703 — Direktlink
09.04.2016, 02:54 Uhr
baroni
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Hallo Dominic, noch einmal zu Dir...
Zitat: | cbr-driver postete
(eigenes Zitat heraus gekürzt)
Und schon hier ist es deutlich wie vorschrift missachtet werden und die Bürger auf Grund fehlenden Wissens ausnützen lassen.
Wenn es sich, wie von dir geschrieben, um AGH-MAE handelt, hätten Sie zum einen nicht für Stellen eingesetzt werden dürfen, die vorher mit Fachkräften besetzt waren (egal ob die Verträge vorher gekündigt oder ausgelaufen waren). Des weiteren sind AGH-MAE nur Zeitlich begrenzt erlaubt.
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Naja, der Arbeitgeber hat ja gewechselt. Vorher waren die Kantinen verpachtet gewesen. Spätestens nach dem die Pachtverträge ausgelaufen waren, wurden die Kantinen in eigener (Kreisverwaltung) Regie weiter geführt. Nicht selten sind dann aber AGH-MAE Kräfte zum Einsatz gekommen, die vorher an selber Stelle für den Pächter gearbeitet haben. Klar, zeitlich begrenzt, maximal 2x 6 Monate. Danach vielleicht eine Qualifizierungsmaßnahme (Internetführerschein, Bewerbungstraining usw.), vielleicht noch hier oder da ein Praktikum, aber nach zum Teil schon nur einem halben Jahr konnte man die selben Gesichter wieder begrüßen.
Zitat: | cbr-driver postete
(eigenes Zitat heraus gekürzt)
Und seit wann können in Deutschland Zeitarbeitsvertäge achtmal verlängert werden?
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Das Stichwort heißt "Befristung mit Sachgrund"
An dieser Stelle hätte ich Dir jetzt gerne einen Link gesendet, wo in einer Talkrunde uns Angela M. von einem Gast gefragt wurde, ob sie es richtig fände, das er nun schon seit 13 (wenn ich mich recht erinnere) Jahren von einen Zeitvertrag in den nächsten Zeitvertrag wandere.
Zitat: | cbr-driver postete
In jedem deiner beispiele Steckt mindestens ein Verstoß im sinne des Arbeitsrechts des HGB des BGB oder des SGB. Diese alle auf zu zählen kostet mir aber zu viel Zeit und Nerven.
Es zeig aber wieder einmal wie Firmen (oder wie man solche Organisationen bezeichnen möchte) die Unwissenheit der Arbeitnehmer ausnützen. Dass das auch staatliche Einrichtungen so praktizieren bestreite ich gar nicht.
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Glaub mir, wenn Du in Hartz IV steckst (und das geht manchmal schneller, als man denkt), Du siehst, wie Dir Monat für Monat die Felle weg schwimmen, Du verstanden hast, es Dir nicht leisten kannst nicht eine Woche länger auf Dein Geld warten zu können, dann legst Du Dich nicht mit der ARGE/KreisJobCenter an. Wenn Du an der Stelle noch ausreichend kapitalisiert bist, Dir vielleicht sogar einen Anwalt zur Seite nehmen kannst ..., ansonsten sitzen die leider am längeren Hebel.
Zitat: | cbr-driver postete
Aber wo kein Kläger dort kein Richter
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Nun, die Arbeitsgerichte in unserem Land haben keinen Grund wegen mangelnder Auslastung zu klagen. Und die Sozialgerichte kommen seit Einführung von SGB II (Hartz IV) trotz massiver Aufstockung kaum noch der Klageflut hinterher.
Es soll sogar schon Rechtsanwälte geben, die davon leben, grundsätzlich erste einmal jeden SGB II- Bescheid anzufechten. Zumindest eine Berufsgruppe, die prächtig von solchen Gesetzen profitiert.
Aber wenn wundert es, wenn man weiß, das ausgerechnet die Juristen überproportional in der Legislative vertreten sind. Und das sind ja zumindest in unseren Land selbst gewählte Verhältnisse.
Gruß, Thorsten (baroni) -- Aktueller denn je: Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur erwachen! ©@bisher unbekannter Autor ... aber wenigstens keine Augenringe haben. ©@Christine Prayon |