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Hansebubeforum » Vorbild » Der neue Titan Z72 F und ein paar Fragen » Threadansicht

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000 — Direktlink
26.09.2006, 19:30 Uhr
Greenhorn



Hiho

In der aktuellen Fernfahrer Schwertransport ist ein Bericht über die Überführung des neuen riesigen Ölfeldfahrzeuges von Titan in Frontlenkerbauweise.

Ich kann den Bericht aufgrund der herrlichen Bilder dieser ausnehmend genial aussehenden Maschiene nur empfehlen.

Aber bei dem Bericht tun sich mir (wieder mal) ein paar Fragen auf die mir nie Jemand exakt beantworten konnte.

Was ist ab welcher Breite nötig?

Weil dieser Titan ist 3.50 breit und wird in dem Bericht nur bis zur Autobahn von einem Begleitfahrzeug begleitet und das war kein polizeiliches.

Also was muss man denn machen wenn man sowas auf deutschen Straßen fahren will? Und vor allem gelten da echt Unterschiede ob man auf der Autobahn fährt oder nicht? Muss man das jedesmal anmelden?

Und wie ist das mit der Landwirtschaft? Die sind ja auch oft überbreit ..
Und was gilt da eigentlich als landwirtschaftliches Gerät? Sehe öfters LKW mit grüner Nummer.

Gruß
Greenhorn
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001 — Direktlink
26.09.2006, 19:51 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Greenhorn postete
Und was gilt da eigentlich als landwirtschaftliches Gerät? Sehe öfters LKW mit grüner Nummer.

"Grüne Nummer" hat mit "Landwirtschaft" nicht zwangsläufig zu tun. Eine grüne Nummer bedeutet nur, daß das Fahrzeug steuerbefreit ist. Das ist bei vielen landwirtschaftlichen Fahrzeugen so, aber z.B. Rettungswagen von Malteser oder Rotem Kreuz fahren auch gelegentlich mit grünen Nummernschildern.


Tschüs,

Sebastian
--
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002 — Direktlink
26.09.2006, 20:34 Uhr
Ägidius



Hallo,

grüne Kennzeichen gibt es für Arbeitsmaschinen. Aber man muss was eigenes be- oder verarbeiten.
Also z.B der Landwirt mit Traktor und Mähdrescher, leider nicht mehr z.B. die Betonpumpe oder der Autokran eines Betonfertigteilwerkes.

Herzliche Grüße

Ägidius
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003 — Direktlink
27.09.2006, 11:20 Uhr
Stefan Jung



@ greenhorn,

nun zu deinen fragen:

private begleitung (ohne WVZ anlage) wird außerhalb der BAB nur im einzelfall bei geringem straßenquerschnitt angeordnet. jedoch nicht bei transporten die kleiner sind als 3,00 m in der breite.

private begleitung (ohne WVZ anlage) auf BAB wird ab einer breite > 3,75 m angeordnet.

polizeibegleitung außerhalb der BAB wird in der regel ab einer breite von > 3,50 m angeordnet.

polizeibegleitung auf der BAB wird in der regel ab einer breite > 4,50 m. das gilt aber nur bei autobahn/ wie autobahn ausgebaute straßen mit 2 fahrstreifen ohne standstreifen je fahrtrichtung. hier können auch ausnahmen gemacht werden welche mit der erlaubnisbehörde, sowie der polizei abgestimmt werde müssen. dies kann dann ein privates begleitfahrzeug mit WVZ anlage übernehmen.

dazu kommt noch der unterschied zwischen polizeibegleitung und polizeilichen maßnahmen... (das alles zu erklären würde aber hier den rahmen sprengen)

so das wars erstmal grob erklärt.....

hierzu kann ich Dir/Euch das neue Buch von Wolfgang Draaf und Lutz Schultz empfehlen. (siehe auch bei Buchtipp hier im forum)

"Leitfaden für Großraum - und Schwertransport"

LG

ta
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004 — Direktlink
27.09.2006, 16:27 Uhr
Greenhorn



Ah ok vielen Dank!

Aber jetzt nochmal für Blöde im Detail

1. Was ist BAB? Bundes Autobahn?

Davon ausgehend würde das heissen, dass man mit einem KFZ das 2.99 breit ist einfach überall solo fahren darf oder?

(warum steht dann eigentlich im Führerscheinbuch 2.55m Maximalbreite?)

Muss man die Fahrt dann überhaupt noch vorher melden? Beantragen?

So wenn das Vehikel wie in diesem Beispiel 3.5m breit ist braucht man auf der Autobahn dann Nix, nur auf anderen Wegen ein privates Fahrzeug richtig?

Ist das Fahrzeug beispielsweise 3.8 breit, bräuchte man auf der Landstraße ein polizeiliches Fahrzeug, auf der Autobahn würde aber ein privates reichen oder wie? Konstant polizeilich dann erst ab 4.5m?

Aber dann mal blöd gefragt: Wieso werden diese knicklenkerdumper dann immer huckepack genommen? Die sind ja meistens unter 3.5 breit und dementsprechend höchstens kurzzeitig privat zu begleiten oder? (ja gut bei längeren Strecken rechnet sich dann das Aufladen natürlich wegen Tempo und Verbrauch eh, aber bei so 20km?)

Gruß
Greenhorn
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005 — Direktlink
27.09.2006, 16:53 Uhr
Speddy




Zitat:
Greenhorn postete

Aber dann mal blöd gefragt: Wieso werden diese knicklenkerdumper dann immer huckepack genommen? Die sind ja meistens unter 3.5 breit und dementsprechend höchstens kurzzeitig privat zu begleiten oder? (ja gut bei längeren Strecken rechnet sich dann das Aufladen natürlich wegen Tempo und Verbrauch eh, aber bei so 20km?)

Gruß
Greenhorn

hallo Greenhorn

das man mit nem Dumper nicht über längere strecken auf geteerten Straßen fahren kann bzw. sollte liegt daran das die einen Hydroantrieb haben der zwar im Gelände einwandfrei funktioniert aber auf geteerten Straßen schnell heiss läuft 1-2 Km könnten noch gerade so gehen aber 20 und mehr bezweifle ich doch erheblich.

mfg

Stefan Seifert
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006 — Direktlink
27.09.2006, 17:08 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Speddy postete
das man mit nem Dumper nicht über längere strecken auf geteerten Straßen fahren kann bzw. sollte liegt daran das die einen Hydroantrieb haben der zwar im Gelände einwandfrei funktioniert aber auf geteerten Straßen schnell heiss läuft 1-2 Km könnten noch gerade so gehen aber 20 und mehr bezweifle ich doch erheblich.

Nein, das stimmt vorne und hinten nicht.

1. waren bislang alle Knicklenker rein mechanisch angetrieben. Die einzigen mir bekannten Ausnahmen sind der Faun K22.2 (Vorderachse mechanisch, Hinterachsen hydrostatisch angetrieben - hat sich wegen technischer Schwierigkeiten nicht durchgesetzt) und der aktuelle Liebherr-Dumper, der derzeit als Prototyp auf ein paar Baustellen im Probebetrieb läuft. (JFTR: Bei großen Starr-Rahmen-Muldenkippern im Minenbetrieb ist der dieselelektrische Antrieb auch weit verbreitet.)

2. zeigen o.g. Liebherr-Dumper sowie der Liebherr LTC 1055, daß ein hydrostatischer Fahrantrieb heute sehr wohl möglich ist. Auch für höhere Geschwindigkeiten und über längere Strecken. Einzig die Effizienzfrage stellt sich.


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de

Dieser Post wurde am 27.09.2006 um 17:08 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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007 — Direktlink
27.09.2006, 17:24 Uhr
Gast:Birger
Gäste



Zitat:
Speddy postete
...auf geteerten Straßen...

geteert sind die Lungen von Rauchern, Straßen sind asphaltiert. nur mal so nebenbei
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(Gast) Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
008 — Direktlink
27.09.2006, 20:53 Uhr
Greenhorn



Ich meinte jetzt ja auch nicht die zweiachsigen Giganten, sondern sowas:

http://www.moxy.no/Images/Gallery/MT36_1.jpg

Die Dinger sind höchstens 3.49 breit (ausser der eine von Bell) und würden damit ja garkein allzu großen Probleme bereiten.

Gruß
Greenhorn
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009 — Direktlink
27.09.2006, 21:18 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Greenhorn postete Wieso werden diese knicklenkerdumper dann immer huckepack genommen?

Weil die überhaupt gar keine Straßenzulassung haben, und auch keine kriegen.

In dem Moment, wo die eine Straßenzulassung kriegen würden, gelten sie nämlich bereits als LKW - weil sie ja Ladung mitnehmen können (auch wenn sie nur leer fahren - die Betonung liegt auf können). Und ein LKW muß erhebliche andere und kompliziertere technische sowie gesetzliche Anforderungen erfüllen als so ein Dumper.

Dann lieber huckepack!

gruß hendrik
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010 — Direktlink
27.09.2006, 21:22 Uhr
Greenhorn



Also du meinst so in Richtung Beleuchtung, Bremsweg,Spurtreue oder?

Aber der Beispieltitan kriegt doch auch keine Straßenzulassung (zumindest hatten die auf dem Bild kein Nummernschild) und durfte doch auch gefahren werden.

BZW. Könnten man sie denn als landwirtschaftliche Geräte zulassen? Mit obiger Begründung z.B. als Holztransport etc. Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen ja deutlich simpler gestrickt sein ... und schneller als 60 fahren die Dumper ja eh nicht.

Gruß
Greenhorn

Dieser Post wurde am 27.09.2006 um 21:23 Uhr von Greenhorn editiert.
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011 — Direktlink
27.09.2006, 21:46 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Greenhorn postete Also du meinst so in Richtung Beleuchtung, Bremsweg,Spurtreue oder?

Genau. Zusätzlich eine Federung, Geräuschverhalten (bspw. "beschleunigte Vorbeifahrt"), Abgasverhalten des Motors, Sicherheitsbrems-/lenkkreise, etc. Das ist alles ziemlich aufwändig und damit teuer.


Zitat:
Aber der Beispieltitan kriegt doch auch keine Straßenzulassung (zumindest hatten die auf dem Bild kein Nummernschild) und durfte doch auch gefahren werden.

Für solche Fahrzeuge bekommt man schon mal eine Ausnahmegenehmigung, das gilt dann aber wirklich nur für die Überführungsfahrt von A nach B. Dauerhaft würde man sowas wohl kaum bekommen.


Zitat:
BZW. Könnten man sie denn als landwirtschaftliche Geräte zulassen?

Nein; zwischen landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Baumaschinen und LKW versucht der Gesetzgeber ziemlich genau zu unterscheiden, und er versucht auch in vielen (mittlerweile europäischen ECE-) Normen zu definieren, was was genau ist. Aber auch hier liegt die Betonung wieder auf versucht, und das gelingt ihm nicht immer. So entstehen Grauzonen, bzw. Lücken, und diese werden ja immer wieder mal entdeckt von irgendwelchen gewieften Freaks, die irgendwelche tollen Sonderkonstruktionen auf die Räder stellen - und die dann auch zugelassen kriegen!

gruß hendrik

Dieser Post wurde am 27.09.2006 um 21:47 Uhr von Hendrik editiert.
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012 — Direktlink
27.09.2006, 22:11 Uhr
Greenhorn



Das könnte bei dem Titan bzw. einem ähnlichen Fahrzeug sogar klappen, Beleuchtung,Abgasnorm und Federung hatter ja auf jeden Fall und ansonsten ist er ja auch deutlich mehr Straßenfahrzeug als der Moxy.

Aber das mit der Trennung halte ich auch für schwierig, da gibt es bestimmt massig Löcher.

Gruß
Greenhorn
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013 — Direktlink
28.09.2006, 08:31 Uhr
mirko

Avatar von mirko

naja, bei uns in osnabrück gibt einmal im jahr ne ausmahme, wenn trucktrail ist gibts ne parade von allen teilnehmer und da fuhr auch mal der pumper aus dem steinbruch mit, ich weiß aber nicht ob das immer so ist
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014 — Direktlink
28.09.2006, 09:20 Uhr
Stefan Jung



@ geenhorn,

moin,

alle fahrzeuge die die normalen fahrzeugmaße übersteigen sind genehmigungspflichtig, d.h.:

breiter wie 2,55 m / höher wie 4,00 m / länger wie 16,50/18,75 und schwerer wie 40,00 Tonnen müssen eine anhörung bei der zuständigen genehmigungsbehörde starten. je nach fahrzeugmaßen und straßenverhältnissen werden dann die auflagen der einzelnen straßenverkehrsbehörden erteilt. diese gehen dann bei der zuständigen behörde ein. die einzelnen zustimmungen werden dann zu einem genehmigungsbescheid zusammengefasst und dem unternehmer ausgestellt. dieses kann in einigen fällen bis zu 2 wochen und mehr dauern....! auch bauunternehmer u.s.w. sollten sich daran halten.

bei weiteren fragen bitte PM an mich ; danke


LG

ta
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015 — Direktlink
28.09.2006, 16:18 Uhr
Greenhorn



@mirko

Wie hat sich denn der Dumper behauptet? Weil das hatte ich mich eh schon immer mal gefragt wie so ein Teil gegen die speziell zusammengebaute Konkurrenz aussihet, in Sachen Robustheit und Flächendruck ist er ja vermutlich haushoch überlegen.

Aber zum Thema Landwirtschaftliches FZ, ich meine wenn jetzt ein Bauer der auch ein größereres Stück Wald hat hergeht und feststellt, dass ihm für seinen Betrieb der Traktor mit Hänger nicht reicht (wegen Gelände Zuladung mal ganz egal) und er eben einen Dumper im Blick hat (ich weiss arg kreatives Beispiel) den er ab und an auchmal auf der Straße fahren will, was passiert dann? Rein technisch sind ja der Trekker und der Dumper beide meistens gleich unzulassungsfähig und/oder überbreit.

Gruß
Greenhorn
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016 — Direktlink
28.09.2006, 18:29 Uhr
mirko

Avatar von mirko

garnicht der ist nur in der parade mit gefahren.

zum zweiten abschnitt muß man sagen das ein dumper wol etwas ungeeignet für der holzeinsatz ist, da nimmt man dann nen fowarder der sieh ähnlich aus ist aber speziell dafür gemacht
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017 — Direktlink
28.09.2006, 21:15 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Greenhorn postete ...wenn jetzt ein Bauer der auch ein größereres Stück Wald hat hergeht und feststellt, dass ihm für seinen Betrieb der Traktor mit Hänger nicht reicht (wegen Gelände Zuladung mal ganz egal) und er eben einen Dumper im Blick hat (ich weiss arg kreatives Beispiel) den er ab und an auchmal auf der Straße fahren will, was passiert dann?

Kann er zu 100% knicken!

Er wird für den Dumper keine Straßenzulassung bekommen- zumindest nicht in Deutschland!

In anderen Ländern (z.B. Skandinavien) sieht's schon wieder besser aus. (....er müßte sich also mit Auswanderungsgedanken beschäftigen.)

gruß hendrik
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018 — Direktlink
28.09.2006, 21:20 Uhr
Greenhorn



Ok aber wie wird das begründet? Ich meine der Trekker hat ja auch nicht die sonst nötigen Airbags, nicht die sonst nötige Beleuchtung etc. also warum darf der mit grüner Nummer bis Tempo 60 rumtuckern und der Dumper nicht? Manche Trekker sind aufgrund von Mehrfachbereifung auf einer Achse ja auch nicht schmäler.

Zum Thema Dumper als Beispiel, ja ich weiss ist etwas aus der Luft gegriffen, allerdings wäre der Dumper z.B. deutlich schneller als die meisten Forwarder die ich kenne.

Gruß
Greenhorn
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019 — Direktlink
28.09.2006, 21:54 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Greenhorn postete Ok aber wie wird das begründet?

Weil ein Trecker nun mal ein Trecker ist und kein Dumper. Ein Dumper gilt in Deutschland zu 100% als mobile Baumaschine, die Ladung befördern kann. Mit einer Straßenzulassung bekäme sowas zusätzlich noch den Status eines LKW.

Damit unterscheidet sich der Dumper von anderen mobilen Baumaschinen, die tatsächlich - zumindest teilweise - in Deutschland eine Straßenzulassung bekommen können, wie z.B. Mobilbagger oder auch Radlader. (Weil diese nämlich - so zumindest die Lesart des Gesetzgebers - keine Ladung befördern können, und somit nicht ansatzweise irgendetwas mit einem LKW zu tun haben.)

Ein weiterer Grund, dem Dumper in Deutschland keine Straßenzulassung zu geben (neben dem ganzen technischen Firlefanz) ist von Seiten der Behörden noch der, daß man das Transportgewerbe schützen will - nämlich die "echten" LKWs (Kipper). Denn die Kipperbetreiber würden auf die Barrikaden gehen, wenn Ausnahmegenehmigungen für Dumper erteilt würden.

Ein Trecker ist aber ein reinrassiges landwirtschaftliches Fahrzeug und unterliegt ganz anderen Zulassungsbestimmungen. Die zulässige Trecker-Höchstgeschwindigkeit beträgt allerdings nur 50 km/h! Die einzigen beiden Trecker, die schneller sein dürfen - und auch auf die Autobahn dürfen - sind der MB Trac und der JCB Fastrac.

gruß hendrik
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020 — Direktlink
28.09.2006, 22:11 Uhr
Greenhorn



Ah ok das leuchtet ein!

Also könnte man streng genommen sowas


hier:http://www.zeppelin.de/D/pdf/D8T.pdf#search=%22D8T%22

Eher als Trekkerersatz zugelassen bekommen? (gut abgesehen davon das die so langsam sind, dass man sie auch Zulassungsbefreit bekäme)

Kuriose Gesetzgebung mMn sollte sich das doch eher nach der Verkehrstauglichkeit richten und da schätze ich einen Dumper von allen größeren Baumaschienen noch als fast am Lkw-nächsten ein.

Aber wie sähe es z.B. mit so einem Forwarder aus? Der transportiert ja etwas und fiele damit raus, er ist aber auch eindeutig ein Forstwirtschaftliches Nutzfahrzeug und damit in derselben Liga wie die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge .. oder?

Gruß
Greenhorn
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021 — Direktlink
28.09.2006, 22:15 Uhr
King-Off-Road



Siehe auch hier:

http://forum.bauforum24.biz/forum/index.php?showtopic=190&st=20

wobei das Umsetzen von A25 Volvos auf eigener Achse wirklich keine Seltenheit ist.
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022 — Direktlink
28.09.2006, 22:28 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Wie, du willst 'ne D8 als Trecker zulassen??? Wieso denn das??...Das ist und bleibt eine reinrassige Baumaschine!


Zitat:
Aber wie sähe es z.B. mit so einem Forwarder aus? Der transportiert ja etwas und fiele damit raus, er ist aber auch eindeutig ein Forstwirtschaftliches Nutzfahrzeug und damit in derselben Liga wie die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge .. oder?

Ja, aber auch für sowas kriegst du auch keine Straßenzulassung - mit allen daraus resultierenden Konsequenzen, z.B. wie dieses: Es ist für solche Geräte noch nicht mal erlaubt - hochoffiziell! - von einem Waldweg zum anderen zu fahren, und dabei eine (öffentliche) Straße zu überqueren! Für solche Aktionen müßte man - hochoffiziell und amtlich beglaubigt! - das Ding verladen! (Wer sowas aber wirklich tut....nunja, der muß schon sehr obrigkeitshörig sein )

gruß hendrik
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023 — Direktlink
28.09.2006, 23:37 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Greenhorn postete
Also könnte man streng genommen sowas

hier:http://www.zeppelin.de/D/pdf/D8T.pdf#search=%22D8T%22

Eher als Trekkerersatz zugelassen bekommen?

Nein, weil man für Gleisketten nie im Leben eine Straßenzulassung bekommt, da viel zu asphaltmordend. Sogar Y-Tours hat Gummiplatten auf den Ketten ihrer Spaßmobile...

Möglicherweise bekäme man einen Challenger zugelassen...


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de
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024 — Direktlink
28.09.2006, 23:37 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Greenhorn postete Aber wie sähe es z.B. mit so einem Forwarder aus? Der transportiert ja etwas und fiele damit raus, er ist aber auch eindeutig ein Forstwirtschaftliches Nutzfahrzeug und damit in derselben Liga wie die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge .. oder?

Jo, sorry! Da hast du natürlich vollkommen recht; Land- und Forstwirtschaft gehören zulassungstechnisch ziemlich eng zusammen. Für die Forwarder gibt's schon mal Straßenzulassungen; positives Gutachten nach TÜV/Dekra vorausgesetzt. Der Forwarder darf u.a. gewisse Geräuschemissionen nicht überschreiten, und der Motor darf einen gewissen "Beschleunigungsrauch"-Wert nicht überschreiten. Ahnlich wie bei einem Traktor, dann haut's hin!

Von daher guter Einwand (auch von Mirko).

gruß hendrik
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