktlink
07.10.2006, 19:10 Uhr
Greenhorn



So hier nochmal ein sehr interessantes Fahrzeug über dessen Aufbausystem ich mich gerade noch genauer erkundige, bisher weiss ich nur das es zwei Dana Achsen und eine Einzelradaufhängung hat und das 2 von den 3 Radlinien angetrieben sind.

http://www.miningandconstruction.sandvik.com/sandvik/0120/Internet/TORO/SE03010.nsf/7ca8cd558b939dbfc125693700332c1e/ab9c4982bb73b43bc2256b8400329150/$FILE/toro60.pdf

Bild:

http://www.toro.sandvik.com/Sandvik/0120/Internet/TORO/se03010.nsf/Alldocs/B80FAE57C949FE2FC2256FA50038BE77/$FILE/T60_australia.jpg

Finde es einfach nur extrem beeindruckend 100t. auf so kleinen Raum fahrbar auch über mittleres Gelände hinzubekommen!

Gruß
Greenhorn
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