072 — Direktlink
03.10.2006, 17:57 Uhr
Jens P.
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Zitat: | tgaactros postete private begleitung (ohne WVZ anlage) wird außerhalb der BAB nur im einzelfall bei geringem straßenquerschnitt angeordnet. jedoch nicht bei transporten die kleiner sind als 3,00 m in der breite.
private begleitung (ohne WVZ anlage) auf BAB wird ab einer breite > 3,75 m angeordnet.
polizeibegleitung außerhalb der BAB wird in der regel ab einer breite von > 3,50 m angeordnet.
polizeibegleitung auf der BAB wird in der regel ab einer breite > 4,50 m. das gilt aber nur bei autobahn/ wie autobahn ausgebaute straßen mit 2 fahrstreifen ohne standstreifen je fahrtrichtung. hier können auch ausnahmen gemacht werden welche mit der erlaubnisbehörde, sowie der polizei abgestimmt werde müssen. dies kann dann ein privates begleitfahrzeug mit WVZ anlage übernehmen.
dazu kommt noch der unterschied zwischen polizeibegleitung und polizeilichen maßnahmen... (das alles zu erklären würde aber hier den rahmen sprengen) LG
ta |
Ich muß Dir da ein wenig widersprechen: Ob Polizei, BF3 oder BF2begleitung angeordnet wird, liegt am jeweiligen Transport. Es kann auch sein, das mit 5,00m Breite nur mit BF3 auf der Autobahn gefahren wird. Das ist u.a. vom Bundesland abhängig. Beispiel ist der Masttransport von Thömen: Länge: 24,61, Breite 3,00, Höhe 4,10m und Gewicht 95 Tonnen.
Ich hatte letzte Woche von Ehingen nach Bremerhaven mit einem Tele vom 1800er 3mal Polizei sowie ein BF3 auf der gesamten Strecke. Außer in Hessen und Bremerhaven durfte ich überall Tagsüber fahren und hatte dort nur die normalen Sperrzeiten. Dieser Post wurde am 03.10.2006 um 18:01 Uhr von Nordjoey editiert. |